Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe ist eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll. Es gibt vier verschiedene Leistungsbereiche: • Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren • Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben • Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben • Hilfen bei medizinischer Rehabilitation Infos hier: Q www.rhein-neckar-kreis.de/ sozialamt Rehabilitation Die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (kurz: „Reha“) sollen beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben integrieren und mögliche gesundheitliche Einschränkungen abmildern oder vor einer Verschlechterung bewahren. Neben einer medizinischen oder psychologischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen in Anspruch genommen werden. Eine Reha kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Eine berufliche Reha können Menschen erhalten, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten für Betroffene, soll die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben erreicht werden. Um Reha-Leistungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Alle Infos unter: Q www.bundesgesundheitsministerium.de/ rehabilitation.html Q www.deutsche-rentenversicherung.de/ DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/ berufliche-reha.html Q www.deutsche-rentenversicherung.de/ DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/ medizinische-reha_node.html Behindertenberatung Die Behindertenberatung informiert Betroffene und deren Angehörige über Möglichkeiten der Integration in Schule und Beruf, bietet Hilfe bei der Vermittlung von Eingliederungshilfen, berät bei Umbauten zum behindertengerechten Wohnen, zu medizinischen oder pflegerischen Leistungen und bei der Kommunikation mit Fachärzten, Sozialämtern, sozialen Diensten oder Versicherungen. Infos und Adressen: Q www.teilhabeberatung.de Erwerbsminderungsrente Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen. Können Sie noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen können. Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit wird entweder von den behandelnden Ärzten oder den Ärzten in RehaEinrichtungen beurteilt und von der Rentenversicherung überprüft. Oft wird zusätzlich ein Gutachter des Versicherungsträgers bestellt. Infos zum Antrag: Q www.deutsche- rentenversicherung.de REGIONALZENTRUM MANNHEIM a Mozartstraße 3 | 68161 Mannheim t0621 82005-0 aregio.ma@drv-bw.de REGIONALZENTRUM HEPPENHEIM a Wilhelmstraße 1 | 64646 Heppenheim t06252 9899900 akundenservice-in-heppenheim@drv-hessen.de 18
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