© Rawpixel.com - Fotolia.com Wann ist ein Verfahren verfahrens- oder genehmigungsfrei? Hinter dem Begriff Genehmigungsfreistellung verbirgt sich das sogenannte Freistellungsverfahren. Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. Stattdessen muss der Bauherr sein Bauvorhaben lediglich „anzeigen“. Um eine Genehmigungsfreistellung zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen vom Architekten bzw. Bauplaner bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den Kriterien des Bebauungsplans entspricht. Was ist eine Nutzungsänderung? Häufig wird ein bestehendes Gebäude erworben und soll mit oder ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Der Grundsatz dazu lautet, dass immer dann eine Genehmigung notwendig ist, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Brandschutz, Immissionen, Abstandsflächen usw. stellt. 27 BAUGENEHMIGUNG
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