Wohn(T)raum Verbandsgemeinde Landstuhl

© fizkes - shutterstock.com Welche Unterlagen benötigt das Bauordnungsamt für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i.d.R. in dreifacher Ausfertigung) über die Gemeinde oder Stadt an das Bauaufsichtsamt. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Bauantragsformular Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte Bauzeichnungen Baubeschreibung Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das empfiehlt sich, wenn vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 1 bis 4 Jahren (je nach Bundesland) nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit den Bauarbeiten zwar begonnen wird, diese aber über einen bestimmten Zeitraum (je nach Bundesland) unterbrochen werden. 29 BAUGENEHMIGUNG

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