2ƃGIGUVØV\RWPMVG 252 7 Pflegestützpunkte sind wohnortnahe und neutrale Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos beraten, unterstützen und die bei der Organisation der Pflege behilflich sind (z. B. Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Wohnungsanpassung, Hilfe bei Antragstellung). (KPCP\KGNNG *KNHGP Ein ausreichendes und gesichertes Einkommen ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die finanzielle Unterstützung leisten, wenn das Einkommen im Alter nicht für das tägliche Leben ausreicht. )GUGV\NKEJG 2ƃGIGXGTUKEJGTWPI Sie dient dazu, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Zahlungen können Personen in Anspruch nehmen, die durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Nach Antrag bei der Krankenkasse wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung der Pflegegrad festgestellt. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege, auf Sachleistung bei ambulanter Pflege und bei vollstationärer Pflege oder beides anteilig als Kombinationsleistung. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Einstufung. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur die Grundversorgung als bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt und beteiligt die Pflegebedürftigen ggf. über das eigene Einkommen an den Kosten. Reicht dieses nicht aus, muss ggf. auf vorhandene Ersparnisse, Wohneigentum, Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen zurückgegriffen werden. Unter Umständen müssen auch die Kinder der Pflegebedürftigen einen finanziellen Beitrag leisten. Zu empfehlen ist daher der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung, um einen Teil der anfallenden Kosten abzudecken. Wohngeld Die Höhe richtet sich nach Höhe des Einkommens, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Anträge auf Wohngeld, auch bei Heimunterbringung, können hier im Landkreis Südwestpfalz bei der jeweiligen Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung gestellt werden. Zahlreiche weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden Sie u. a. in der Broschüre des Landkreises „Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich“, die hier eingesehen werden kann: Őhttp://www.familienfreundliche-suedwestpfalz.de/ familienfreundliche_suedwestpfalz/N%C3%BCtzliche%20 Links-Beratung/ 7 Pflegestützpunkte PSP Waldfischbach-Burgalben, Schillerstraße 1 (Ärztehaus) ìPetra Kumschlies ò06333 6020 652 Zpetra.kumschlies@pflegestuetzpunkte-rlp.de ìAngelo Lizzi ò06333 6020 651 Zangelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de SZuständigkeitsbereich: VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben, Bereich der ehem. VG Wallhalben Í Montag–Freitag 9:00–10:00 Uhr | Montag 15:00–17:00 Uhr PSP Dahn, Schulstraße 4 ìEleonore Merk ò06391 910 1581 Zeleonore.merk@pflegestuetzpunkte.rlp.de ìElke Weyandt ò06391 910 1582 Zelke.weyandt@pflegestuetzpunkte.rlp.de SZuständigkeitsbereich: VG Dahn, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land Í Montag–Freitag 8:00–9:30 Uhr | Donnerstag 13:00–14:00 Uhr PSP Battweiler – im PSP Waldfischbach-Burgalben, Schillerstraße 1 ìAngelo Lizzi ò06333 6020 651 Zangelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de SZuständigkeitsbereich: VG Zweibrücken-Land, Bereich der ehem. VG Thaleischweiler-Fröschen Í Montag–Freitag 8:00–10:00 Uhr | Montag 15:00–17:00 Uhr compass – private pflegeberatung GmbH Pflegeberatung für Privatversicherte SKostenfreie Servicenummer 0800 1018800 Í Montag–Freitag 8:00–19:00 Uhr Samstag 10:00–16:00 Uhr Őwww.compass-pflegeberatung.de 36 Aktiv im Alter – Senioren
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