Ausbildungsatlas Rhein-Pfalz-Kreis, Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt Mannheim, Stadt Frankenthal (Pfalz) & Stadt Speyer

Zuständig für Wareneingang und -ausgang sowie für fachgerechte Lagerung • Güter annehmen: Überprüfung anhand der Begleitpapiere auf Art, Menge und Unversehrtheit • Versand: Ware verpacken, Begleitpapiere ausfüllen, Liefereinheiten zusammenstellen (kommissionieren), LKW beladen, Sendungen kennzeichnen, beschriften und sichern unter Beachtung von Vorschriften wie z. B. Gefahrgutverordnung und Zollbestimmungen • Lagerung: auf optimale Bedingungen achten (wichtig bei Gefahrgütern oder verderblicher Ware) • Gütertransport im Lager mit Gabelstaplern, Sortieranlagen, Förderbändern • Bestandskontrolle mit Warenscanner • Organisatorische Aufgaben wie z. B. Ausarbeiten von Transportrouten, Warenbestellung, Logistikmanagement Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich z. B. in Lagerhallen, Lagerräumen oder Kühlhäusern von Industrie-, Handels- und Speditions- betrieben oder bei speziellen Logistikdienstleistern. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch • Gute körperliche Konstitution • Organisatorische Fähigkeiten • Räumliches Vorstellungsvermögen • Schnelligkeit • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie, Handel und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 2 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 43 (m/w/d) Fachlagerist FSJ / FÖJ / BFD Freiwilligendienste Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten Durchgeführt von zugelassenen Trägern Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag Infos FSJ/FÖJ: Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) Infos BFD: Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) Zeitraum: Dauer 6 bis 18 Monate • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche Benefits: Taschengeld • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge Einsatzstellen FSJ und BFD: kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen Einrichtungen des politischen Lebens Einsatzstellen FÖJ: Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Angebote Seite: 38 35

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