Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Warten und Reparieren von Nutzfahrzeugen aller Art (z. B. Lkw, Omnibusse, Bau- oder Stadtreinigungsfahrzeuge, Sattelschlepper und Unimogs) • Diagnostizieren von Fehlfunktionen und Störungen mittels computergestützter Mess- und Prüfsysteme • Prüfen von Antriebsaggregaten, Motormanagement- und Abgassystemen, Schalt-, Achs-, Allradgetriebe und Nebenantriebe, Klimaanlagen, vernetzten Fahrzeugsystemen, Datenkommunikation zwischen Steuergeräten • Durchführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten (z. B. Austauschen von Bauteilen oder Baugruppen; Wechseln von Ölen und Hydraulikflüssigkeiten; Einstellen von Fahrwerk, Antriebs- und Motormanagementsystemen; Reparieren von Bremsanlagen) • Ausrüsten von Fahrzeugen mit Zusatzeinrichtungen (z. B. Signalverarbeitung, Antennenanlagen, Anlagen der Unterhaltungselektronik) • Durchführen der Schlussprüfung aller Funktionen; Übergeben des Fahrzeugs an Kunden; Einweisen in die Funktionen • Abrufen von Ersatz- bzw. Zubehörteilen aus dem Lager bzw. Bestellen beim Hersteller Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Reparaturwerkstätten, bei Herstellern und Ausrüstern von Nutzkraftwagen sowie bei Speditions- oder Busunternehmen mit angeschlossener Werkstatt. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Mathematik, Physik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 70 (m/w/d) Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik © welcomia - shutterstock.com 56
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