Ausbildungsatlas Vorder- & Südpfalz, Bad Dürkheim, Germersheim, Neustadt an der Weinstr. & Landau in der Pfalz

Beraten von Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern • Erledigen der Buchführung für Mandanten (z. B. Prüfen und Verarbeiten von Daten und Belegen wie Kassenbuch, Rechnungen, Bankbelege; Kontrollieren der von Mandanten erstellten Buchführungen) • Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Jahresabschlüssen (z. B. von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen, von Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen) • Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen (z. B. Berechnen von Steuern und Abgaben; Führen von Versicherungsnachweisen) • Erledigen organisatorischer und kaufmännischer Tätigkeiten (z. B. Ausarbeiten von Schriftsätzen; Vor- und Nachbereiten von Mandantenbesprechungen) Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, bei Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bei Wirtschaftsunternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Wirtschaft/Recht, Deutsch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Flexibilität • Organisationstalent • Diskretion • Kommunikationsfähigkeit • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 57 (m/w/d) Steuerfachangestellter Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 56

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==