Wohnberechtigungsschein Mit einem Wohnberechtigungsschein können Mieter nachweisen, dass sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Da die Kriterien je nach Bundesland unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, sich vor Ort beraten zu lassen. Infos unter: Q https://hemsbach.de/verwaltung- gemeinderat/digitaler-buergerservice? view=article&id=2695&catid=9&sbwtype= LeistungsDetails&sbwid=1038&sbwmid=1 Wohngeld Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldbehörde beantragt werden. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. AUSKUNFT IM BÜRGERBÜRO a Schlossgasse 41 | 69502 Hemsbach t06201 707-92, -93, -94 und 96 Q www.familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld Mieterschutz Ein Mieterverein berät zu allen miet- und wohnrechtlichen Fragen und gibt Auskunft zum Mietrecht oder bei Schwierigkeiten mit dem Vermieter. Allerdings muss man dafür Mitglied des Vereins werden, was aber oft recht günstig ist. Infos unter: Q www.mieterverein-weinheim.de Bauen Sie haben ein passendes Grundstück gefunden und möchten Ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt beraten Sie gerne und prüfen Ihre Pläne. Wenn diese den rechtlichen Vorgaben entsprechen, wird eine Baugenehmigung erteilt. ANSPRECHPARTNER IM BAUAMT nThomas Rittersbacher a Hildastraße 12 | 69052 Hemsbach t06201 707-36 athomas.rittersbacher@hemsbach.de Hier können Sie alle notwendigen Formulare für Ihr Bauvorhaben herunterladen: Q www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/ bauangelegenheiten Alternative Wohnformen Tiny- und Minihäuser Minimalistisch zu leben wird immer beliebter, auch bei Menschen, die sich eigentlich viel Wohnraum leisten könnten. Umweltbewusstsein und der Wunsch nach Autarkie tragen dazu bei, dass Wohnen auf kleinstem Raum mehr und mehr Anhänger, nicht nur bei Singles oder Paaren, findet. Tiny-Häuser sind mobile Häuser, die auf einem Fahrgestell problemlos bewegt werden können. Auch Modulhäuser bieten viel Flexibilität und Komfort auf kleinem Raum. Um ein Tiny- oder Modulhaus aufzustellen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Lassen Sie sich beim Bauamt hierzu beraten. Mehrgenerationenhäuser Mehrgenerationenhäuser oder andere generationenübergreifende Wohnprojekte sollen das Miteinander der verschiedenen Generationen fördern. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland. Vielleicht möchten Sie die Initiative ergreifen und ein neues Wohnprojekt ins Leben rufen? Infos hierzu beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Q www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement- und-gesellschaft/mehrgenerationenhaeuser 23
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