Familienbroschüre Landkreis Südwestpfalz

Recht Dokumentenmappe Wichtige Unterlagen sollten gut geordnet an einem festen Ort aufbewahrt werden, da sie für die Beantragung von Leistungen oft benötigt werden. Ein Ordner eignet sich für die Ablage folgender Dokumente • Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch, wichtige persönliche Papiere • Versicherungs- und Sterbegeldpolicen • Rentenbescheide • Kontoauszüge, Sparbücher, Steuerunterlagen • Mietvertrag, Grundbuchauszüge, Unterlagen zu Immobilienbesitz • Vollmachten, Patientenverfügung, Testament Vorsorgevollmacht Um für eine hilfsbedürftige Person Behördengänge zu übernehmen oder Entscheidungen zu treffen, ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht nötig. Sie muss den vollständigen Namen des Bevollmächtigten enthalten, sowie Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien. Es sollte genau festgelegt werden, welche Befugnisse die bevollmächtige Person haben soll (z.B. in Gesundheits- oder Vermögensfragen). Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man z.B. durch ein Koma oder einen schweren Hirnschaden nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen und Vertrauenspersonen oder der Arzt sollten über das Dokument informiert sein. Testament 9 Ein privates Testament muss • die Bezeichnung „Testament“ oder „Letzter Wille“ enthalten, • vollständig handschriftlich verfasst und • vom Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden Ein Datum hilft, ältere Versionen zeitlich zuzuordnen – das jüngste Testament gilt. Das öffentliche Testament wird beim Notar erstellt, der den letzten Willen rechtssicher festhält und individuell berät. Es wird gemeinsam mit dem Notar unterschrieben und sicher beim Amtsgericht verwahrt. Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in den Broschüren „Patientenverfügung“ bzw. „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz, die unter Ő www.bmj.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse angefordert werden können: Publikationsversand der Bundesregierung kPostfach 48 10 09 | 18132 Rostock 9 Testament Publikationsversand der Bundesregierung kPostfach 48 10 09 18132 Rostock Őwww.bmj.de/DE/ service/service_node.html © fizkes - AdobeStock.com 38 Aktiv im Alter – Senioren

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