Wohn(T)raum Verbandsgemeinde Landstuhl

© bbernard - shutterstock.com Hochwasserschutz Unter Hochwasserschutz versteht man die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt von Wassermengen und Maßnahmen der Vorsorge handeln. Hochwasserschutzkarte https://hochwassermanagement.rlp-umwelt.de/ servlet/is/8662/ Lärm auf der Baustelle Baulärm bezeichnet den durch gewerbliche Bauarbeiten verursachten Lärm. Lärm in der eigenen Wohnung, sofern dieser durch Arbeiten von einer Firma verursacht werden, fällt ebenfalls unter den Begriff Baulärm. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. 19 BAUGRUNDSTÜCK

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