Hemsbacher Generationen-Atlas

Auch wer im Alter, durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, möchte gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten. Hierfür gibt es Hilfen und Regelungen die Betroffenen helfen, Selbstständigkeit und Teilhabe zu bewahren. Mein Wunsch: selbstbestimmt leben Grad der Behinderung Um Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Feststellung und Bescheinigung über den Grad der Behinderung erforderlich. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr, gilt man als schwerbehindert und hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. In diesem werden zusätzlich die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen des Inhabers vermerkt. Ist ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt worden, gibt es die Möglichkeit, über die Agentur für Arbeit eine sogenannte Gleichstellung zu beantragen. Das hat vor allem Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Gleichstellung mit Schwerbehinderten u. a. einen besonderen Kündigungsschutz erhalten. Für Schwerbehinderte gibt es zusätzlich sogenannte Nachteilsausgleiche wie ermäßigte Einkommens- oder KfZ-Steuer, zusätzliche Urlaubstage oder Befreiung von den Rundfunkgebühren. Mehr Infos unter: Q www.rhein-neckar-kreis.de/ versorgungsamt t06221 522-2888 aversorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de 17

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