Funktion als Schnittstelle zwischen kaufmännischem und IT-Bereich • Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen • Ermitteln kundenspezifischer Anforderungen an IT-Systeme • Konzipieren von IT-Systemen • Erarbeiten von Gesamtlösungen mit den Kunden und Aufzeigen von Alternativen• Erstellen von Angeboten, Führen von Verhandlungen, Vorbereiten von Verträgen, Informieren der Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten • Beschaffen von Hard- und Software sowie von erforderlichen Dienstleistungen • Mitwirken an Installation und Inbetriebnahme von IT-Systemen • Vereinbaren und Durchführen von Support- und Serviceleistungen • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz • Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung • Beraten von Kunden bei der Konzeption von IT-Lösungen • Unterstützung von Kunden nach Bereitstellung neuer IT-Systeme • Planen und Durchführen von Produktschulungen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei Unternehmen fast aller Wirtschaftsbereiche, z. B. in der Industrie, bei Banken und Versicherungen, im Handel oder in Krankenhäusern. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Informatik, Wirtschaft, Deutsch, Englisch • Kaufmännisches Denken • Wirtschaftliches Interesse • Technisches Verständnis • Kommunikationsfähigkeit • Verhandlungsgeschick • Durchsetzungsvermögen • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 65 (m/w/d) Kaufmann für Digitalisierungsmanagement Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 51
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==