Wohn(t)raum Landkreis Saarlouis

Baumschutz auf der Baustelle Der Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ländergesetze und vor allem Satzungen der Gemeinden und z. B. Nachbarrechtsgesetz (Privatrecht) können weitergehende Vorschriften enthalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen Bäume auf der Baustelle durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schäden geschützt werden. Dies gilt ebenso für Bäume, die im unmittelbaren Umfeld des Baugrundstückes liegen und durch die Bautätigkeiten beschädigt werden können. © cottonbro von Pexels Rückstausicherung Liegen Räume unterhalb der Straßenhöhe, muss vonseiten des Bauherrn ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Auch Niederschlagswasser darf nicht einfach auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Hier sind oft oberflächige Ableitungen ausdrücklich vorgeschrieben. Hausanschluss und Anschlusskanäle Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen der Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher bzw. der Hauseinführungen. Sie sind bis zur öffentlichen Abwasseranlage vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen. Muss der Anschluss über ein fremdes Grundstück geführt werden, hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Übergang über das andere Grundstück vertraglich geregelt ist. 19 BAUGRUNDSTÜCK

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