Hemsbacher Generationen-Atlas

Kindergeld Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Besserverdienende können alternativ einen Kinderfreibetrag in ihrer Steuerklärung geltend machen. Dazu berät Sie Ihr zuständiges Finanzamt. Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, ob sich ein Antrag für Sie lohnt. FAMILIENKASSE DER AGENTUR FÜR ARBEIT a Czernyring 22/11 | 69115 Heidelberg t0800 4555530 aFamilienkasse-Baden-Wuerttemberg-West@arbeitsagentur.de Q Direktlink: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder Kinderbetreuung Besonders Alleinerziehende oder Familien, in denen aus wirtschaftlichen Gründen beide Elternteile arbeiten müssen, sind auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen. Seit einigen Jahren haben Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Steht kein Platz in einer Einrichtung zur Verfügung, können andere Betreuungsangebote, wie z. B. Tagesmütter, in Anspruch genommen werden. Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bekommen Eltern beim zuständigen Jugendamt. In Hemsbach gibt es derzeit fünf Kindergärten sowie mehrere Tagespflegepersonen. Mehr Infos unter: Q www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/ kitas-schulen-betreuung ANSPRECHPARTNERIN IM RATHAUS nMelissa Kautzmann t06201 707-55 a melissa.kautzmann@hemsbach.de Informationen zur Tagespflege erhalten Sie außerdem beim JUGENDAMT DES RHEIN-NECKAR-KREISES t06221 5221511 11

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