Wohn(t)raum Landkreis Saarlouis

© 4 PM production - shutterstock.com +¦XŐJ JHVWHOOWH )UDJHQ Muss mein Nachbar im baurechtlichen Verfahren beteiligt werden? Nein, diese Beteiligung ist nur notwendig, wenn von nachbarschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll wie zum Beispiel den Abstandsflächen. In diesen Fällen ist in der Regel eine schriftliche Zustimmung auf den Bauantragsunterlagen erforderlich. Nachbarn im Sinne der Vorschrift sind nicht etwa Mieter oder Pächter der benachbarten Grundstücke, sondern im Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte. 8KAP I T E L 53 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

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