Vorsorgemappe Rems-Murr

Genehmigung des Gerichts Extrem weitreichende Entscheidungen (z. B. Unterbringung in einer geschlossenen Institution, Zwangsbehandlung, Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen wie das Anlegen von Bett- oder Bauchgurten, Verabreichung sedierender Medikamente, Durchführung massiver ärztlicher Eingriffe wie Amputationen oder schweren Herzoperationen) darf Ihr Bevollmächtigter nur treffen, wenn die Vollmacht schriftlich erteilt wurde und wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Widerruf der Vollmacht/Vorsorgevollmacht Jegliche Arten von Vollmachten sind durch den Vollmachtgeber, sofern dieser noch derartige Entscheidung treffen kann, jederzeit widerrufbar. Es ist ratsam, einen Widerruf schriftlich festzuhalten. Ihren Widerruf richten Sie direkt an die Person/en, die Sie bevollmächtigt haben. Geltungsdauer einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht Mit dem Widerruf oder mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht grundsätzlich. Möchten Sie aber verfügen, dass Ihre Angelegenheiten auch über Ihren Tod hinaus geregelt werden sollen, sollten Sie das im Dokument ersichtlich machen und folgenden Zusatz aufnehmen: „Ich bevollmächtige die o. g. Person/en über meinen Tod hinaus“. Diese Angabe erleichtert nach dem Tod des Vollmachtgebers die Erledigung aller Angelegenheiten wesentlich. Haftung Handelt der Vollmachtnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet er für sein Handeln. Hinweis Geben Sie in der Vollmacht/Vorsorgevollmacht an, ob Ihrerseits eine Patientenverfügung verfasst wurde und wo diese hinterlegt ist. Sämtliche Vollmachten für Geschäfte, die einer notariellen Form bedürfen (z. B. Übertragung von Grundstücken), sind nur wirksam, wenn sie notariell aufgesetzt werden. Es ist sinnvoll, bei Ihrer Bank anzufragen, ob oder in welcher Form zusätzlich eine Bankvollmacht ausgestellt werden soll. Hierauf kann in der Vollmacht/Vorsorgevollmacht verwiesen werden. Vorsorgevollmacht Formular auf Seite 23 So unterscheiden sich die verschiedenen Vollmachten Vollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, über von Ihnen festgelegte Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). Vorsorgevollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, nur über von Ihnen festgelegte Angelegenheiten zu entscheiden (erst wirksam nach Eintritt der Notsituation, bestätigt durch ein ärztliches Attest). Generalvollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, ohne Einschränkungen über alle Ihre Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). – Da diese Art der Vollmacht die Regelung ALLER Angelegenheiten umfasst, wird in der vorliegenden Broschüre nicht weiter darauf eingegangen. Jede der genannten Vollmachten erübrigt die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht. Auch ein sonst womöglich von Gesetzes wegen vertretungsberechtigter Ehegatte wäre dann, wenn sich die Vollmacht auch auf die Gesundheitsvorsorge bezieht, von der Vertretung ausgeschlossen, sofern ihm nicht Vollmacht erteilt wurde. Vollmacht Formular auf Seite 19 11 Informationen zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht

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