Image & Tourismus Broschüre Kusel-Altenglan

28 Wir sind für Sie da: · Hauswirtschaftliche Unterstützung wie z.B. Reinigen, Kochen und Wäsche waschen · Einkauf – mit unseren Fahrzeugen – für Sie oder mit Ihnen zusammen · Begleitfahrten zum Arzt/Fußpflege/Friseur etc. · Behörden- und Botengänge · Gesellschafter und Gesprächspartner · Betreuung von Menschen mit Demenz · Unterstützung nach schweren Operationen oder bei Risikoschwangerschaft · Ausflüge und Spaziergänge · Integrationen in Schulen und Kindertagesstätten · Unterstützung von Familien mit beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen · Durchführung von Beratungsgesprächen nach §37SGBXI Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag Die Alltagsbegleiter Kusel • Marktstraße 2–6 • 66869 Kusel • www.diealltagsbegleiter.de • kontakt@diealltagsbegleiter-kus.de • +49 (0)6381 9965556 Finanzierung durch Pflegekassen „Für unsere Kunden ist dieser Einsatz in der Regel kostenlos“, erklärt Inhaberin Selina Dorow, „bereits ab Pflegegrad 1 stehen 125 Euro Entlastungsleistungen speziell für unsere Dienstleistung zur Verfügung. Dadurch können Menschen unsere Unterstützung mehrere Stunden im Monat ohne finanzielle Eigenleistung in Anspruch nehmen.“ Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Er wird also nicht mit den anderen Leistungsansprüchen verrechnet. Das Pflegegeld bleibt dabei unangetastet. „Um die Angebote zur Unterstützung im Alltag noch umfangreicher zu nutzen, haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 die Möglichkeit, zusätzlich die Verhinderungspflege zu nutzen sowie einen Budgetanteil aus den Sachleistungen zu verwenden“, ergänzt Büroleiterin Nina Theobald, „Die Alltagsbegleiter unterstützen dabei bei allen Formalitäten.“ Durchführung von Beratungsgesprächen nach §37 SGB XI Neben der Durchführung von Entlastungsleistungen sind die Alltagsbegleiter Kusel eine anerkannte Beratungsstelle nach §37SBGXI und kümmern sich um die Durchführung der Beratungsgespräche zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden nach §37SBGXI. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind dazu verpflichtet in bestimmten Intervallen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich), eine Beratung in der häuslichen Umgebung abzurufen. Gerne steht Ihnen hier die examinierte Pflegefachkraft der Alltagsbegleiter Kusel zur Verfügung. Unverbindlich Informieren Interessierte können sich unverbindlich im Büro in der Marktstraße 2–6 in 66869 Kusel oder unter der Telefonnummer 06381 9965556 beraten lassen. Wenn gewünscht, kommt die Pflegefachkraft zu einem Erstgespräch auch gerne zu Ihnen nach Hause. Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Familienangehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen – ob jung oder alt – dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 SGB XI. Soziale Dienste und Einrichtungen JETZT INFORMIEREN: 06381 92550 Ihr Pflegedienst in unserer Region! www.sozialstation-kusel.de Begegnungsstätte für Senioren TAGESPFLEGE am Grabenpfad Bei uns in besten Händen! Remigiusbergstr. 12, 66869 Kusel Am Hofacker 1a, 66869 Kusel

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