Warten und Reparieren von Nutzfahrzeugen aller Art (z. B. Lkw, Omnibusse, Bau- oder Stadtreinigungsfahrzeuge, Sattelschlepper und Unimogs) • Diagnostizieren von Fehlfunktionen und Störungen mittels computergestützter Mess- und Prüfsysteme • Prüfen von Antriebsaggregaten, Motormanagement- und Abgassystemen, Schalt-, Achs-, Allradgetriebe und Nebenantriebe, Klimaanlagen, vernetzten Fahrzeugsystemen, Datenkommunikation zwischen Steuergeräten • Durchführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten (z. B. Austauschen von Bauteilen oder Baugruppen; Wechseln von Ölen und Hydraulikflüssigkeiten; Einstellen von Fahrwerk, Antriebs- und Motormanagementsystemen; Reparieren von Bremsanlagen) • Ausrüsten von Fahrzeugen mit Zusatzeinrichtungen (z. B. Signalverarbeitung, Antennenanlagen, Anlagen der Unterhaltungselektronik) • Durchführen der Schlussprüfung aller Funktionen; Übergeben des Fahrzeugs an Kunden; Einweisen in die Funktionen • Abrufen von Ersatz- bzw. Zubehörteilen aus dem Lager bzw. Bestellen beim Hersteller Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Reparaturwerkstätten, bei Herstellern und Ausrüstern von Nutzkraftwagen sowie bei Speditions- oder Busunternehmen mit angeschlossener Werkstatt. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Mathematik, Physik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 6 (m/w/d) Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 50
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