Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Erwerben, Erschließen und Vermitteln von Medien und Informationen in jeglicher Form • Diverse Fachrichtungen: Archiv (Sichten, Bewerten und Archivieren von Schriftgut und anderen Informationsträgern; Pflegen des Archivbestands; Organisieren und Überwachen der Benutzung von Archivalien) • Bibliothek (Mitwirken bei Aufbau und Pflege von Bibliotheksbeständen; Beraten von Benutzern) • Bildagentur (Beschaffen, Bearbeiten und Verwalten von Bildern; Beraten von Kunden zur Bildauswahl; Abschließen von Verträgen) • Information und Dokumentation (Pflegen und Verwalten von Informationen) • Medizinische Dokumentation (Erfassen, Verwalten und Pflegen medizinischer Datenbestände) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten u. a. Medien- und Pressearchive, Rundfunk und TV, Stadt- und Staatsarchive, Bibliotheken, Dokumentationsstellen, Fachinformationszentren und andere Datenbankanbieter, Bildagenturen, Medienzentren, Museen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pharma-Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen. Bewerberprofil: Gute Noten in Deutsch, Englisch (je nach Fachrichtung auch Geschichte, Recht, Biologie/Chemie) • Planungs- und Organisationstalent • Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Rechtschreibsicherheit • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre © ty - Fotolia.com (m/w/d) Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Ausbildungsangebote Seite: 6, 8 Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 40
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