Steuern von Triebfahrzeugen bzw. Loks im Nah- und Fernverkehr sowie im Rangierbetrieb • Durchführen von Rangierfahrten (z. B. Bedienen von Triebfahrzeugen; Ziehen von Wagenverbänden zu weiter entfernt wartenden Zugteilen, Werks-, Hafenterminals und Umschlagplätzen; Ziehen von Baustellenzügen zu Gleisbaustellen; Prüfen bereitgestellter Züge auf Verkehrssicherheit durch Bremsproben) • Durchführen von Zugfahrten im Personen- und Güterverkehr (z. B. sicheres Führen von Loks oder Triebfahrzeugen im Nah- und Fernverkehr; Beobachten von Fahrweg und Strecke; Beachten von Streckensignalen; Erkennen von Gefahren; im Störungsball Absetzen von Notrufen, Anhalten von Zügen, Sichern von Loks, Triebwagen und Waggons, Veranlassen von Streckensperrungen sowie Abschalten des Fahrstroms) • Ausführen von verwaltenden und organisatorischen Aufgaben Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik/Physik, Werken/Technik, Deutsch • Konzentrationsfähigkeit • Daueraufmerksamkeit • Reaktionsgeschwindigkeit • Figural-räumliches Denken • Belastbarkeit • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Technisches Verständnis • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Eisenbahnunternehmen, Ausbildungsbereich Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre (m/w/d) Eisenbahner im Betriebsdienst – Lokführer und Transport Ausbildungsangebote Seite: 56 Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 23
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