IV. Prozesskostenhilfe Im täglichen Leben kann es vorkommen, dass rechtliche Probleme auftreten, bei denen ein fachlicher Rat nötig ist, etwa bei Schadensersatzforderungen, Mietstreitigkeiten oder Erbschaftsangelegenheiten. Nicht jeder ist finanziell in der Lage, sich hierfür einen Rechtsanwalt zu nehmen. Deswegen besteht die Möglichkeit im Rahmen des Prozesskostenhilfegesetzes und des Beratungshilfegesetzes einen Antrag auf Übernahme der Prozesskosten bzw. Rechtsanwaltskosten zu stellen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Es gibt folgende Möglichkeiten x Sie gehen zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt und der Sie dann juristisch vertritt. x Sie stellen selbst beim zuständigen Amtsgericht bei der dortigen Rechtsantragsstelle einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. x Sie können sich den Antrag auch online im Internet herunterladen xV. Testamentsfragen Sie möchten im Todesfall Ihr Vermögen anders verteilen, als es nach dem Gesetz vorgesehen ist? Dann empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten. Für das Testament gelten strenge Formvorschriften. Werden diese nicht beachtet, ist es ungültig. Der gesamte Text des Testaments muss von Ihnen handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es ist nicht möglich (wenn das Testament gültig sein soll), den Text (auch nur teilweise) mit der Schreibmaschine zu schreiben oder ihn einer Person zu diktieren. Um eine präzise Formulierung und eine Ihrem Willen vollständig entsprechende Regelung zu gewährleisten, ist zu empfehlen, die Beratung und Beurkundung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Jedes Testament, auch eines, das Sie ohne die Hilfe eines Notars geschrieben haben, kann übrigens gegen eine Hinterlegungsgebühr beim Amtsgericht zur amtlichen Verwahrung hinterlegt werden. 72 Anlage
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==