Vollmacht Formular auf Seite 20 Widerruf der Vollmacht/Vorsorgevollmacht Jegliche Arten von Vollmachten sind durch den Vollmachtgeber, sofern dieser noch derartige Entscheidung treffen kann, jederzeit widerrufbar. Es ist ratsam, einen Widerruf schriftlich festzuhalten. Ihren Widerruf richten Sie direkt an die Person/en, die Sie bevollmächtigt haben. Geltungsdauer einer Vollmacht Mit dem Widerruf oder mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt eine Vollmacht grundsätzlich. Möchten Sie aber verfügen, dass Ihre Angelegenheiten auch über Ihren Tod hinaus geregelt werden sollen, sollten Sie das im Dokument ersichtlich machen und folgenden Zusatz aufnehmen: „Ich bevollmächtige die o. g. Person/en über meinen Tod hinaus“. Diese Angabe erleichtert nach dem Tod des Vollmachtgebers die Erledigung aller Angelegenheiten wesentlich. Haftung Handelt der Vollmachtnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet er für sein Handeln. Hinweis Geben Sie in der Vollmacht an, ob Ihrerseits eine Patientenverfügung verfasst wurde und wo diese hinterlegt ist. In folgenden Fällen muss die Vollmacht insbesondere eine bestimmte Form haben: • Immobiliengeschäfte • Erklärung eines Erbausschlages • Aufnahme von Verbraucherdarlehen Hier ist es ratsam fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist sinnvoll, bei Ihrer Bank anzufragen, ob oder in welcher Form zusätzlich eine Bankvollmacht ausgestellt werden soll. Hierauf kann in der Vollmacht verwiesen werden. So unterscheiden sich die verschiedenen Vollmachten Vollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, über von Ihnen festgelegte Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). Generalvollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, ohne Einschränkungen über alle Ihre Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). 12 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht
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