Formular und Antragsabgabe (keine Leistungsberatung) Stadtverwaltung Hockenheim – Sozialamt iFrau Sarah Bibicaj 06205 212411 as.bibicaj@hockenheim.de iFrau Karin Kimling 06205 21-2412 aRathausstraße 1 nTerminvereinbarung telefonisch oder online über www.hockenheim.de JobCenter Rhein-Neckar-Kreis Geschäftsstelle Schwetzingen aRobert-Bosch-Straße 2 68723 Schwetzingen t06221 7960222 aJC-RNK.Schwetzingen@ jobcenter-ge.de Grundsicherung, Sozialhilfen Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aKurfüstenanlage 38–40 69115 Heidelberg t115 (Behördennummer) apost@rhein-neckar-kreis.de 6.9 Pflegestützpunkt Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen, sowie deren Angehörige, kostenlose Informationen rund um das Thema Pflege. 6.8 Sozialleistungen Sozialamt Das Sozialamt ist für den Stadtbereich Hockenheim zuständig und bietet als erste Anlaufstelle Allgemeininformation und Orientierungshilfe über die Leistungen, mit denen Leben, Familie und Wohnraum wirtschaftlich gesichert werden können. Stadtverwaltung Hockenheim – Sozialamt iFrau Sarah Bibicaj t06205 212411 as.bibicaj@hockenheim.de iFrau Kimling t06205 212412 aRathausstraße 1 nTerminvereinbarung telefonisch oder online über www.hockenheim.de Sozialhilfen (ALG II oder Grundsicherung) Sozialhilfen sind das letztmögliche Mittel zur wirtschaftlichen Absicherung des Existenzminimums einschließlich Mehrbedarfen und Wohnkosten. Erwerbsfähige können Ansprüche auf Arbeitslosengeld II, krankheitsbedingt erwerbsbedingt erwerbsunfähige Ansprüche auf Grundsicherung prüfen lassen. Die klassische Sozialhilfe dient zur Absicherung aller restlichen Personenkreise und Bedarfe, z.B. Zuschuss zu den Kosten der häuslichen- oder Heimatpflege. Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Beratungsstelle Hockenheim aObere Hauptstraße 7 iHerr Karl-Heinz Bitz t06221 5222625 ak.bitz@rhein-neckar-kreis.de 6.10 Vorsorge: Patientenverfügung, Vollmacht Über eine Vollmacht können geschäftsfähige Personen eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, falls sie später alters- oder krankheitsbedingt unfähig bzw. eingeschränkt in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sind. Die Patientenverfügung stellt eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall dar, dass nach Unfällen oder Erkrankungen mit irreversiblen gesundheitlichen Schädigungen keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. Ambulanter Hospiz- und Palliativ – Beratungsdienst der Kirchlichen Sozialstation Hockenheim e.V. aObere Hauptstraße 47 t06205 9433-18 0151 58253141 nwww.sozialstationhockenheim.de © Tobias Schwerdt LEBEN IN ALLEN GENERATIONEN 38
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