4.7 Ausbildungstag „Jugend braucht Zukunft – Zukunft braucht Jugend“ Mit diesem Motto organisiert die Stadt Hockenheim jährlich ihren Ausbildungstag. Damit engagieren sich Stadtverwaltung und Stadtwerke Hockenheim in Zusammenarbeit mit der Stadthallenbetriebs GmbH für eine möglichst optimale berufliche Orientierung der Schüler. Dort präsentieren verschiedene Aussteller aus der Metropolregion Rhein-Neckar ihr Ausbildungsangebot. Dieses reicht von klassischen Ausbildungsberufen über schulische Angebote bis hin zu dualen Studiengängen. Interessierte Aussteller erhalten einen kostenfreien Standplatz. Neben den Firmenpräsentationen können sich die Besucher bei Fachvorträgen über ihre berufliche Zukunft informieren. Die Vorträge werden vom Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium organisiert. Sie sind für mehr als 1.000 Besucher ein erster Schritt ins Berufsleben. Der Eintritt ist frei. Stadtverwaltung Rathaus – Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Ausbildungstag iFrau Sabine Seip t06205 212402 as.seip@hockenheim.de 4.8 Schülerbeförderung Neben der Bildungshoheit liegt auch die Regelung der Beförderung von Schüler zu den Schulen bei den Ländern. Dabei regelt jedes Bundesland in speziellen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen selbst, wie diese zu organisieren ist und wer die Kosten dafür trägt und ob die Kosten für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr bezuschusst werden. Geregelt wird von den Ländern auch, ob insbesondere in ländlichen Gebieten die Beförderung mit speziellen Schulbussen gewährleistet werden soll. In Baden-Württemberg obliegt die Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung den Schulträgern in Zusammenarbeit mit den Landratsamt. Die Stadt- und Landkreise erstatten die notwendigen Schülerbeförderungskosten gegenüber den Schulträgern entsprechend deren Satzungsregelungen als Schulwegkostenträger. Die Bezuschussung der Schülerbeförderung insgesamt basiert auf der Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Diese regelt unter anderem die Voraussetzungen, Höhe des Eigenanteils beziehungsweise Zuschusses, Verfahren, Abgrenzung der Kosten, Mindestentfernungen. Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht. Stadtverwaltung Hockenheim – Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Schülerbeförderung iFrau Sabine Seip t06205 212402 as.seip@hockenheim.de 4.9 Jugendgemeinderat „mitdenken – mitreden – mitmischen in Hockenheim“, unter diesem Motto steht die Arbeit des Jugendgemeinderats Hockenheim. Der Jugendgemeinderat ist ein offizielles Organ der Stadt Hockenheim und besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein. Der Jugendgemeinderat diskutiert Wünsche und Vorstellungen von Jugendlichen in Hockenheim. Er vertritt die Interessen gegenüber der Stadt und dem Gemeinderat Hockenheim. Der Jugendgemeinderat arbeitet überparteilich. Stadtverwaltung Hockenheim – Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats iFrau Sabine Seip aRathausstraße 1 | 68766 Hockenheim t06205 212402 as.seip@hockenheim.de nwww.hockenheim.de/startseite/rathaus/ jugendgemeinderat.html © Pixabay/Stocksnap 23 VON DER GRUNDSCHULE BIS ZUR AUSBILDUNG
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