Wohn(T)raum Verbandsgemeinde Landstuhl

Wohn(T)raum Stilvoll wohnen in der Verbandsgemeinde Landstuhl Kauf oder Bau eines Hauses? Altbau oder Neubau? Eigentumswohnung oder Haus? Kompetenter Ratgeber zum Thema Bauen und Wohnen sowie Energie und Umwelt AUSGABE 2024/2025 GRATIS

Bauunternehmung Unold Eckstraße 5 66851 Queidersbach Telefon: 06371 14869 E-Mail: anfrage@unold-bau.de www.unold-bau.de UNSER LEISTUNGSANGEBOT Hochbau Unser Schwerpunkt ist das Errichten von Gebäuden jeglicher Art. Möchten Sie ein schlüsselfertiges, oder teilfertiges Wohngebäude bzw. gewerbliches Gebäude bauen? Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an der Umsetzung ihres Projektes. Außenanlagen Die Erstellung von Einfriedungen, Bodenbefestigungen, freistehenden Rampen, Wegen und Plätzen des Grundstücks, oder Stützmauern sind uns sehr vertraut. Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze beraten wir Sie gerne und setzen die Pläne in die Tat um. Schwimmbadbau Mit unserer Expertiese im Bereich des Schwimmbadbaus, können wir Ihren Traum des Badevergnügens im eigenen Gartenbereich in die Wirklichkeit umsetzten. Erdarbeiten Alle Baumaßnahmen, bei denen Boden in seiner Lage, Form, oder Lagerungsbeschaffenheit verändert werden soll, werden wir nach Ihrem und Wunsch erstellen. Pflasterungen für Wege, Strassen, Plätze sind selbstverständlich Teil unseres Portfolios.

© Monkey Business Images - shutterstock.com der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Viele junge Familien streben nach der Erfüllung dieses Wunsches. Der demografische Wandel erfordert immer öfter eine bedarfsgerechte Wohnumgebung. Aber auch als Wertanlage oder um für kommende Generationen eine solide Grundlage zu legen, entscheiden sich immer mehr Menschen zum Erwerb einer Immobilie. Sie haben sich entschlossen, ein neues Wohnhaus zu errichten, ein altes Haus umzubauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben? Ob Neubau, Sanierung oder Renovierung, fast alle Wünsche lassen sich heute umsetzen – unter Berücksichtigung diverser Vorschriften und mit dem nötigen Kapital. In diesem Zusammenhang tauchen eine Menge Fragen auf und es gilt, eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Daher ist es wichtig, bei allen Schritten gut überlegt zu handeln, um während der Bauphase oder nach Abschluss des Kaufvertrags keine „bösen Überraschungen“ zu erleben. Liebe Leserinnen und Leser, Zur Realisierung Ihres Traums vom eigenen Heim liefert Ihnen unser Magazin „Wohn(t)raum“ ein breites Spektrum an Orientierungshilfen. Die Publikation informiert Bauwillige und Käufer u.a. über die Suche nach Baugrundstücken, zu entstehenden Kosten und zu Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem beantwortet sie Fragen aus dem Bereich Energie und Umwelt und erklärt grundlegende baurechtliche Begriffe. Der Ihnen vorliegende Leitfaden zeigt auf, was alles zu beachten ist, bevor der erste Spatenstich erfolgen oder eine Mauer versetzt werden kann. Er verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Themen und gibt Denkanstöße, die es zu beachten gilt. Dabei sind komplexe Themenbereiche einfach und leserfreundlich gestaltet. Natürlich kann die Broschüre nicht alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Bau- oder Kaufvorhaben beantworten und schon gar nicht den individuellen Rat von Fachleuten ersetzen, sie unterstützt Sie jedoch ausführlich bei der Vorbereitung Ihres Projekts. Für die Realisierung Ihres persönlichen Wohntraums wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen BVB-Verlagsgesellschaft mbH Christian Böhlefeld - Geschäftsführung - 03 VORWORT

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Inhalt KAPITEL 56 | Häufig gestellte Fragen Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH | © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2023 Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titelfoto: © Monkey Business - Fotolia.com. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (Elementarchlor-frei) hergestellt. Friedrichstraße 4 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de 03 | Vorwort KAPITEL 06 | Grundlegende Informationen KAPITEL 11 | Baugrundstück KAPITEL 20 | Baurecht kurz erklärt KAPITEL 25 | Baugenehmigung KAPITEL 35 | Bauausführung KAPITEL 40 | Finanzielle Hilfen KAPITEL 47 | Erneuerbare Energien KAPITEL 54 | Smart & Secure Home klima-druck.de · ID-Nr. 23153309 05 INHALT | IMPRESSUM

© andrea davis on unsplash Kauf oder Bau eines Hauses? Altbau oder Neubau? Eigentumswohnung oder Haus? GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN 06

Grundlegende Informationen K A P I T E L Altbau oder Neubau? Altbauten weisen einen ganz besonderen Charme auf und stehen häufig unter Denkmalschutz. Welcher Hausbesitzer wäre nicht stolz auf ein Fachwerkgebäude mit rustikalen Holzbalken, auf ein Haus mit klassizistischer Fassade, oder auf ein Gebäude im Bauhausstil. Auch bei der Modernisierung solch wertvoller Altbauten muss auf Energiesparmaßnahmen und auf Umweltschutz nicht verzichtet werden. Ältere Immobilien scheinen auch meist deutlich günstiger zu sein als ein Neubau. Dennoch können bestehende Objekte oft ungeahnte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Neubauten mögen auf den ersten Blick deutlich teurer sein, können im Nachgang aber mit geringeren Verbrauchskosten überzeugen und punkten mit modernerer Haustechnik. Grundsätzlich gilt bei Altbauten, die Bausubstanz gründlich zu prüfen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Budget mit einzuplanen. Machen Sie sich im Vorfeld bereits ein genaues Bild vom zukünftigen Zuhause. Kauf oder Bau eines Hauses? Der Kauf eines Hauses mag auf den ersten Blick der günstigere Weg sein. Mit einem Neubau lassen sich aber eher die individuellen Wünsche realisieren. Entscheidend ist oft auch die eingebrachte „Eigenleistung“ des Bauherrn, also kann und will er selbst „Hand anlegen“? Auch die Lage eines Grundstücks muss dabei in Betracht gezogen werden. Oft sind Bauplätze in Innenstädten stark überteuert oder es stehen keine Bauflächen zur Verfügung. Neubaugebiete liegen meist am Ortsrand und nicht zentral, bieten dafür aber den schnellen Zugang zur Natur. Eigentumswohnung oder Haus? Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint in der Regel meist ein Haus. Und beide Möglichkeiten bieten einige Vorteile! Eine Eigentumswohnung ist oft günstiger und um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich oft ein Hausmeister oder die gewählte Hausverwaltung. Auch eine Gartenpflege fällt dann oft weg. Die Kosten pro m2 sind bei einer Eigentumswohnung deutlich niedriger. Und eine Eigentumswohnung findet sich oftmals in zentraler Innenstadtlage. Im eigenen Haus brauchen Sie und Ihre Kinder auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Die Heizung können Sie jederzeit an- oder abstellen und der Garten bietet eine willkommene Abwechslung an der frischen Luft. Ein Hauseigentümer besitzt die Freiheit, alle Änderungen an seinem Heim ohne Mitsprache einer Eigentümerversammlung selbst zu entscheiden. 07 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

ANZEIGEN Ihr Partner für Haustüren, Fenster und Beschattung ABF Türimperium Inh. Alexander Beer Balatonlellestraße 1 66877 Ramstein-Miesenbach mobil: 0179 7486825 mail: info@jba-concepts.de Link zur Website! Die Firma ABF Türimperium als langjährig etablierter Partner des privaten und gewerblichen Haus- und Wohnungsbaus im Großraum Kaiserslautern. Wir sind ein traditionelles Handwerksunternehmen das in seiner über 20-jährigen Erfahrung im Tür- und Fensterbau von hunderten zufriedener Kunden berichten kann. Bei allen Projekten stehen stets unsere Kunden und deren Zufriedenheit im Vordergrund. Modernster Fensterbau, hochwertige Haustüren und hervorragende Sicheitssysteme sorgen für ein ästhetisches, warmes und gleichso sicheres Zuhause. Ihr kompetenter Fachbetrieb mit umfangreichem Leistungsangebot, qualifizierten Monteuren und serviceorientiertem Außendienst. Leistungen im Überblick Fenster - Fensterbänke - Rolladen - Raffstores - Haustüren - Terassenüberdachungen

© sebra - shutterstock.com Kassensturz oder was kann ich mir leisten?! Bei dem Erwerb oder dem Bau von Immobilien fallen neben den eigentlichen Kauf- oder Baukosten noch viele weitere Nebenkosten an. Daher empfiehlt sich hier ein oder mehrere Beratungsgespräche bei der Hausbank oder anderen Geldinstituten. An erster Stelle steht dabei die Frage nach dem Eigenkapital. Hinzu kommt bei einer Finanzierung auch die Berechnung der monatlichen Belastung und ob diese verkraftbar ist. Insbesondere ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse sollte eingeplant werden. Finanzierungskonzepte bieten nicht nur Kassen und Banken, auch Versicherungen gewähren beispielsweise in Verbindung mit Lebensversicherungen ansprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sollten immer ein alternatives Finanzierungskonzept zu Ihrer Hausbank erfragen! Ist die Unterstützung durch einen Fachmann sinnvoll? Wenn Sie in der Lage sind, einen Bauantrag vollständig und fehlerfrei ohne Hilfe zu stellen, gehören Sie zu einem erlesenen Personenkreis! Gerade in der Planungsphase werden Bauwillige mit vielen Fachbegriffen und Rechtsnormen konfrontiert, die es zu deuten gilt. Es empfiehlt sich, schon sehr frühzeitig den Rat und die Unterstützung eines Architekten in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft Ihnen, die Rahmenbedingungen zu klären und die Realisierungsmöglichkeit Ihrer Vorstellungen auf dem gewünschten Grundstück zu prüfen. Aber auch die hilfsbereiten Mitarbeiter des Bauamtes in Ihrer Kommune sind gerne bereit, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Bauen fachkundige Auskunft zu erteilen. 09 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN Immobilien *RRJOH %HZHUWXQJ EDVLHUHQG DXI %HZHUWXQJHQ ΔPPR7HDP -DNRE p _ +DXSWVWUD¡H _ :HLOHUEDFK )›Êĝ)´´¼€ž®ž‹µÇuÊÕµ‹Êĝžµĝj‹ž®‹Ê€u›ĝĪĝ8uµ‡«Ê‹žÎĝ6užÎ‹ÊήuÙՋʵ LPPRWHDP MDNRE GH i‹Ê«uٕ i‹Ê´ž‹ÕÙµ–ĝuµĝ^UĖľ´‹Êž«uµ‹Ê j‹ÊՋʴžÕÕ®Ùµ– _

10 ANZEIGEN IHR VERTRAUENSWÜRDIGER PARTNER FÜR VERKAUF, VERMIETUNG UND VERWALTUNG VON IMMOBILIEN. Auf der Heide 32 | 66851 Queidersbach | 0162 5908056 | info@immobilien-spiegler.de | www.immobilien-spiegler.de „MIT EINER 360 GRAD TOUR PRÄSENTIEREN WIR IHRE IMMOBILIE BESTMÖGLICH, UM EINE IDEALE VERMARKTUNG ZU GARANTIEREN“ Immobilien • Sale • Rental Service • Construction Supervision Owner: Robin Singh Landstuhler Str. 69 66877 Ramstein-Miesenbach E-Mail: info@immobilien-rs.de Phone: 06371 5940087 Mobile: 0174 7477000

© Romvy - shutterstock.com K A P I T E L Baugrundstück Auch wenn der Großteil der Grundstücke auf dem freien Markt erworben wird, lohnt sich ein Besuch bei der kommunalen Bauverwaltung. Dort erfahren Sie, wo derzeit Baumöglichkeiten bestehen oder künftige Neubaugebiete geplant sind. Ebenso bieten viele gemeinnützige Organisationen hilfreiche Informationen zu diesem Thema. Die Verfügbarkeit von Bauland unterliegt dabei sehr starken zeitlichen Schwankungen und ist für Auswärtige oft schwierig zu überblicken, denn oft ist das Baulandangebot an einen Architekten oder Bauträger gebunden. In den Ortsgemeinden und der Sickingenstadt Landstuhl stehen kommunale Bauplätze zum Verkauf bereit. Bei Interesse stehen folgende Ansprechpartner*innen bei der Verbandgemeindeverwaltung Landstuhl zur Verfügung: • Herr Thomas Becker 06371 83144 thomas.becker@landstuhl.de • Frau Alexandra Agne 06371 83146 alexandra.agne@landstuhl.de • Frau Stefanie Ziehmer 06371 83243 stefanie.ziehmer@landstuhl.de 11 BAUGRUNDSTÜCK

Checkliste Welche Fragen sollte ich mir vorher stellen? 12 BAUGRUNDSTÜCK

© derick mckinney on unsplash > Darf auf dem Grundstück gebaut werden? > Gibt es einen Bebauungsplan der Gemeinde? > Besteht ein Erbbaurecht? > Besteht ein Vorkaufsrecht? > Bestehen auf dem Grundstück Baulasten? > Wie ist die Beschaffenheit des Bodens? > Wie ist das Grundstück in die Infrastruktur eingebunden? > Entstehen vielleicht Kosten für Erschließungsmaßnahmen? > Sind Wegerechte im Grundbuch eingetragen? > Wurden die Grundstücksgrenzen eingehalten? > Welche gestalterischen Vorschriften sind zu beachten? > Wie hoch darf das Haus sein und wie viele Geschosse sind erlaubt? > Welche Dachform ist vorgeschrieben? > Welche Dachpfannen dürfen verwendet werden? > Ist die Farbe vorgeschrieben? > Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben? > Welche besonderen baulichen Maßnahmen sind notwendig? > Befinden sich Überlandleitungen oder Fernsehantennen in der Nähe des Grundstücks? > Welche Anschlüsse sind bereits vorhanden? > Sind bereits Schnellstraßen geplant oder befinden sich in Bau? > Liegt das Grundstück in einer Einflugschneise? > Gibt es Lärmschutzmaßnahmen? > Ist der Grundwasserspiegel optimal? > Sind die Erschließungskosten voll bezahlt? > Sind im Grundbuch negative Eintragungen vorhanden? > Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? > Ist der Verkäufer auch rechtmäßiger Eigentümer? > Wie hoch sind die Nebenkosten? > Wie hoch ist der Bodenrichtwert und entspricht der Grundstückspreis diesem? > Wann kann mit dem Bauen begonnen werden? 13 BAUGRUNDSTÜCK

14 ANZEIGEN Krickenbach stellt sich vor Auto-Dechert GmbH · 67706 Krickenbach · Hirtenbachstraße 4-8 · Tel.: 06307 562 · Fax: 06307 6980 Tore Treppen Geländer Balkone ƒ Metallbau Hann ƒ Johann Hann ƒ Langenäcker 3 ƒ 66879 Kottweiler-Schwanden ƒ Tel. 06371 9548900ƒ info@metallbau-hann.de ƒ metallbau-hann.de Me t a l l bau e Überdachungen Schlosserarbeiten und viel mehr. Metallbau Trippstadt stellt sich vor Flörsheimer Ring 5a · 67705 Trippstadt · 06306 701948 info@pfalz-bikes.de info@reifen-ass.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00–12.00, 13.00–17.00 Uhr

© fizkes - shutterstock.com Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach den §§ 29 ff BauGB (Baugesetzbuch) bebaubar, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und die Erschließung gesichert ist oder es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder außerhalb des Siedlungsbereichs liegt (sog. Außenbereich), aber einem sogenannten „privilegierten Vorhaben“ dient (z. B. einem landwirtschaftlichen Betrieb). Darüber hinaus muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, also Zugang zum öffentlichen Straßennetz, Anschluss an die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Grundstückswerte und Preise (www.boris.de) Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die Bodenrichtwerte mehrerer Bundesländer. Nebenkosten beim Hausbau Erschließungskosten Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an die Kommune zahlen. Diese Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grundstücksgröße sowie vom Umfang der nötigen Arbeiten. Ein weiterer Kostenfaktor können ökologische Aufwertungsmaßnahmen sein, die als Ausgleich für den Verlust von Natur und Landschaft notwendig werden. Bei einem normalen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird. Zusätzlich ist beim Kauf eines Grundstücks zu prüfen, ob die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, wird sie auch vom Gebäudewert verlangt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Notariats- und Grundbuchkosten Die Kosten, die bei einer Grundbucheintragung entstehen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wird lediglich ein Grundstück erworben, werden die Kosten davon berechnet. Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben oder ein Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie abgeschlossen, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. 15 BAUGRUNDSTÜCK

Abstandsrecht Die Abstandsflächen baulicher Anlagen sollen den Nachbarn gleichermaßen wie den Bauherrn und die Bewohner eines Gebäudes vor dem Entzug von Licht, Luft und Sonne schützen. Des Weiteren stellen sie ein Minimum an Intimsphäre sicher, sollen das Übergreifen von Bränden verhindern und die Anlage von Grünflächen um das Gebäude herum ermöglichen. Vorkaufsrecht Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird. Brandschutz Bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden sind auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Das gilt für alle Bundesländer. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen. www.rauchmelder-lebensretter.de 16 BAUGRUNDSTÜCK

© cottonbro von Pexels Baumschutz auf der Baustelle Der Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ländergesetze und vor allem Satzungen der Gemeinden und anderer können weitergehende Vorschriften enthalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen Bäume auf der Baustelle durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schäden geschützt werden. Dies gilt ebenso für Bäume, die im unmittelbaren Umfeld des Baugrundstückes liegen und durch die Bautätigkeiten beschädigt werden können. Rückstausicherung Liegen Räume unterhalb der Straßenhöhe, muss vonseiten des Bauherrn ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Auch Niederschlagswasser darf nicht einfach auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Hier sind oft oberflächige Ableitungen ausdrücklich vorgeschrieben. Hausanschluss und Anschlusskanäle Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen der Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher bzw. der Hauseinführungen. Sie sind bis zur öffentlichen Abwasseranlage vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen. Muss der Anschluss über ein fremdes Grundstück geführt werden, hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Übergang über das andere Grundstück vertraglich geregelt ist. 17 BAUGRUNDSTÜCK

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© bbernard - shutterstock.com Hochwasserschutz Unter Hochwasserschutz versteht man die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt von Wassermengen und Maßnahmen der Vorsorge handeln. Hochwasserschutzkarte https://hochwassermanagement.rlp-umwelt.de/ servlet/is/8662/ Lärm auf der Baustelle Baulärm bezeichnet den durch gewerbliche Bauarbeiten verursachten Lärm. Lärm in der eigenen Wohnung, sofern dieser durch Arbeiten von einer Firma verursacht werden, fällt ebenfalls unter den Begriff Baulärm. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. 19 BAUGRUNDSTÜCK

Baurecht kurz erklärt K A P I T E L 20 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

© MIND AND I - shutterstock.com Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht besteht aus zwei Teilbereichen: dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Anforderungen an die Bauvorhaben und befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Informationen zur Landesbauordnung finden Sie unter: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPV21IVZ Privates Baurecht Es baut auf dem zivilen Recht auf und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau beteiligten Personen. Das schließt in erster Linie das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein, im erweiterten Sinne auch die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder ausführenden Unternehmen. Bauplanungsrecht Die Bestimmungen des Bauplanungsrechts regeln die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und ggf. mit welchem Bauvorhaben in welchem Ausmaß. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und einer Reihe anderer baurechtlicher Nebengesetze. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die zukünftige Art der Bodennutzung für ein Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan. In ihm werden für die Bebauung vorgesehene Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Grünflächen, aber auch Flächen für Landwirtschaft und Waldflächen ausgewiesen. Basierend auf dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt. © roxcon - Fotolia.com 21 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

Bebauungsplan Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen, die bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden. Grundlage dafür ist der Flächennutzungsplan. Dabei wird die Art der Nutzung, z. B. Gewerbe oder Wohnraum, die Höhe, Geschossflächen- und Geschossanzahl, die bauliche Gestaltung oder auch die Dachneigung festgelegt. Die Planungshoheit liegt dabei in den Händen der Gemeinden. Was ist eine Baulast? Sinn und Zweck einer Baulast ist es, öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, auszuräumen. Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich dabei freiwillig, für das belastete Grundstück eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu übernehmen. Dies kann z. B. eine Regelung der Erschließung, der Abstands- und Stellplatzflächen oder die Bildung eines Baugrundstückes bei Überbauung mehrerer Flurstücke sein. Für die Eintragung einer Baulast bedarf es der Erklärung des Eigentümers des belasteten Grundstückes. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen, welches beim Bauordnungsamt geführt wird. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos gestellt werden und sollte als Mindestangaben die Gemarkung, Flurnummer, Flurstück und Eigentümer des Grundstücks enthalten. Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, muss dem Antrag eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers beigefügt sein oder Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen. Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Außenbereich Der Außenbereich soll grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Lediglich die so genannten „privilegierten Vorhaben“ dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich errichtet werden. Dazu zählen in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Alle übrigen Vorhaben können im Außenbereich nur dann zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Erschließung Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks ist eine ausreichende Erschließung. Das beinhaltet eine abgesicherte Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Baugrundstück, eine gesicherte Versorgung des Grundstücks mit Energie und Wasser sowie dessen ordnungsgemäße Entsorgung (Abwasser, Abfall und tierische Abgänge). Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist Aufgabe der Kommune, welche auch dazu verpflichtet ist, einen Erschließungsbeitrag von den Grundstückseigentümern zu erheben. © oatawa - shutterstock.com 22 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

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Baugenehmigung K A P I T E L © G-Stock Studio - shutterstock.com Wann benötige ich eine Baugenehmigung? Grundsätzlich sind die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen wie Gebäuden genehmigungspflichtig. Sie sollten daher rechtzeitig im Bauordnungsamt klären, inwieweit Ihr Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf. Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Baugenehmigung wird „unbeschadet privater Rechte Dritter“ erteilt. Beispiel: Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht gehört. Vorausgesetzt, es stehen keine anderen Gründe entgegen, so wird Ihnen eine Baugenehmigung erteilt. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, weil Ihnen der Grundstückseigentümer die Durchführung der Baumaßnahmen untersagen kann. 25 BAUGENEHMIGUNG

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© Rawpixel.com - Fotolia.com Wann ist ein Verfahren verfahrens- oder genehmigungsfrei? Hinter dem Begriff Genehmigungsfreistellung verbirgt sich das sogenannte Freistellungsverfahren. Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. Stattdessen muss der Bauherr sein Bauvorhaben lediglich „anzeigen“. Um eine Genehmigungsfreistellung zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen vom Architekten bzw. Bauplaner bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den Kriterien des Bebauungsplans entspricht. Was ist eine Nutzungsänderung? Häufig wird ein bestehendes Gebäude erworben und soll mit oder ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Der Grundsatz dazu lautet, dass immer dann eine Genehmigung notwendig ist, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Brandschutz, Immissionen, Abstandsflächen usw. stellt. 27 BAUGENEHMIGUNG

28 ANZEIGEN Trocknungstechnik Trockenbau Schulstr. 21 | 66894 Wiesbach/Pfalz Mobil: 0174 9084342 · info@trockenbau-teusch.de www.trockenbau-teusch.de · Trockenbau · Innenausbau · Malerarbeiten · · Bodenlegung · Einbau von Baufertigteilen · Stelzenberg stellt sich vor Finnische Badefässer von Franz Lang Römerweg 7 67705 Stelzenberg derfassbruder.de derfassbruder@gmail.com 0151 23016112

© fizkes - shutterstock.com Welche Unterlagen benötigt das Bauordnungsamt für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i.d.R. in dreifacher Ausfertigung) über die Gemeinde oder Stadt an das Bauaufsichtsamt. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Bauantragsformular Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte Bauzeichnungen Baubeschreibung Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das empfiehlt sich, wenn vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 1 bis 4 Jahren (je nach Bundesland) nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit den Bauarbeiten zwar begonnen wird, diese aber über einen bestimmten Zeitraum (je nach Bundesland) unterbrochen werden. 29 BAUGENEHMIGUNG

Elektronik · Hausinstallation › Neubau/Sanierung › Lichtplanung & Beleuchtungstechnik › Sat-Anlagen › Rauchmelder › Jalousie/Rollladen Steuerung › Netzwerktechnik · KNX/EIB · E-Ladestationen · Einbruchmeldeanlagen · Konfiguration von Telefonanlagen · Geräteprüfung nach DGUV Vorschritt 3 · E-Check Informationstechnik · LAN & WLAN · Routerkonfiguration · PC-Service · Heimnetzwerk · Smarthome Elektro- und Informationstechnik P Nico Kuhn /Wagnerstraße 11 66892 Bruchmühlbach-Miesau À 0151 72700586 N service@elektro-it-kuhn.de ` www.elektro-it-kuhn.de 30 ANZEIGEN Handwerk und Bau Unterer Tränkwald 8 | 67688 Rodenbach Tel. 0151 10368716 | florian.r@schreinerei-rheinheimer.com www.schreinerei-rheinheimer.com SCHREINEREI FLORIAN RHEINHEIMER Schreinermeister Florian Rheinheimer & Schreinergesellin Lajla Coconcelli EINZELMÖBEL UND EINBAUMÖBEL NACH MASS INDIVIDUELLE PLANUNG UND BERATUNG Industriestraße 30 66914 Waldmohr 0176 24804772 info@schreinerei-pick.de schreinerei-pick.de a v a O Gastro- und Ladenbau Innenausbau Aussenbereich CNC-Holztechnik

Vorberatungen finden statt Berichtigung bzw. Vervollständigung X Tage | Fehlen Unterlagen, wird Zeit zur Nachreichung eingeräumt Es wird geprüft, ob der Antrag nach BauBG zulässig ist und ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist 3 Monate | Weitere fachliche Stellen werden um Stellungnahme gebeten z. B. im Hinblick auf Brandschutz und Statik Bauantrag wird gestellt 10 Tage | Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft Roter Punkt Baugenehmigung wird erteilt Bauüberwachung Wie läuft das Verfahren ab? 31 BAUGENEHMIGUNG

© John Martin - AdobeStock.com 32 ANZEIGEN - Kaiserstraße 108 - 66849 Landstuhl Entdecken Sie unsere 6 in 1 Exclusive Line 26 Modulmatratze! www.bettenhaus-divivier.de tze! 398,- € ab Bettenhaus Divivier GmbH 0 63 71 - 61 35 18 Nicht jeder Traum endet mit dem Aufwachen! Dafür sorgen wir. - 1 Matratze, 6 Liegekomforts - verfügbar als Basic Line 18, Premium Line 22 und Exclusive Line 26 - nachhaltige Schäume (Standard 100 by Öko-Tex) - made in Germany und patentgeschützt Einrichten und Wohnen Schnittblumen · Topfpflanzen · Tisch- und Raumschmuck Hochzeitsschmuck · Trockenfloristik · Trauerfloristik · Accessoires Inhaberin: Melanie Wilhelm · Hauptstr. 88 · 66851 Bann · Tel. 06371 4953330 (Fax 4953332) Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 08.30–12.30 & 14.00–18.00 Uhr · Sa. 08.30–13.00 KUNST MIT BLUMEN · HOCHZEITSFLORISTIK · FLORISTIK ALLER ART Inhaber Michael Frimmersdorf-Schnurpheil Am Alten Markt 9 · 66849 Landstuhl Tel. 0176 85911586 Öffnungszeiten: Mo.–Di. 8.00–18.00 Uhr Mi. 13.00–18.00 Uhr · Do.–Fr. 8.00–18.00 Uhr Sa. 8.00–14.00 Uhr · So. 9.15–13.00 Uhr Hauptstraße 6 67707 Schopp Tel. 06307 1811 Mobil 0176 62746840 Namo Thai Massage Lindener Straße 1 67706 Krickenbach Tel. 0162 4133549 Öffnungszeiten Mo. – Fr. 10.00 – 19.00 Uhr Sa. 10.00 – 17.00 Uhr Freizeit und Wellness

© Jacob Lund - shutterstock.com Teilbaugenehmigung Damit können Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder -abschnitte schon vor der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden. Die Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Was ist eine Bauvoranfrage? Durch eine Bauvoranfrage bei der Baurechtsbehörde lässt sich abklären, ob eine Baumaßnahme generell genehmigt werden könnte. So kann beispielsweise geklärt werden, ob das Wunschgrundstück außerhalb eines Bebauungsplans bebaut werden darf. Baugenehmigungsgebühren Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Kommune. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Antrages oder die Zurücknahme des Antrags durch den Bauherrn während des Genehmigungsverfahrens. Diese orientieren sich am Stand des Verfahrens und an den dadurch entstandenen Kosten bei der Prüfung im jeweiligen Einzelfall. Erforderliche Unterlagen Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Bauabteilung gerne zur Verfügung. Ein Bauantragsformular finden Sie unter: https://fm.rlp.de/de/service/vordrucke/ Lageplan Der Lageplan liefert unter anderem Informationen zur Bezeichnungen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke, die Größe des Baugrundstücks, die Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen oder die erlaubte Art der baulichen Nutzung. Bauzeichnungen Eine Bauzeichnung bildet in Form einer technischen Darstellung das Bauvorhaben ab. Diese Zeichnung umfasst statische oder geometrische Informationen durch die Wiedergabe der Ausmaße der Architektur des Bauprojekts und muss bei der Baurechtsbehörde im Rahmen des Bauantrags eingereicht werden. Die Anfertigung von Bauzeichnungen obliegt Architekten, Bauingenieuren, Fachingenieuren und Bauzeichnern. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Baubeschreibung Die Baubeschreibung enthält Angaben zu Nutzung, Statik, Stellplätzen, Feuerungsanlagen, verwendeten Baustoffen, Feuerwiderständen, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten Raums u. a. 33 BAUGENEHMIGUNG

B & S Bauelemente Inhaber: Jürgen Simonis Tel.: 06371 914415 · 0172 6637933 Pont-á-Mousson-Ring 54 · 66849 Landstuhl E-Mail: juergen-simonis@t-online.de FENSTER · TÜREN TORE · GELÄNDER ROLLLÄDEN · USW. Bauelemente © Jack Frog - shutterstock.com 34 ANZEIGEN Baggerbetrieb Eisfeld Timo Eisfeld Unternehmer Industriestr. 3 · 66892 Bruchmühlenbach-Miesau 0176 32244093 · teisfeld96@googlemail.com Ihr Partner im Tief- und Straßenbau Baggerarbeiten Leistungsüberblick • Abriss • Aushub- und Erdbewegungen •Transport und Lieferung von Schüttgütern Davis Kliwer Geschäftsführer 0178 5844585 www.davis-baggerbetrieb.de Pfühlstraße 8a 66892 Bruchmühlbach-Miesau

Unternehmer/Handwerker Der Bauunternehmer ist vom Bauherrn damit beauftragt, den Bau nach den Plänen des Entwurfsverfassers zu erstellen. Er ist dabei verpflichtet, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. Die beteiligten Personen Bauherr Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung geeigneter Personen zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung seines Vorhabens. Diese sind der Entwurfsverfasser, der Unternehmer und der Bauleiter. Bauleiter Er ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Bauherrn als auch für die Bauleitung durch den Bauunternehmer verwendet. Entwurfsverfasser Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für den Entwurf und die Ausführungsplanung. In der Regel meint dieser Begriff einen Architekten oder Bauingenieur. Zur Erstellung von Bauplänen müssen Fachleute herangezogen werden. Wahl und Stellung des Architekten – Wie findet man den richtigen? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Bauausführung K A P I T E L 35 BAUAUSFÜHRUNG

36 ANZEIGEN Hilfe beim Bau Simonis Jürgen freier. geprüfter Bausachverständiger juergen-simonis@t-onli Pont -a- Mousson Ring 54 66849 Landstuhl 06371 914415 | F; 914458 Mobil 0172 6637933 ne.de JS Sachverständigenbüro Kontakt ã St. Wendler Straße 28a 66892 Bruchmühlbach-Miesau ò 01522 4255-948 Ø info@waka-fassadenverkleidung.de â www.waka-fassadenverkleidung.com Hauptstraße 53 66903 Ohmbach Tel. 0163 1679434

© fizkes - shutterstock.com Was ist VOB? Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker). Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird bei einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGB-Gesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden, z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen. Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist illegal. Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoß nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine erhebliche Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. „Roter Punkt“ Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Er gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Er muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden. 37 BAUAUSFÜHRUNG

38 ANZEIGEN SHK # Sanitäranlagen # Heizungstechnik/ Erneuerbare Energien # Lüftung/Klimatisierung Brunnenstr. 6a | 66882 Hütschenhausen | 0176 24521121 | info@iet-jung.de Elektro # Elektroinstallationen # PV-Anlagen # Haus-Automatisierung/KNX # Sat- und Kabeltechnik # Hausgeräte # Sicherheits- und Netzwerktechnik (Zugangssysteme, Kameraüberwachung, Alarmanlagen, (W-LAN-Abdeckung) Sonstige # Garagen- und Industrietoranlagen Heizungsbau JAN PETERS KELTENSTRASSE 9 | 66892 BRUCHMÜHLBACH-MIESAU TEL. 01515 2591708 | HEIZUNG@PETERS-HEIZUNGSBAUTECHNIK.DE Elektronik | Heizung | Sanitär Büro: Flurstraße 13 Lager: Steinhügelstraße 26 67706 Krickenbach Tel. 06307 993068 • Fax 993069 E-Mail: pauljunggmbh@t-online.de Web: www.paul-jung-gmbh.de • HEIZUNG • LÜFTUNG • SANITÄR • REGENERATIVE HEIZTECHNIKEN • MONTAGE • ÖL-GASFEUERUNG • SOLARENERGIE • HOLZPELLETS • WÄRMEPUMPEN • BERATUNG - PLANUNG JUNGGmbH Paul MEISTERBETRIEB seit 1967

Baufreigabe und Bauabnahme Die Bauabnahme ist die in den einzelnen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft. Behördliche Abnahmen dienen lediglich dazu, die Übereinstimmung Ihres Bauvorhabens mit der Baugenehmigung und den Bauvorschriften zu prüfen. Mangelhafte Handwerksleistungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Änderungen während der Bauausführung Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde. Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie die Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall. Baumängel Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch bei bestem Willen aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Architekten schließen in aller Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten, sind sie daher in der Lage, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken. Sobald ein Schaden festgestellt wird, sollte dieser dokumentiert werden (Fotos). Der Handwerker muss schriftlich aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Kommt der Handwerker der Aufforderung nicht nach, wird der Bauherr gegen ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Durch Privatgutachten können Beweise nur bedingt gesichert werden. Privatgutachten dienen in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen des Auftraggebers. Ein überzeugendes Gutachten räumt gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus und schlichtet Streitfälle frühzeitig. © G-Stock Studio - shutterstock.com 39 BAUAUSFÜHRUNG

© Sureeporn Teerasatean-shutterstock.com Finanzielle Hilfen Hinter diesem Begriff verbergen sich äußerst zinsgünstige Darlehen der öffentlichen Hand, deren Gewährung allerdings auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine detaillierte Aufstellung würde hier zu weit führen. K A P I T E L 40 FINANZIELLE HILFEN

Staatliche Wohnraumförderung Der Traum von den eigenen vier Wänden wird mit verschiedenen Programmen gefördert. Unterstützt wird damit das Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Sanieren Ihres Eigentums. Gefördert werden auch Beratungsleistungen wie zur energetischen Sanierung. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse werden von den einzelnen Bundesländern, den jeweiligen Landesbanken, der KfW-Bankengruppe sowie weiteren staatlichen Stellen vergeben. © Rostislav_Sedlacek - shutterstock.com 41 FINANZIELLE HILFEN

42 ANZEIGEN IHR PARTNER IN SACHEN ERNTE! Zuckerhof 1 66851 Queidersbach Tel. 0171 3349462 info@ernte-hp.de www.ernte-hp.de UNSERE DIENSTLEISTUNGEN • Grünlandernte & Pflege • Wildschadenbeseitigung • Mulcharbeiten Grünland & Forst • Baufeld Räumung • Wegepflege • Beseitigung Herkulesstauden • Transportarbeiten Ihr kompetenter Partner für Vermietung von: Baumaschinen • Baugeräte • Kfz Anhänger Tel: 0176 20276320 E-Mail: info@sb-vermietung.de www.sb-vermietung.de Sergej Bugakov Berliner Str. 31 66849 Landstuhl Vermietung von Baugeräten Ernteservice Vermietung von Lagerräumen Ihr verlässlicher Partner bezüglich Einlagerung in Kaiserslautern und Umgebung Friedhofstraße 24 | 67686 Mackenbach Unsere Adresse info@fixstorage.de E-Mail 0160 - 779 14 87 Telefon

© WAYHOME studio - shutterstock.com Bausparen Bei einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst etwa die Hälfte der Bausparsumme an, die andere Hälfte gibt es dann als Darlehen zu einem festen Zins. Dies lohnt sich aber nur, wenn dann später auch ein Kredit aufgenommen wird und andere Kreditarten dann viel teurer sind. Da jede Bausparkasse eigene Tarife anbietet, lohnt sich ein Vergleich! Riester-Rente Beim Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Dabei gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, entweder als Riester-Darlehen mit der Tilgung von laufenden Beiträgen oder der Entnahme eines angesparten Guthabens aus einem bestehenden Riester-Vertrag. Die Förderung unterscheidet sich nicht von anderen Riester-Verträgen, es gilt aber zusätzliche Regelungen zur Versteuerung zu beachten. 43 FINANZIELLE HILFEN Versicherungen und Finanzen

44 ANZEIGEN Planen | versichern | finanzieren Hauptstraße 126 66851 Bann Mobil 0176 60020294 Tel. 06371 496133 Fax 06371 120117 JÜRGEN DIETRICH Geschäftsführer Versicherungsfachwirt j.dietrich@versfindi.de www.versfindi.de ehrlich. transparent. Partner im vfm-Verbund Versicherungs- & Finanzmanagement Küchen EIN BESUCH, DER SICH IMMER LOHNT! Bahnstraße 66849 Landstuhl Tel. 06371 1300200 www.stutzinger.de BIEHL&VOLLMER KFZ-Meisterbetrieb ƒ .)= 5HSDUDWXUHQ DOOHU $UW ƒ 8QIDOOVFKlGHQ PLW (UVDW]ZDJHQ ƒ /DFNLHUXQJHQ ƒ 5HLIHQVHUYLFH ƒ (UVDW]WHLOH ƒ +8 $8 LPPHU PRQWDJV XQG GRQQHUVWDJV %DUEDURVVDVWU 4XHLGHUVEDFK 7HO LQIR#ELHKOXQGYROOPHU GH :KDWV$SS Rund um Auto | Motor | Rad

Bauförderung Tipps für das preiswerte Bauen Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen: Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden Auswahl des Förderprogramms Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme ggf. kombinierbar? Kumulation Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Einige Förderprogramme schließen diese völlig aus, andere lassen lediglich bestimmte Förderhöchstgrenzen zu. Werden diese überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden. Antragstellung und Beginn der Maßnahme Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien zur Klärung, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen. Zinskonditionen aktuell prüfen Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war. Bewilligungen Nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Bewilligungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ggf. wegen fehlender Haushaltsmittel eine Bewilligung unmöglich ist. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Beratungsförderung Eine fachkundige Beratung, z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes, kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird zzt. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert. Weitere Informationen unter: www.baufoerderer.de © Alexander Raths - Fotolia.com © Studio Romantic - AdobeStock.com © tanatat - Fotolia.com 45 FINANZIELLE HILFEN

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. Wir freuen uns darauf, bald von Ihnen zu hören. Gutenbergstraße 27 | 66877 Ramstein | 0176 83333334 | info@deluxe-air.de | www.deluxe-air.de DELUXE AIR Enjoy a better life. Geeignet für Neu- und Altbauten Privat- und Geschäftskunden Beratung Unser Expertenteam kann Ihnen helfen, die perfekte Klimaanlage für ʼ˛˥˘ ʵ˘˗͎ ˥˙ˡ˜˦˦˘ ˭˨ Ѓˡ˗˘ˡʡ ˊ˜˥ ˔˥˕˘˜- ten mit Ihnen zusammen, um Ihre ˦ˣ˘˭˜Ѓ˦˖˛˘ ˆ˜˧˨˔˧˜ˢˡ ˭˨ ˩˘˥˦˧˘˛˘ˡ und die besten Optionen für Sie zu empfehlen. Verkauf Sie suchen nach einer Klimaanlage zu fairen Preisen? Ob Sie eine Klimaanlage für einen einzelnen Raum oder ein System für das ganze Haus suchen, wir haben für jeden etwas. Lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wartung Die Wartung von Klimaanlagen ist wichtig, damit Ihr System reibungs- ˟ˢ˦ ˨ˡ˗ ˘˙Ѓ˭˜˘ˡ˧ ˙˨ˡ˞˧˜ˢˡ˜˘˥˧ʡ ˈˡ˦˘˥ Expertenteam kann Ihnen den notwendigen Service bieten, um die Lebensdauer Ihrer Klimaanlage zu verlängern. ˊˢ˛˟˕˘Ѓˡ˗˘ˡ ˦˧˘˜˚˘˥ˡ Sie bleiben konzentriert sowie leistungsfähig. Außerdem kann eine Klimaanlage die Schlafqualität verbessern, indem sie für eine kühle, angenehme Schlafumgebung sorgt. ʿ˨˙˧˥˘˜ˡ˜˚˨ˡ˚ Klimaanlagen sind nicht nur für Allergiker geeignet, sondern auch für alle, die die Qualität der Atemluft verbessern wollen. Klimaanlagen entfernen viele Viren aus der Luft und machen die Luft sauberer und gesünder zum Atmen. ʻ˘˜˭˘ˡ Klimaanlagen mit integrierter Heizfunktion können vor allem in den Übergangsjahreszeiten Herbst und Frühjahr zum Heizen verwendet werden. Dies ist eine bequeme Möglichkeit, Ihr Zuhause zu heizen, ohne ein separates Heizsystem verwenden zu müssen. Genießen Sie die Vorteile einer Klimaanlage. Wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Ramstein-Miesenbach, das Lösungen rund um Klimaanlagen anbietet. Wir bieten eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, von Klimaanlagen bis hin zu Installations- und Wartungsdienstleistungen. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

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