Infobroschüre/Generationenatlas Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Y " " Ǥ Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser besonderen Phase im Leben einer Frau werden sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind ständig beobachtet als auch die Entwicklung des Kindes regelmäßig dokumentiert. Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d.h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen). In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten. Nichts verändert das Leben einer Frau so stark wie Schwangerschaft und Geburt. Auch die Männer erleben als „neue Väter“ die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.̹ ʡʡ̹˃̹˃˕˟ˢː˃ ʗ˅˃˛ˍˑ˅˃ Ǧ †‘„‡ –‘ Ǥ ‘ ʹͲ ǤǤǤ

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==