3.8 Geburtenanzeige Für die Beurkundung der Geburt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde ist das Standesamt zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden. Bei einer Geburt in einer Klinik erledigt dies die Klinikverwaltung. Zusätzlich ist die Geburtsanmeldung der Eltern erforderlich. In der Regel legt die Klinik die Klinikanzeige zusammen mit der Geburtsanmeldung der Eltern dem zuständigen Standesamt vor. Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von den Eltern persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung und der erforderlichen Urkunden erfolgen. Bei Hausgeburten in Hockenheim Stadtverwaltung Hockenheim – Fachbereich Bürgerservice – Standesamt iFrau Denise Edwards aRathausstraße 1 t06205 212342 ad.edwards@hockenheim.de 3.9 Landes-Familienpass des Landes Baden-Württemberg Der Landes-Familienpass ist ein Pass sFür Familien mit mind. 3 kindergeldberechtigenden Kinder sFür Alleinerziehende mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind sFür Alleinerziehende oder Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind, das einen Schwerbehindertengrad von wenigstens 50 v.H. aufweist sFür Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind, die Arbeitslosengeld II beziehen und Kinderzuschlag bekommen sFür Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind Leistung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Der Familienpass kann die Inhaber und darauf eingetragene Familienangehörige zu Eintrittsermäßigungen oder kostenfreiem Eintritt in kulturellen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und private Einrichtungen berechtigen. Ob Vergünstigungen gewährt werden, erfahren Sie bei den Einrichtungen. Landes-Familienpass BW Stadtverwaltung Hockenheim – Sozialamt aRathausstraße 1 iFrau Sarah Bibicaj t06205 212411 as.bibicaj@hockenheim.de iFrau Karin Kimling t06205 212412 ak.kimling@hockenheim.de © Alena Ozerova - shutterstock.com ERSTE SCHRITTE 15
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