Ausbildungsatlas Stadt & Landkreis Kaiserslautern / Landkreis Kusel

Bauen und Reparieren von Verkehrswegen wie Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege, Fußgängerzonen sowie Autobahnen und Flugplätze • Einrichten und Absichern der Baustelle • Anfordern bzw. Vorbereiten der Geräte, Maschinen und Baumaterialien • Ausführen der Erdarbeiten (z. B. Lösen oder Verdichten von Bodenmassen; Herstellen von Böschungen, Gräben, Entwässerungsleitungen und Drainagegräben • Herstellen von Straßenoberbau (z. B. Einbauen von Frostschutzmaterial; Verfestigen des Bodens; Einbauen von Asphalt-Straßenbelägen und Zementbetondecken; Beheben von Straßenschäden) • Versetzen von Randbefestigungen, Pflaster- und Plattenbelägen (z. B. Groß-, Klein-, Mosaik-, Verbundpflasterstein sowie Beton- und Naturstein) • Verlegen von Entwässerungsrinnen • Führen von Baumaschinen wie Bagger, Raupen und Walzen • Prüfen der Ausführungsqualität der Arbeiten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich im Straßen-, Rollbahnen- und Sportanlagenbau, im Schachtbau, im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau sowie bei kommunalen Bauämtern oder Straßen- und Autobahnmeistereien. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Mathematik, Physik, Chemie • Gute körperliche Konstitution • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliches Geschick • Sorgfalt • Teamfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 6 (m/w/d) Straßenbauer Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 67

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