Vorsorgemappe Landkreis Göppingen

von 2. Auflage

Vorwort Kreisseniorenrat Sehr geehrte Damen und Herren, möglichst selbstbestimmt das Leben zu gestalten ist ein großes Anliegen. Was passiert, wenn wir nach einem Unfall, durch Krankheit oder im Alter in eine Situation kommen, in der wir Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können? Wer soll für mich handeln und entscheiden? Ehepartner, Kinder, Verwandte, Freunde oder Fremde? Unter welchen Situationen wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen? Rechtzeitige und ausreichende Vorsorgeregelungen zu treffen ist für Jung und Alt notwendig. Der Hauptteil der vorliegenden Broschüre besteht aus Erläuterungsteilen und den entsprechenden Vordrucken zu Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und besprechen die Thematik auch mit Ihren Angehörigen, um die für Sie richtigen Vorsorgeregelungen zu treffen. Beachten Sie dabei, dass jede/r nur für sich selbst eine Patientenverfügung und Vollmacht verfassen kann. Sie können sich aber z.B. als Ehepaare gegenseitig als Bevollmächtigte einsetzen. Soll die Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte einschließen, benötigen Sie eine besondere Form. Den vorgedruckten Notfallpass sollten Sie ausschneiden und mitführen. Ein ausgefüllter Notfallpass kann schnell zum Lebensretter werden und dokumentiert, dass Sie im Besitz einer ausgefüllten Vorsorgevollmacht sind. Der Kreisseniorenrat und einige Stadt- und Ortsseniorenräte, Bezirksämter und Gemeinden führen regelmäßig Sprechstunden durch, in denen Sie weitere Informationen und Erfahrungsberatungen zu Vorsorgeregelungen erhalten können. Besonderer Dank gilt dem Redaktionsteam Hermann Gengenbach, Wolfgang Hoffmann, Frieder Kauderer, Peter Kunze (Initiator) und Günter Simnacher. Wir danken für die fachliche Unterstützung durch Frau Damm und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Landratsamts Göppingen. Vorwort vom Kreisseniorenrat Ihr Friedrich Kauderer Vorsitzender Kreisseniorenrat 3

Bitte sorgen Sie vor! Das Kreissozialamt unterstützt Sie durch umfangreiche Beratungsleistungen: #FUSFVVOHTCFIÑSEF #FSBUVOH [VS SFDIUMJDIFO #FUSFVVOH VOE 7PMMNBDIUTCFHMBVCJHVOH #FUSFVVOHTWFSFJO 4DIVMVOH VOE 6OUFSTU×U[VOH FISFOBNUMJDIFS SFDIUMJDIFS #FUSFVFS 1GMFHFTU×U[QVOLU 6NGBTTFOEF 1GMFHFCFSBUVOH 4P[JBMQTZDIJBUSJTDIFS %JFOTU #FHMFJUVOH QTZDIJTDI FSLSBOLUFS .FOTDIFO JO ,SJTFOTJUVBUJPOFO landkreis-goeppingen.de/kreissozialamt -BOESBUTBNU (ÑQQJOHFO -PSDIFS 4US ] (ÑQQJOHFO ] JOGP!MLHQ EF

Vorwort Landrat „Der kluge Mann baut vor“ Friedrich Schiller Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, „Der kluge Mann baut vor,“ mit diesem Zitat von Friedrich Schiller möchte ich Ihnen die vom Kreisseniorenrat Göppingen aktualisierte Vorsorgemappe vorstellen. In einer Zeit, die von ständigem Wandel geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, vorausschauend zu handeln und für die Zukunft vorzusorgen. Jeder von uns kann plötzlich in die Situation kommen, nicht mehr selbstbestimmt entscheiden zu können. Der Kreisseniorenrat des Landkreises Göppingen spielt eine bedeutende Rolle in unserer Gemeinschaft, indem er nicht nur eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen bietet, sondern auch wertvolle Ressourcen und Informationen bereitstellt, um sicherzustellen, dass jeder Mensch im Alter oder im Bedarfsfall die Unterstützung erhält, die er benötigt. Jeden ersten Donnerstag im Monat bietet der Kreisseniorenrat des Landkreises Göppingen von 14 bis 16 Uhr im Landratsamt eine Sprechstunde an. Die neue Vorsorgemappe enthält wieder alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema „Wie sorge ich im Notfall für mich vor.“ Sie finden in ihr auch die zuständigen Kontaktpersonen im Landratsamt und auf der Homepage des Landkreises finden Sie einen aktuellen Wegweiser für Seniorinnen und Senioren mit aktuellen Informationen. Ich möchte Sie ausdrücklich dazu ermutigen, diese Angebote zu nutzen und rechtzeitig vorzusorgen. Mein Dank geht an die ehrenamtlichen Mitglieder*innen des Kreisseniorenrates für die Aktualisierung der Vorsorgemappe und für die jahrelange gute Zusammenarbeit im Bereich der Altenhilfe im Landkreis Göppingen. Ihr Edgar Wolff Landrat Ed W lff 5 Vorwort vom Landrat

Für ein qualitätsvolles Leben im Alter bieten wir Ihnen in Göppingen und Umgebung eine breite Palette an Dienstleistungen an – ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Dazu gehört qualifizierte Fachpflege ebenso wie hauswirtschaftliche Dienste bei Ihnen zuhause. Mit einem Umzug in eine unserer neuen, naturnah gelegenen Pflegeeinrichtungen finden Sie Sicherheit rund um die Uhr. Auch bei besonderem Bedarf auf Grund einer Demenzerkrankung. In kleinen überschaubaren Gruppen wird der Tagesablauf in gemütlichen Wohnküchen nach dem normalen Alltag gestaltet. Für pflegende Angehörige bieten wir zudem eine Vielzahl an Entlastungsangeboten für eine Auszeit vom Pflegealltag EINRICHTUNGEN • Haus Vinzenz von Paul in Göppingen • Haus Katharina in Börtlingen • Haus Luise von Marillac in Wangen bei Göppingen • Sozialstation St. Franziskus mit Stützpunkten • Tagespflegen in Göppingen, Wangen und Wäschenbeuren LEISTUNGEN • Dauerpflege / Kurzzeitpflege • Tagespflege • Alten- und Krankenpflege • Verhinderungspflege • Familienpflege • Nachbarschaftsdienst • Pflegeberatung • Seniorenwohnen • Kostenlose Beratung durch unsere Pflegelotsin TAGSÜBER GUT VERSORGT, ABENDS ZUHAUSE

Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2024 Titelfotos: © Jack Frog – shutterstock.com © Halfpoint – shutterstock.com © Monkey Business Images – shutterstock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Der Vordruck der Formulare „Vollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (Elementarchlor-frei) hergestellt. Kreisseniorenrat Göppingen Postfach 668 | 73006 Göppingen E-Mail: ksr.gp@web.de Internet: www.kreisseniorenrat-goeppingen.de Der Kreisseniorenrat und der BVB-Verlag haben diese Vorsorgemappe für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Göppingen gemeinsam geschaffen. Texte vom Team des Kreisseniorenrats: Hermann Gengenbach, Wolfgang Hoffmann, Frieder Kauderer, Peter Kunze (Initiator) und Günter Simnacher Stand: April 2024 Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Schutzgebühr: 5 € Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de Inhalt Vorwort Kreisseniorenrat 3 Vorwort Landrat 5 Impressum/Inhalt 7 Was ist was? 8 Informationen zur/zum: Vollmacht/Vorsorgevollmacht 10 Betreuungsverfügung 13 Patientenverfügung 14 Testament/Digitaler Nachlass 16 Elternunterhalt 17 Formulare: Vollmacht 20 Betreuungsverfügung 25 Patientenverfügung 27 Empfehlungen 33 Aufbewahrung 34 Notizen 35 Notfallpass 37 7 Impressum/Inhalt

Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.) Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden? Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln. Ab wann handelt die Person in meinem Namen? Vollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Kann ich mir eine Person wünschen oder ausschließen? Das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert einen Betreuer, der für mich handelt. Ärztliche Behandlung (Sterbeprozess oder kritische Krankheit) Ja Ja Nein ab sofort 8 Was ist was?

Information: V o l l mB eatcrhetu/uVnogr ss vo er gr feüvgoul lnmga c h t Te s t aPmaet inetn/tDe ni gvi et ar lfeürg Nu na cgh l a s s Elternunterhalt

Durch eine Vollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden. So ist ein vom Gericht eingesetzter Betreuer nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1814 BGB) nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Bei einer Vollmacht handelt es sich um die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Diese wird in der Regel durch Erklärung gegenüber der zu bevollmächtigenden Person erteilt. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer an Ihrer Stelle Ihre Angelegenheiten regeln und alle notwendigen Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind (z.B. durch körperliche, geistige und/oder seelische Behinderung, Demenz, Koma). Die von Ihnen bevollmächtigte Person handelt somit an Ihrer Stelle. Sie als Vollmachtgeber können auch mehrere Personen bestimmen, die Sie vertreten sollen, z.B. Ihre Kinder, gute Freunde oder sonstige vertrauenswürdige Personen. Nachbarschaftliche Hilfe ist unabhängig von rechtlichen Vorgaben jederzeit möglich. Zwingend zu beachten ist, dass dabei niemals Entscheidungen für eine andere Person getroffen werden dürfen. Können Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden und es liegt keine Vollmacht/Vorsorgevollmacht vor, ist grundsätzlich der Ehegatte für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten berechtigt, diese Person in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge zu vertreten, sofern die Ehegatten nicht getrennt leben, die Ehegattenvertretung durch die zu vertretende Person nicht ausgeschlossen wurde und sofern nicht bereits durch das Gericht ein Betreuer auch für die Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge bestellt wurde. Für sonstige Angelegenheiten, beispielsweise für Angelegenheiten der Vermögenssorge, und spätestens nach 6 Monaten wird das Gericht zudem bei Fehlen einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht einen Betreuer bestellen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen oder die Hilfe der Betreuungsbehörde bzw. eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen. Die Herausgeber dieser Mappe, der Kreisseniorenrat, die Stadt- und Ortsseniorenräte im Landkreis Göppingen bieten entsprechende Erfahrungsberatung an. Vollmacht/Vorsorgevollmacht Entscheidungen abgeben Zeitpunkt der Wirksamkeit • Die Vollmacht besitzt ab sofort Gültigkeit. Voraussetzung für die Erteilung Sie müssen zum Zeitpunkt der Erteilung von Vollmachten jeglicher Art volljährig und geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, selbstständig zu definieren, was Sie wollen. Auch wenn Sie die Vollmacht/Vorsorgevollmacht rückgängig machen wollen, müssen Sie voll geschäftsfähig sein. Eine erteilte Vollmacht ist auch dann noch gültig, wenn Sie später geschäftsunfähig werden sollten. Was Sie beim Erstellen einer Vollmacht/ Vorsorgevollmacht beachten sollten Eine Vollmacht drückt den Willen des Vollmachtgebers aus und erfolgt freiwillig. Sie kann formlos, also auch mündlich erteilt werden. Die Erstellung unterliegt grundsätzlich keiner speziellen Form. Empfehlenswert ist allerdings aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form unter Beachtung folgender Punkte: • Verfassen Sie das Dokument wie einen Vertrag: geben Sie Ort, Datum, Ihren Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum an. Am Ende unterzeichnen Sie. • Notieren Sie Angaben zum Bevollmächtigten mit Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum. Auch der Bevollmächtigte sollte unterschreiben. So demonstriert er seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Verantwortung. 10 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht

• Sie können dem Bevollmächtigten das Recht einräumen, über fast alles oder nur über einen festgelegten Part zu entscheiden. Die Aufgaben oder Bereiche sollten Sie aber exakt benennen. • Wählen Sie eindeutige Formulierungen. • Um Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift auszuschließen, können Sie das Dokument bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen oder bei einem Notar beglaubigen oder beurkunden lassen. Empfehlenswert ist diese Bestätigung, da vorgelegte Vollmachten in der Praxis häufig angezweifelt werden. Lassen Sie sich Inhalt und Unterschrift beglaubigen oder beurkunden, wird Ihre erteilte Vollmacht problemlos von Behörden und anderen Institutionen anerkannt. Diese Angelegenheiten können Sie mit einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht regeln Bestimmung des Aufenthalts Der Bevollmächtigte darf im Notfall über eine Heimaufnahme entscheiden und den Vertrag mit dem Heim unterzeichnen. Wohnungsangelegenheiten Davon betroffen sind die Kündigung des Mietvertrags für Ihre Wohnung sowie die Auflösung des Haushalts. Gesundheitsfürsorge Sie umfasst die Auswahl von Ärzten, Krankenhaus, Pflegediensten sowie die Entscheidung über die Durchführung ärztlicher Untersuchungen, Eingriffe, Medikation und Operationen. Die behandelnden Ärzte sind dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht befreit. Umgang mit Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern Er umfasst die Vertretung gegenüber Versorgungs- und Sozialämtern, privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungen, Rententrägern sowie Beihilfestellen etc. Ist der Bevollmächtigte zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt, so kann er auch einen Anwalt für Sie bestellen, einen Ausweis beantragen oder Sie bei der Rentenversicherung vertreten. Vermögensverwaltung Sie befugt den Bevollmächtigten zur Kontoführung, zur Zahlung von Rechnungen sowie neue Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Soll der Bevollmächtige Bankgeschäfte tätigen, ist es ratsam bei Ihrer Bank eine Kontovollmacht zu erteilen. Post- und Fernmeldeangelegenheiten Der Bevollmächtigte ist zum Entgegennehmen, Öffnen und Lesen Ihrer Post berechtigt. Das Lesen der E-Mails ist ebenfalls gestattet. Des Weiteren darf er Dritte anweisen, die an Sie gerichtete Post entgegenzunehmen und an ihn auszuhändigen (z.B. bei Heimaufenthalt). Die Vollmacht umfasst auch das Abschließen oder Kündigen eines Telefon- oder Handy-Vertrags in Ihrem Namen. Umgangs- und Besuchsrecht Hier wird geregelt, wer Sie besuchen darf und wer nicht. Der Bevollmächtigte ist dabei an Ihre früheren Entscheidungen gebunden. Ausnahmen bestehen, wenn Sie erkennbar nicht mehr daran festhalten wollen und/oder die Besucher nachweislich zu Ihrem Unwohl beitragen. Bestattung Der Bevollmächtigte entscheidet über Form und Ort, ist aber an Ihre geäußerten Wünsche gebunden. Immobiliengeschäfte Sie beinhalten An- und Verkauf von Immobilien. Wichtig: hier ist mindestens eine öffentliche Beglaubigung notwendig. Genehmigung des Gerichts Bei extrem weitreichenden Entscheidungen trifft der Bevollmächtigte die Entscheidungen, das Gericht muss die getroffenen Entscheidungen bestätigen (z. B. Unterbringung in einer geschlossenen Institution, Zwangsbehandlung, Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen wie das Anlegen von Bett- oder Bauchgurten, Verabreichung sedierender Medikamente, Durchführung massiver ärztlicher Eingriffe wie Amputationen oder schweren Herzoperationen). 11 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht

Vollmacht Formular auf Seite 20 Widerruf der Vollmacht/Vorsorgevollmacht Jegliche Arten von Vollmachten sind durch den Vollmachtgeber, sofern dieser noch derartige Entscheidung treffen kann, jederzeit widerrufbar. Es ist ratsam, einen Widerruf schriftlich festzuhalten. Ihren Widerruf richten Sie direkt an die Person/en, die Sie bevollmächtigt haben. Geltungsdauer einer Vollmacht Mit dem Widerruf oder mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt eine Vollmacht grundsätzlich. Möchten Sie aber verfügen, dass Ihre Angelegenheiten auch über Ihren Tod hinaus geregelt werden sollen, sollten Sie das im Dokument ersichtlich machen und folgenden Zusatz aufnehmen: „Ich bevollmächtige die o. g. Person/en über meinen Tod hinaus“. Diese Angabe erleichtert nach dem Tod des Vollmachtgebers die Erledigung aller Angelegenheiten wesentlich. Haftung Handelt der Vollmachtnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet er für sein Handeln. Hinweis Geben Sie in der Vollmacht an, ob Ihrerseits eine Patientenverfügung verfasst wurde und wo diese hinterlegt ist. In folgenden Fällen muss die Vollmacht insbesondere eine bestimmte Form haben: • Immobiliengeschäfte • Erklärung eines Erbausschlages • Aufnahme von Verbraucherdarlehen Hier ist es ratsam fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist sinnvoll, bei Ihrer Bank anzufragen, ob oder in welcher Form zusätzlich eine Bankvollmacht ausgestellt werden soll. Hierauf kann in der Vollmacht verwiesen werden. So unterscheiden sich die verschiedenen Vollmachten Vollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, über von Ihnen festgelegte Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). Generalvollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, ohne Einschränkungen über alle Ihre Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). 12 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung Formular auf Seite 25 Liegt keine Vollmacht/Vorsorgevollmacht vor, greift für den Bereich der Gesundheitsfürsorge im Notfall das befristete Ehegattenvertretungsrecht. Für andere Lebensbereiche und für die Zeit nach Ablauf der 6 Monate, in denen der Ehegatte zur Vertretung berechtigt ist, wird das Gericht einen Betreuer bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf die gerichtlich anzuordnende Betreuung nehmen. In diesem Dokument schlagen Sie dem Gericht eine von Ihnen bestimmte Person als rechtlichen Betreuer vor, die dann vom Gericht in der Regel zu Ihrem Betreuer bestimmt wird. Das trifft auch zu, wenn es sich um einen Angehörigen handelt. Er wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte eine gerichtliche Genehmigung. Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn keine Vollmacht/Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Dokument sollte rechtzeitig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte aufgesetzt werden, es wird aber erst wirksam bei Eintreten des Pflegefalls. Unterschreiben Sie die Verfügung vor Zeugen und versehen Sie sie mit der Angabe von Ort und Datum. Um klar auszudrücken, dass Ihr Wunsch noch Geltung hat, können Sie die Betreuungsverfügung alle zwei Jahre erneut unterzeichnen. Die Betreuungsverfügung kann auch öffentlich beglaubigt und im zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Was wird geregelt? Bestimmen Sie, wie Sie betreut werden möchten, wo und wie Sie wohnen wollen, welche medizinischen Eingriffe Sie wünschen oder ablehnen. Betreuungsverfügung Betreuung nach Ihren Wünschen Aufgaben eines Betreuers Ihr Betreuer ist Ihr gesetzlicher Vertreter, der zudem die Aufgabe übernimmt, Ihre persönlichen, also auch finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten und Belange zu regeln. Er soll Sie im Alltag unterstützen, ohne Ihnen ein Vormund zu sein. Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichts, dem er einmal pro Jahr über seine Arbeit sowie über die Entwicklung seines Schützlings Auskunft erteilen muss. Inkrafttreten der Betreuungsverfügung Die Verfügung wird erst wirksam, wenn das Gericht darüber entschieden hat. Teilen Sie einer vertrauenswürdigen Person mit, wo sich das Dokument befindet. Nur wenn das Gericht über Ihre Betreuungsverfügung informiert ist, kann es entsprechende Entscheidungen fällen. Deshalb muss die Betreuungsverfügung beim Eintreten des Pflegefalls dem Amtsgericht vorgelegt werden. Es wird Ihrem Vorschlag folgen, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Regelmäßiges Überprüfen Sie können jederzeit eine andere Person als Betreuer einsetzen lassen und die Verfügung entsprechend ändern. Häufig besteht Änderungsbedarf, wenn sich Eheleute gegenseitig als Betreuer benennen, dann aber aufgrund eigener Krankheit den Partner nicht unterstützen können. 13 Information zur Betreuungsverfügung

Patientenverfügung Anweisungen für medizinische Behandlungen In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, wie Mediziner in Situationen handeln sollen, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann (z.B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Gehirnschädigungen durch Unfall oder Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenzerkrankung). Der Wille des Patienten ist für den Arzt maßgeblich. Diesen muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung umsetzen. Ihre konkreten Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen und welche Sie strikt ablehnen, können Sie bereits vor Eintreten einer Notsituation in der Patientenverfügung festhalten. Das für Ärzte und Pfleger verbindliche Dokument nimmt zudem Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab. Wichtig für die Erstellung einer Patientenverfügung Aufgrund der Beweiskraft sollten Sie Ihre Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Um keinen Zweifel an Ihren Entscheidungen aufkommen zu lassen, ist es ratsam, auch Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen kurz zu beschreiben. Konkretisieren Sie den Inhalt und vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht von Apparaten abhängig sein“ oder „Wenn ein würdevolles Leben nicht mehr realisierbar erscheint“. Verfassen Sie individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgeführt oder beendet werden soll. Beschreiben Sie exakt die Behandlungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll. Bezeichnen Sie genau die ärztlichen Maßnahmen, die Sie möchten oder nicht wollen. 14 Information zur Patientenverfügung

Diese Themen sollte Ihre Patientenverfügung aufgreifen Lebenserhaltende Maßnahmen Sie bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, oder ob Sie darauf verzichten. Machen Sie die Aussage von der konkreten Behandlungs-Situation abhängig, z.B. bei einem Unfall lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen, im Endstadium einer Krebserkrankung unterlassen. Schmerz- und Symptombehandlung Legen Sie fest, ob Sie Morphium oder andere Medikamente wünschen, auch wenn dadurch Ihr Bewusstsein getrübt werden könnte oder die Mittel Ihr Leben verkürzen. Auch hier sollten Sie situationsabhängig entscheiden. Künstliche Ernährung und Beatmung Verfügen Sie darüber, ob und ggf. wann Sie künstlich ernährt oder beatmet werden wollen. Wiederbelebung/Dialyse Legen Sie Ihren Willen eindeutig dar. Antibiotika oder Blutübertragungen Definieren Sie, ob Sie Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen wollen oder ablehnen. Hinweis Ihr Arzt wird Ihnen die diversen medizinischen Aspekte sicher gern in einem Gespräch erläutern. Des Weiteren können Sie entscheiden, ob Sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, je nach Möglichkeit, zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten. Ihre Patientenverfügung enthält Anweisungen, welche Entscheidungen zu treffen sind. Für deren Umsetzung ist Ihr Vertreter verantwortlich. Haben Sie niemanden bevollmächtigt, ist im Zweifel Ihr Ehegatte berechtigt, derartige Entscheidungen zu treffen, oder es muss ein Betreuer bestellt werden. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Hinweis versehen, ob Sie auch eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung getroffen haben. Somit gilt der Bevollmächtigte als Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte und stellt sicher, dass Ihrem Willen gemäß der Verfügung entsprochen wird. Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Betreuungsverfügung: Sie schlagen dem Betreuungsgericht eine bestimmte Person vor, die Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll für den Fall, wenn entweder Sie selbst oder das Gericht der Meinung sind/ist, dass Fürsorge und Pflege für Sie notwendig geworden sind. Diese Verfügung dient somit dem zuständigen Gericht als Grundlage für den Beschluss über die Bestellung des Betreuers. Patientenverfügung: Mittels dieses Dokuments erklären Sie dem behandelnden Arzt, welche ärztlichen Behandlungen und Eingriffe Sie in einer bestimmten Unfall- oder Krankheitssituation für sich wünschen bzw. ablehnen. Dieser zweifelsfrei zum Ausdruck gebrachte Willen ist sowohl für den behandelnden Arzt als auch für Bevollmächtigte, Betreuer, Familienmitglieder und sonstige Angehörige bindend. Patientenverfügung Formular auf Seite 27 15 Information zur Patientenverfügung

Nichts kann den Frieden in scheinbar stabilen Familien so dauerhaft erschüttern wie der Streit um das Erbe. Deshalb empfiehlt es sich, beizeiten zu regeln, was zu regeln ist, und Klarheit darüber zu schaffen, was nach dem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Privates Testament Sehr wichtig ist, dass beim Verfassen eines privaten Testaments die richtige Form eingehalten wird. Ein privates Testament muss die Bezeichnung „Testament“ oder „Letzter Wille“ tragen und von Anfang bis Ende persönlich und handschriftlich verfasst werden. Am Ende muss es vom Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament ungültig. Die Datumsangabe auf dem Testament ist wichtig, damit bei Vorliegen mehrerer Versionen eine zeitliche Zuordnung erfolgen kann, denn das aktuelle Testament gilt. Ehegatten können ein gemeinsames Testament verfassen, das dann von beiden Ehepartnern mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden muss. Dabei können sie sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen und legen so fest, dass das gemeinsame Vermögen erst nach dem Tod beider Ehepartner an die Kinder geht. Eine solche Verfügung hat für den überlebenden Ehepartner den Vorteil, dass er voll über den gesamten Nachlass verfügen kann. Öffentliches Testament Das öffentliche Testament ist kostenpflichtig und wird stets beim Notar verfasst. Dieser hält den letzten Willen des Erblassers in schriftlicher Form fest und berät individuell und umfassend; Notar und Erblasser unterzeichnen gemeinsam. Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt. Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre finden Sie unter www.bmjv.de oder Sie fordern sie unter folgender Adresse an: Publikationsversand der Bundesregierung | Postfach 48 10 09 | 18132 Rostock. Obwohl das Erstellen eines Testaments an sich nicht sehr kompliziert ist, scheuen selbst Erblasser mit großem Vermögen davor, sich um den eigenen Nachlass zu kümmern. In Deutschland hat nur jeder vierte Bürger ein Testament. So greift oft die gesetzliche Erbfolge und der Nachlass wird dementsprechend durch den Testament Digitaler Nachlass Staat verteilt. Wer allerdings selbst über den Verbleib des Vermögens entscheiden möchte, der sollte sich dem Thema widmen. Gesetzliche Erbfolge, nach welcher die Pflichtanteile berechnet und verteilt werden: 1. Ord. Enkel – Sohn EHEPARTNER Tochter – Enkel ERBLASSER 2. Ord. Neffe – Bruder ELTERN Schwester – Nichte 3. Ord. Onkel GROSSELTERN Onkel Schwerpunkte: Wer beim Notar eine Generalvollmacht machen muss (Immobilie), sollte auch das Thema Testament ins Auge fassen – es werden die Erben eingesetzt, die gewünscht sind – das Testament ist beim Notariat hinterlegt und damit immer auffindbar – es muss kein Erbschein beantragt werden (unmittelbar verfügbar) – es können Erbgemeinschaften verhindert werden, die die Umsetzung der Testamentsinhalte erschweren. Digitaler Nachlass Heutzutage hinterlassen fast alle Menschen eine Vielzahl von Spuren im Internet. Dabei setzen sich in der Regel wenige damit auseinander, was mit den online zurückgelassenen Daten nach dem Tod passiert. Für die Angehörigen kann der digitale Nachlass aber zu einer Last werden, wenn keine Zugangs-daten für E-Mail und Co. bekannt sind. Mit wenigen Vorsorgemaßnahmen können diese Probleme jedoch umgangen werden. Online-Zugangsdaten (Notwendige Dokumentation) Anbieter Nutzername E-Mail-Adresse Passwort Schwerpunkte: Heutzutage werden Verträge im Internet abgeschlossen inkl. Bezahlung – die Verträge müssen gezielt gekündigt werden, weil diese nicht mehr ausgedruckt vorliegen – als Anlage im Testament positionieren – Gezielte Hinterlegung und Information der Betroffenen – Aktualisierung ist Voraussetzung – Die vorhandene Hardware/Software ist automatisch ein Erbanteil – Frühzeitige Einbindung der Vertrauenspersonen sehr empfehlungswert. Informationen zum Testament und Digitalen Nachlass 16

Elternunterhalt Häufig stehen Senioren, die ihr Leben lang gearbeitet haben, trotzdem nicht genügend Mittel (wie z. B. Altersrente) zur Verfügung, um ihrem Lebensunterhalt daraus zu bestreiten. Angesichts von hohen Heimkosten kann die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundversorgung sichern und beteiligt den Pflegebedürftigen an den Kosten für die Pflege, denn Pflegeleistungen unterliegen zum Teil der Einkommens- und Vermögensanrechnung. So fließt etwa die Rente mit ein. Reicht sie nicht aus, werden alle Ersparnisse aufgebraucht. So muss z. B. auch das Haus verkauft oder die Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst werden. Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu decken, übernimmt zunächst der Staat die Kosten. Die Sozialämter verlangen allerdings einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. (Das nennt sich ‚Unterhaltsrückgriff‘ §94 SGB XII). So kann das Altern der eigenen Eltern zu einer finanziellen Belastung für die Kinder werden. Seit dem 1. Januar 2020 greift hier das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“: erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro pro Kind besteht eine Unterhaltspflicht. Das Einkommen umfasst auch sonstige Einnahmen (z. B. aus Vermietung oder Wertpapierhandel). Bereits vorhandenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. 17 Informationen zum Elternunterhalt

Formulare: Vollmacht BPe at rt ieeunut ne ng vs ve er fr üf üg gu un ng g

Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Vollmacht Ich erteile hiermit – je einzeln – Vollmacht an Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Die Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person (Vertrauensperson) die Vollmachts- urkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Alle Bevollmächtigten sind gleichberechtigt und allein entscheidungsbefugt. 20 Formular Vollmacht 1/4

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit · Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. · Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahme die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 Absatz 1 und 2 BGB). · Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. · Sie darf · über meine freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1831 Absatz 1 BGB) · über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1831 Absatz 4 BGB) · über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 Absatz 1 BGB) · über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1832 Absatz 4 BGB) entscheiden. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten · Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. · Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. · Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen, ehemals Heimvertrag) abschließen und kündigen. Vermögenssorge · Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich: · über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen · Zahlungen und Wertgegenstände annehmen · Verbindlichkeiten eingehen · Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäfts- verkehr mit Kreditinstituten vertreten. Bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis! · Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Behörden · Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleitungsträgern vertreten. Dies gilt auch für die datenschutzrechtliche Einwilligung. Hinweis Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Denken Sie auch an die erforderliche Form der Generalvollmacht bei Immobiliengeschäften, für Handelsgewerbe oder die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens. 21 Formular Vollmacht 2/4

Post und Fernmeldeverkehr · Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen, öffnen und lesen. Dies gilt auch für den elektronischen Postverkehr. Zudem darf sie über den Fernmeldeverkehr einschließlich aller elektronischen Kommunikationsformen entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, digitale Belange, Kündigungen) abgeben. Vertretung vor Gericht · Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Untervollmacht · Sie darf Untervollmachten erteilen. Betreuungsverfügung · Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. Geltung über den Tod hinaus · Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Behörde, Stempel Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers Ort, Datum Unterschrift der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten Ort, Datum Unterschrift der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten Ort, Datum Unterschrift der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten 22 Formular Vollmacht 3/4

Anweisungen zu meiner Vollmacht vom · Ich möchte so lange wie möglich in meiner/m eigenen Wohnung/Haus leben. · Wenn das nicht mehr möglich ist, möchte ich ins Pflegeheim: oder · Der Heimaufenthalt ist aus meinem Vermögen zu begleichen, bzw. anteilig zu begleichen. · Wie möchte ich bestattet werden? · Ich habe eine Patientenverfügung ja nein · Ich habe einen Organspenderausweis ja nein 23 Formular Vollmacht 4/4

Rund um Pflege und Betreuung Diakoniestation Göppingen e.V. Manfred-Wörner-Str. 125 73037 Göppingen · Tel. 07161 960680 Unsere Leistungen: ā .UDQNHQ XQG 6HQLRUHQSÀHJH ā 3DOOLDWLYH 3ÀHJH · Hauswirtschaftliche Versorgung · Unterstützungsangebote im Alltag · Essen auf Rädern · Hausnotruf · Betreuungsangebote · Beratung :LU KHOIHQ XQG SÀHJHQ EHL ,KQHQ ]XKDXVH www.diakoniestation-goeppingen.de 24

Ich lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für mich bestellt werden muss, folgendes fest: Betreuungsverfügung Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor: Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail oder, falls diese nicht zum Betreuer bestellt werden kann: Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Auf keinen Fall zur Betreuerin/zum Betreuer bestellt werden soll: Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Telefon E-Mail Formular Betreuungsverfügung 1/2 25

Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die Betreuer habe ich folgende Wünsche: Formular Betreuungsverfügung 2/2 Ort, Datum Unterschrift 26

Adresse Name, Vorname Geburtsdatum Patientenverfügung Ich bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: Mein Leben soll sich in Stille und Würde vollenden, wenn... 1. ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde ja nein 2. ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. ja nein 3. infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahr- scheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirn- schädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähig- keit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist. ja nein 4. ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung oder Alzheimer) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. ja nein Mein Leben soll sich in Stille und Würde vollenden. Unter dieser Maxime formuliere ich meine nachfolgende Patientenverfügung: Lebenserhaltende Maßnahmen In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, · dass alle lebenserhaltenden und/oder lebensverlängernden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome. ja nein · Dies ist Aufgabe der Palliativmedizin. D. h. besteht keine Aussicht auf Heilung, kommt die Palliativmedizin zum Einsatz. Sie zielt darauf, Schmerzen und psychisches Leiden zu verringern, um die Lebensqualität der Patienten in der letzten Phase ihrer Krankheit zu verbessern. Eine solche palliativmedizinische Behandlung wünsche ich. Es soll also nicht mehr versucht werden, die Krankheit mit allen möglichen medizinischen Mitteln zu behandeln. ja nein Formular Patientenverfügung 1/4 27

Schmerz- und Symptombehandlung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, · wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung ja nein · Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf. ja nein Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, · dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeits- zufuhr (unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen soll. ja nein · Die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr soll nach ärztlichem Ermessen erfolgen. ja nein Künstliche Beatmung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, · dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf. ja nein Dialyse und Antibiotika In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, · dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird, dass Antibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung eingesetzt werden. ja nein Blut/Blutbestandteile In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich · die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung. ja nein Ergänzende Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen Ich bin mir bewusst, dass eine künstliche Ernährung ebenso wie eine künstliche Beatmung für eine Übergangszeit durchaus sinnvoll sein kann, um z. B. Beschwerden im Rahmen einer Lungenentzündung oder eines Unfalles zu überbrücken. Sollten deshalb Maßnahmen zur künstlichen Lebensverlängerung zunächst sinnvoll und erfolgsversprechend erscheinen, bin ich damit einverstanden. Dies gilt auch, wenn in dem in meiner Patientenverfügung unter Ziffer 3 beschriebenen Fall die Situation nicht eindeutig ist. Sollte ein solcher Zustand jedoch länger als drei Monate andauern und keine Aussicht auf Besserung oder Heilung bestehen, sollen diese Maßnahmen zur künstlichen Lebenserhaltung oder -verlängerung – nach Absprache mit den Ärzten – unbedingt eingestellt werden. Dies gilt im Besonderen für alle Maßnahmen der künstlichen Ernährung wie PEG, Infusionsbehandlung oder ähnlichem. Formular Patientenverfügung 2/4 28

Zur Auslegung und zur Verbindlichkeit meiner Patientenverfügung: Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärzten/Ärztinnen und dem Behandlungsteam befolgt werden. Meine Vertrauensperson(en) soll(en) dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird. In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln (das gilt besonders im Fall eines Unfalls, z. B. die Patientenverfügung für 3 Monate außer Kraft setzen). Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Vertrauensperson(en) – je einzeln – in Absprache mit dem behandelnden Arzt besondere Bedeutung zukommen: Hier können Sie 1 oder 2 Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte(r) / Betreuer(in) / Ärztin/Arzt / andere Person) benennen, – möglichst entsprechend ihrer Vorsorgevollmacht! Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht mit Gesundheitsvollmacht erteilt. ja nein Schlussbemerkungen Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner in dieser Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen bewusst. Ich habe diese Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe. Ort, Datum Unterschrift Erklärung des Hausarztes/der Hausärztin Herr/Frau ist mir seit langem bekannt, und ich habe mich davon überzeugt, dass er/sie in vollem Umfang einwilligungs- und entscheidungsfähig ist: Ort, Datum Stempel Unterschrift der Hausärztin/des Hausarztes Organspende · Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. Beachten Sie ggf. meinen Organspenderausweis. ja nein Formular Patientenverfügung 3/4 29

Aktualisierung(en): Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang: Ort, Datum Unterschrift Formular Patientenverfügung 4/4 30

Rescuebiker · Hausnotruf · Rettungsdienst Katastrophenschutz · Kinder- und Jugendhospizdienst · Ambulanter Erste-Hilfe-Ausbildung Einsatznachsorge · PSNV · Menüservice Höhlenrettung · Flüchtlingshilfe Rückholdienst · Schulsanitätsdienst Malteser Garde · Sonnenzug · Fahrdienst Sanitätsdienst · Krankentransport Malteser Jugend · Besuchsdienst Auslandsdienst · Integrationsdienste Beratung und Begleitung bei Fragen rund ums Älterwerden und zu Vorsorgethemen. Kontakt Caritas-Zentrum Göppingen Tel. 07161 65858-0 Pflegebedürftigkeit stellt alle Beteiligten meist vor eine große Herausforderung. Gerne helfen wir Ihnen, diese zu meistern. Wir bieten Ihnen eine pflegerische Versorgung bei Ihnen zu Hause, ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Zu unseren Leistungen gehören: - Behandlungspflege z.B. Anlegen von Verbänden, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen… - Grundpflegez.B.Ankleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme͕ <ƂƌƉĞƌƉĨůĞŐĞ… - Betreuungz.B.stundenweise Betreuung, Spaziergänge… - Hauswirtschaftliche Versorgung z.B. Einkaufen, Waschen, Wohnungsreinigung… Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen Pflegeteam Östlicher Schurwald Inhaberin: Judith Kaczmarek Bühlstr. 25 73098 Rechberghausen Tel. 07161 · 9886100 info@pflegeteam-oestlicher-schurwald.de www.pflegeteam-oestlicher-schurwald.de „HIER WERDE ICH WERTGESCHÄTZT“ Das Pflegeheim AM MÜHLBACH liegt im Herzen des Kurortes Bad Überkingen und verfügt über 93 Pflegeplätze. 2024 eröffnet avendi in Böhmenkirch die Einrichtung Pflege AUF DER ALB mit 85 modernen Pflegeplätzen. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner genießen eine kompetente und liebevolle Pflege sowie eine individuelle Betreuung. Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns an! Pflegeheim AM MÜHLBACH Hausener Straße 11/2 | 73337 Bad Überkingen Tel. 07331 3048-0 | E-Mail ammuehlbach@dus.de Pflege AUF DER ALB Kirchstr. 31 | 89558 Böhmenkirch Tel. 0151 14840054 | E-Mail anke.rinne@dus.de www.avendi-senioren.de DAUERPFLEGE | KURZZEITPFLEGE Rund um Pflege und Betreuung Beratung und Begleitung im Alter 31

Als Empfehlung führen wir im Folgenden 10 Punkte auf, die Sie beachten und ausführen sollten. Sie helfen damit wesentlich Ihren Angehörigen, eine würdevolle Trauerfeier für Sie zu organisieren und erste wichtige Angelegenheiten zu regeln. • Wer ist im Falle meines Todes sofort zu benachrichtigen • Persönliche Daten und stichwortartiger Lebenslauf • Informationen zu Familienstand, Partnerschaft, Kindern, Geschwister • Besonders wichtige Bezugspersonen • Wer soll über meinen Tod mit einer Todesanzeige benachrichtigt werden • Welche Organisationen müssen benachrichtigt werden • Mitgliedschaft in Vereinen • Welche Daueraufträge und welche Abonnements sind zu kündigen • Übersicht über meine Konten • Meine Wünsche für die Bestattung, z. B. Liedwünsche, Musik, Bibelstellen für die Traueransprache

Eine Vorsorgeverfügung (die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig: Damit sie gefunden wird! So ist sichergestellt, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht wird. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher: „Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.“ Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dann bestellt das Betreuungsgericht für sie einen Betreuer. Das gilt nur dann nicht, wenn die betroffene Person einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann wie ein Betreuer. So sieht es das Gesetz in Deutschland vor. Viele Menschen möchten verhindern, dass im Ernstfall eine Betreuung für sie angeordnet wird. Sie möchten, dass sich der Ehegatte, ein naher Verwandter oder eine sonstige Vertrauensperson im Ernstfall um ihre Angelegenheiten kümmert. Zu diesem Zweck bevollmächtigen sie diese Person für den Fall der Vorsorge. Eine Vorsorgevollmacht kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Woher soll aber ein Betreuungsgericht wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Regelmäßig fehlen den Betreuungsgerichten Anhaltspunkte dafür, dass es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und durch Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer gelöst. Aufbewahrung —ϐ„‡™ƒŠ”—‰ Was nützt eine Vorsorgeverfügung, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird? Kosten Die Gebührenerhebung ist in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung einer Vorsorgeurkunde und für die Registrierung von Änderungen bzw. einem Widerruf an; die Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach, • ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird, • ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und • nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen. Registrierungsgebühr • fällt nur einmal zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr), • deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeverfügung (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und • umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte. Die derzeitige Registergebühr (Stand 1.10.23) beträgt ca. 30,00 €. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister 10117 Berlin | Kronenstr. 42 E-Mail: info@vorsorgeregister.de 34

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