© New Africa - AdobeStock.com KiTa-Sozialarbeit 2 Die KiTa-Sozialarbeit ist ein Unterstützungsangebot der Kreisverwaltung Südwestpfalz für Familien mit Kindern im Kindergartenalter. Sie stellt ein zentrales Bindeglied zwischen dem Lebensraum der Kinder, deren Familien sowie der KiTa und dem Sozialraum dar und ergänzt die Erziehungs- und Bildungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätten. Ziel der KiTa-Sozialarbeit ist es, die Chancengerechtigkeit für Kinder und deren Familien zu erhöhen. In Kindertagesstätten, deren sozialräumlichen Gegebenheiten spezielle Bedarfe und ein erhöhtes Risiko für eine strukturelle Benachteiligung aufweisen, ist die KiTa-Sozialarbeit vorrangig als mobiler Dienst eingesetzt. Die KiTa-Sozialarbeitenden bieten regelmäßig Sprechzeiten im Rahmen ihrer persönlichen Präsenz in der Einrichtung an. Die Beratung kann mit Terminvereinbarung auch außerhalb der KiTa stattfinden. Eltern, Kinder und das pädagogische Personal können von der KiTa-Sozialarbeit in allgemeinen Fragen zur kindlichen Entwicklung, der Erziehung, in herausfordernden (Lebens-)Situationen oder auch zur Orientierung im Sozialraum beraten, unterstützt und begleitet werden. Die Angebote der KiTa-Sozialarbeit können somit von allen Eltern und Erzieher*innen gleichermaßen freiwillig, vertraulich und kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kontaktdaten der/des jeweils zuständigen KiTaSozialarbeiter*in können in der KiTa erfragt oder auf der Homepage der Kreisverwaltung Südwestpfalz entnommen werden. -KPFGTVCIGURƃGIG 3 Unter Kindertagespflege versteht man eine flexible und familiennahe Form der Kinderbetreuung von Kindern zwischen 0–14 Jahren, welche im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt ist. Diese wird durch geeignete und qualifizierte Personen durchgeführt, welche zuvor vom Kreisjugendamt überprüft wurden und im Anschluss eine Pflegeerlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten. Die Kindertagespflege ist der Kindertagesstätte bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gleichgestellt und unterliegt ebenso wie die Kita dem Bildungs- und Förderauftrag. Kindertagespflegepersonen betreuen bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt, in extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Die Räumlichkeiten werden vom Kreisjugendamt im Hinblick auf ihre Eignung und die Erfüllung von Sicherheitsvorschriften überprüft. Die Tagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und erfahren im familiären Umfeld Alltagsbildung. Der Kostenbeitrag der Kindertagespflege orientiert sich an den erforderlichen Betreuungszeiten sowie an der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder. Ab dem 2. Lebensjahr ist die Kindertagespflege beitragsfrei. Bei ergänzender Betreuung zur Kita oder Schule kann ein Betrag festgesetzt werden. Die Fachberatung unterstützt in allen Fragen rund um die Kindertagespflege, bei der Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen und in der Beratung von bestehenden Betreuungsverhältnissen. Ebenso werden Informationen zu finanziellen und rechtlichen Fragen der Kindertagespflege beim Kreisjugendamt geklärt. 2 KiTa-Sozialarbeit Kreisverwaltung Südwestpfalz SKoordination der KiTa-Sozialarbeit ìSandra Wicke kUnterer Sommerwaldweg 40–42 66953 Pirmasens ò06331 809 620 ŕ06331 809 8 620 Zs.wicke@lksuedwestpfalz.de 3 Kindertagespflege Kreisjugendamt kUnterer Sommerwaldweg 40–42 66953 Pirmasens SFachberatung Kindertagespflege – Beratung und Vermittlung ìFranziska Büffel ò06331 809 110 ŕ06331 809 8 106 Zf.bueffel@lksuedwestpfalz.de 15 Gut behütet – Kinderbetreuung
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