Vorsorgemappe Landkreis Göppingen

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit · Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. · Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahme die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 Absatz 1 und 2 BGB). · Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. · Sie darf · über meine freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1831 Absatz 1 BGB) · über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1831 Absatz 4 BGB) · über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 Absatz 1 BGB) · über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1832 Absatz 4 BGB) entscheiden. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten · Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. · Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. · Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen, ehemals Heimvertrag) abschließen und kündigen. Vermögenssorge · Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich: · über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen · Zahlungen und Wertgegenstände annehmen · Verbindlichkeiten eingehen · Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäfts- verkehr mit Kreditinstituten vertreten. Bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis! · Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Behörden · Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleitungsträgern vertreten. Dies gilt auch für die datenschutzrechtliche Einwilligung. Hinweis Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Denken Sie auch an die erforderliche Form der Generalvollmacht bei Immobiliengeschäften, für Handelsgewerbe oder die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens. 21 Formular Vollmacht 2/4

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