Gestalten von Außenanlagen aller Art (z. B. Hausgärten, Terrassen, Parks, Spiel- und Sportplätze, Verkehrsinseln) • Bearbeiten, Transportieren, Pflegen und Sanieren von Böden • Anlegen von Rasenflächen • Pflanzen von Stauden, Sträuchern, Blumen und Bäumen • Ausgraben von Pflanzen, Lagern bis zur Neupflanzung • Fällen von Bäumen, Roden der Baumstümpfe • Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Sport- und Spielgeräten • Bauen von Zäunen, Pergolen, Lärm- und Sichtschutzwänden • Befestigen und Pflastern von Wegen und Plätzen • Bauen von Mauern und Treppen • Bauen und Bepflanzen von Wasserbecken • Ausführen von Begrünungen an Dächern, Fassaden und Verkehrswegen sowie in Fußgängerzonen • Durchführen von Be- und Entwässerungsmaßnahmen • Bewässern, Düngen und Schneiden von Rasen, Gehölzen und Blumen • Anlegen von Biotopen • Rekultivieren von Mülldeponien und Kiesgruben Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Sportplatzbaus sowie in städtischen Gärtnereien. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie/Chemie, Mathematik, Werken/ Technik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 6 (m/w/d) Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau © pikselstock - Shutterstock.com FSJ / FÖJ / BFD Freiwilligendienste Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten Durchgeführt von zugelassenen Trägern Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag Infos FSJ/FÖJ: Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) Infos BFD: Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) Zeitraum: Dauer 6 bis 18 Monate • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche Benefits: Taschengeld • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge Einsatzstellen FSJ und BFD: kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen Einrichtungen des politischen Lebens Einsatzstellen FÖJ: Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Angebote Seite: 6, 7, 8, 37, 54 50
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