Empfangsabteilung: Entgegennehmen von Reservierungswünschen, Führen von Zimmerbelegungsplänen • Service/Kasse: Eindecken der Restauranttische, Servieren von Speisen, Erstellen von Abrechnungen, Kassieren • Büfett: Ausgeben der Speisen und Getränke an das Servierpersonal, Zubereiten einfacher Speisen • Stewarding: Anleiten des Küchenhilfs- und Reinigungspersonals, Verwalten und Ausgeben von Geschirr, Gläsern und Bestecken • Etagenservice: Entgegennehmen telefonischer Bestellungen, Servieren im Hotelzimmer • Housekeeping: Organisieren und Kontrollieren der Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Verwalten der Wäschebestände • Einkauf/Lager: Ermitteln des Waren- und Materialbedarfs, Auswerten von Angeboten • Büro/Sekretariat: Erledigen der Korrespondenz mit Gästen und Geschäftspartnern, Verwalten des Posteingangs, Abwickeln des Zahlungsverkehrs, Führen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Mitwirken bei der Personalplanung Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Hotels, Gasthöfen, Pensionen sowie in Restaurants und Cafés, in Cateringbetrieben oder in Kurkliniken. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch und in weiteren Fremdsprachen, Hauswirtschaftslehre • Kommunikationsfähigkeit • Serviceorientierung • Interkulturelle Kompetenz • Organisationstalent • Kaufmännische Befähigung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Gastgewerbe, Ausbildungsbereich Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 56 (m/w/d) Hotelfachmann Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 37
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==