Seniorenwegweiser Stadt Lampertheim

IX. Rentenangelegenheiten Als junger Mensch ist das Thema „Rente“ noch wenig bis kaum von Interesse. Mit zunehmendem Lebensalter ändert sich dies und viele Fragen ergeben sich. Welche Rentenarten gibt es denn? Sind alle Zeiten, die ich geleistet habe, der Rentenversicherung bekannt? Wann kann ich eigentlich in Rente gehen? Mit wieviel Geld kann ich denn rechnen? Wann und wie stelle ich einen Rentenantrag? Bei der Stadtverwaltung, Stabsstelle Soziales, können Sie sich über all diese Fragen informieren. Hier erhalten Sie Unterstützung bei x der Aufnahme von Rentenanträgen der Deutschen Rentenversicherung x Klärung des Rentenversicherungskontos x Aufnahme von Anträgen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten x Erklärung von Schreiben der Deutschen Rentenversicherung x Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen der Deutschen Rentenversicherung x Mitteilungsänderungen von Adresse, Name oder Bankverbindung an die Rentenversicherung x Legitimationsnachweise Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei der Stadtverwaltung Lampertheim um keine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an die: Auskunfts- und Beratungsstelle a Wilhelmstraße 1 | 64646 Heppenheim v 06252 9899900 X. Wohngeldangelegenheiten Bei vielen Geringverdienern oder Beziehern von niedrigen Renten ist die Wohnungsmiete der größte Posten im Haushaltsbudget. Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Mieter*innen von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümer*innen. Das Wohngeld wird demnach als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und von der Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung. Hierbei sind Miethöchstbeträge und Gesamteinkommensgrenzen zu berücksichtigen. Die Berechnung über die Höhe des Wohngeldes erfolgt daher immer individuell. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das Wohngeld ist hierbei eine vorrangige Leistung und kann ebenfalls dazu beitragen, den Antrag auf Sozialhilfeleistungen zu vermeiden. Es lohnt sich daher unter Umständen einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die Mitarbeiter des Stabsstelle Soziales der Stadtverwaltung beraten Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen hierfür benötigt werden, unterstützen Sie unter Umständen bei der Antragstellung und leiten die Anträge zuständigkeitshalber an den Kreis Bergstraße zur Bearbeitung weiter. Für Kontaktaufnahme zur Stabsstelle Soziales: v06206 935472 fsoziales@lampertheim.de © Viacheslav Iakobchuk - Fotolia.com 77 Anlage

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