Infobroschüre/Generationenatlas Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Kindergeld Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Elterngeld Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Elternzeit Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Mehr Infos unter ™™™Ǥ„ˆ•ƦǤ†‡Ȁ„ˆ•ƦȀ–Ї‡Ȁˆƒ‹Ž‹‡Ȁ familienleistungen/elterngeld elterngeld-73752 Mehr Infos unter ™™™Ǥ„ˆ•ƦǤ†‡Ȁ„ˆ•ƦȀ–Ї‡Ȁˆƒ‹Ž‹‡Ȁ familienleistungen/elternzeit/ elternzeit-73832 Aktuelle Informationen unter ™™™Ǥ„ˆ•ƦǤ†‡Ȁ„ˆ•ƦȀ–Ї‡Ȁˆƒ‹Ž‹‡Ȁ familienleistungen/ kindergeld/kindergeld-73892 Antrag unter www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder © annaperevozkina - AdobeStock.com ʹͳ

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