Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Diverse Fachrichtungen: Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (Ausführen klassischer Malerarbeiten sowie Arbeiten aus den Bereichen Aus- und Trockenbau) • Bauten- und Korrosionsschutz • Energieeffizienz und Gestaltungstechnik (Ausführen klassischer Malerarbeiten sowie Arbeiten aus den Bereichen Energieeinsparung bzw. energetische Ertüchtigung) • Gestaltung und Instandhaltung (Gestalten, Beschichten und Bekleiden der Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden sowie Instandhalten von Objekten unterschiedlichster Materialien) • Kirchenmalerei und Denkmalpflege (Sanieren und Restaurieren von Decken-, Wand- und Fassadenoberflächen, Wandmalereien, Stuck sowie von Mobiliar und Plastiken) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Betriebe des Malerhandwerks mit Spezialisierung auf bestimmte Fachrichtungen, Betriebe der Fassaden- und Innenraumgestaltung, Hochbau-, Beton- und Stahlsanierungsunternehmen, Betriebe der Fassaden- und Innenraumgestaltung, Stuckateurbetriebe, Restauratorenwerkstätten von Museen, Denkmalschutzeinrichtungen sowie Fassadensanierungsunternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Chemie und Werken/Technik • Technisches Verständnis • Handwerkliche Geschicklichkeit • Räumliches Vorstellungsvermögen • Zeichentalent • Kreativität • Sinn und Gespür für Ästhetik • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 8 (m/w/d) Maler und Lackierer © Africa Studio - AdobeStock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 67
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