Informationsbroschüre Stadt Eppelheim

37 Michael Eck standesamt@eppelheim.de Tel. 06221 794-131 Fax 06221 794-163 Zuständigkeiten • Standesamt • Eheschließungen • Geburts- und Sterbefallbeurkundungen • Ausstellen von Urkunden • Vaterschaftsanerkennungen • Kirchenaustritte • Namenserklärungen • Hilfe bei allen Fragen von standesamtlichen Belangen • Rentenantragstellung (keine Beratung oder Berechnung Monika Hönig standesamt@eppelheim.de Tel. 06221 794-113 Fax 06221 794-163 Zuständigkeiten • Standesamt • Eheschließungen • Geburts- und Sterbefallbeurkundungen • Ausstellen von Urkunden • Vaterschaftsanerkennungen • Kirchenaustritte • Namenserklärungen • Hilfe bei allen Fragen von standesamtlichen Belangen • Rentenantragstellung (keine Beratung oder Berechnung Marion Platzek m.platzek@eppelheim.de Tel. 06221 794-112 Fax 06221 794-162 Zuständigkeiten • Kinderbetreuung • Schulen und Jugend • Sprachförderung • Vereine (Stadt Eppelheim) • Kindergärten • Kleinkindbetreuung (Krippen) • Schulen (Schulentwicklungsplanung) • Schülerbeförderung • Schülerbetreuung • Sprachförderung in den Kindergärten • Vereinsförderung/Vereinswesen • Jugendhilfeplanung • Gisela Mierke Bad Zuständigkeit des Kreises / Überschneidungen mit Rathaus Ausländerwesen Anträge auf Erteilung / Verlängerung des Aufenthaltstitels sind über die Stadt Eppelheim zu stellen. Diese werden dann zur Entscheidung an das Ausländeramt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg weitergeleitet. Von dort aus erhalten Sie weitere Informationen z. B. auch zum Bearbeitungsstand j Tel. 06221 522-0 auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de Der erstellte Aufenthaltstitel ist dann wieder bei der Stadt Eppelheim abzuholen. Informationen zum Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Formulare und weitere Informationen zu ausländerrechtlichen Fragen erhalten Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de Sozialwesen Im Fachbereich Sozialwesen erhalten Sie Informationen und Anträge rund um alle Sozialleistungen wie z. B. Elterngeld, Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Grundsicherung, Heimkostenübernahme, Schwerbehinderung, Übernahme der Beiträge für Tageseinrichtungen, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld. Gerne schicken wir Ihnen auch die jeweiligen Anträge per Mail zu. Ihre Anträge werden an die Zuständige Stelle (z .B. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis oder Jobcenter Rhein-Neckar) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Von dort aus erhalten Sie auch Ihren Bescheid.

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