Ausbildungsatlas Ostalbkreis

Einkaufen, Annehmen und Einlagern von für die Küche benötigten Waren unter Beachtung von Preis, Qualität, Frische und Verwendungsmöglichkeiten • Berücksichtigen von Vorratshaltung, regionaler und saisonaler Gegebenheiten sowie von ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen • Überwachen von Verfallsdaten • Erstellen von Speisekarten und -plänen (z. B. Planen von Speisenfolgen für besondere Anlässe; Kennzeichnen von Allergenen und Zusatzstoffen) • Aufgreifen von Trends und Kreieren neuer Gerichte • Planen der Arbeitsabläufe • Vorbereiten der Zutaten • Zubereiten von Gerichten durch Kochen, Braten und Backen • Anrichten und Garnieren der Speisen • Planen des Personaleinsatzes • Aufräumen und Reinigen des Arbeitsplatzes • Informieren der Gäste über das Angebot von Dienstleistungen, Speisen und Gerichten • Beraten bei Allergien und Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsformen • Entgegennehmen von Reklamationen Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen, in der Nahrungsmittelindustrie bei Herstellern von Fertigprodukten und Tiefkühlkost sowie bei Schifffahrtsunternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Chemie und Hauswirtschaftslehre • Organisationstalent • Teamfähigkeit • Kreativität • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Sinn und Gespür für Ästhetik • Guter Geschmacks- und Geruchssinn • Belastbarkeit • Geschicklichkeit Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Gastgewerbe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 2 (m/w/d) Koch Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 46

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