Ausbildungsatlas Stadt Crailsheim & Umgebung

Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Betreuen, Fördern und Erziehen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen • Beobachten von Verhalten und Befinden der zu Betreuenden als Basis für pädagogische Maßnahmen • Vorbereiten von Aktivitäten und Maßnahmen (orientiert an individuellen Neigungen und Fähigkeiten der Betreuten sowie an pädagogischen Zielen) • Fördern altersgemäßer Lern- und Sozialprozesse • Führen von Beratungsgesprächen • Unterstützen in Konfliktsituationen • Dokumentieren der Erziehungsmaßnahmen und Ergebnisse • Austauschen mit Fachleuten • Zusammenarbeiten mit Behörden • Unterstützen bei Körperpflege und Versorgung • Koordinieren der Elternarbeit • Anleiten von Mitarbeitern Beschäftigungsmöglichkeiten werden von Kindergärten, Krippen und Horten, Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen, Familien- und Suchtberatungsstellen, Tagesstätten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Erholungs- und Ferienheimen angeboten. Bewerberprofil: In der Regel Realschulabschluss (je nach Bundesland bzw. Bildungsanbieter ggf. abweichende oder weitere Voraussetzungen möglich) • Gute Noten in Deutsch, Kunst, Musik, Pädagogik/Psychologie, Hauswirtschaftslehre • Durchsetzungsvermögen • Konfliktfähigkeit • Organisationstalent • Pädagogisches Geschick • Verantwortungs- bewusstsein Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachakademien und Berufskollegs sowie Begleit- oder Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen (landesrechtlich geregelt) Zeitraum: 2–4 Jahre (m/w/d) Erzieher Ausbildungsangebote Seite: 6 25

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