Seniorenwegweiser Stadt Lampertheim

© Olena Yakobchuk - shutterstock.com VII. Landesblindengeld Das Landesblindengeld dient dazu, Mehraufwendungen auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld erhalten Menschen mit einem anerkannten Sehrest von höchstens 2%. Volljährige blinde Menschen erhalten 658,27 €. Minderjährige blinde Menschen erhalten 383,37 €. Wesentlich sehbehinderte erwachsene Menschen mit einem Sehrest von maximal 5% erhalten 30% dieses Betrages, also z. Zt. Für Erwachsene monatlich 197,48€. Minderjährige erhalten 115,01€. Eine Kürzung des Blindengeldes erfolgt, wenn blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen in einer Einrichtung aufgenommen werden (Krankenhaus, Heim usw.). Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 ebenfalls teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Auf das Blindengeld sind die Leistungen voll anzurechnen, die wegen der Blindheit oder Sehbehinderung bereits von einer anderen Stelle erbracht werden. Zuständigkeit Landeswohlfahrtsverband Hessen a Kölnische Straße 30 | 34117 Kassel n www.lwv-hessen.de Anträge werden aufgenommen und an den LWV weitergeleitet beim Magistrat der Stadt Lampertheim Stabsstelle Soziales nFrau Zintel-Andres a Zimmer 104, Haus am Römer Domgasse 2–4 | 68623 Lampertheim v06206 935-210 fjennifer. zintel-andres@lampertheim.de Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf den Seiten des Landeswohlfahrtverbandes Hessen: n www.lwv-hessen.de/leben-wohnen/ leben-mit-blindheit/blindengeld/ VIII. Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung. In Lampertheim gibt es folgende Vergünstigungen: 1. Gebührenermäßigung der Benutzungsgebühren für das Frei- und Hallenbad Lampertheim 2. 50% Gebührenermäßigung für Kurse der Volkshochschule Lampertheim 3. 50% Ermäßigung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen des Hauses der Jugend (Begegnungsstätte Zehntscheune) 4. 50% Ermäßigung der Hundesteuer (Ersthund) 5. 50% Ermäßigung auf die Jahresausleihgebühr der Stadtbücherei Lampertheim 6. Zugang zu den Dienstleistungen des EMIL-Hilfeladen 7. 50% Ermäßigung auf die Frühstückspauschale der städtischen Kindertagesstätten 8. Berechtigung zur Teilnahme an der Kulturtafel Pass für Geringverdiener („Sozialpass“) 75 Anlage

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==