Mutterschutz Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden Mütter und Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem: • ein Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt • eine Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz • Kündigungsschutz Mehr Infos unter: Q www.familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/mutterschutz Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für den Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. Mehr Infos unter: Q www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/mutterschaftsleistungen/ mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/ 73754 Elternzeit Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis es das dritte Lebensjahr vollendet hat. Pro Kind kann man bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Arbeit freigestellt werden. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen wieder zu beschäftigen. Zum Ausgleich finanzieller Engpässe kann während der Elternzeit Elterngeld beantragt werden. Elterngeld Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus und sichert die wirtschaftliche Existenz der Familie. Durch das „ElterngeldPlus“ werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen. So können Väter und Mütter Familie und Beruf besser vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, „ElterngeldPlus“ und Partnerschaftsbonus. Auch getrennt lebende Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld. Anträge und Beratung im BÜRGERBÜRO a Schlossgasse 41 t06201 707-92, -93, -94, -96 Q www.hemsbach. de/verwaltunggemeinderat/ buergerbuero 10
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