Häufig gestellte Fragen Muss mein Nachbar im baurechtlichen Verfahren beteiligt werden? Nein, diese ist nur notwendig, wenn von nachbarschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll wie zum Beispiel den Abstandsflächen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Zustimmung auf den Bauantragsunterlagen zwar nicht zwingend notwendig, erleichtert aber die behördliche Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers erheblich. Nachbarn im Sinne der Vorschrift sind nicht etwa Mieter oder Pächter der benachbarten Grundstücke, sondern im Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte. 56 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
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