Generationen-Atlas Gemeinde Illingen

› Eine Agentur aus einem EU-Mitgliedsstaat vermittelt eine bei ihr angestellte Kraft – Die Agentur ist Arbeitgeber und somit zuständig für alle Formalitäten, sogar für eine Urlaubsvertretung. Der Haushalt vor Ort sollte sich allerdings belegen lassen, dass die Haushaltshilfe legal bei der Agentur angestellt ist. › Betreuungskraft, die in Deutschland und/oder einem EU-Staat ein Gewerbe angemeldet hat und auf selbstständiger Basis arbeitet – Auch hier sollte sich der Haushalt überzeugen, dass tatsächlich eine Gewerbeanmeldung besteht. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine illegale Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ausländische Haushaltshilfen Auf Grundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt, dürfen Staatsangehörige dieser Länder wie deutsche Arbeitskräfte von einem deutschen Haushalt angestellt werden. Es bestehen diverse Möglichkeiten: › Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit – Der Haushalt wird Arbeitgeber, indem er die Haushaltshilfe selbst anstellt und in Erfüllung seiner Arbeitgeberpflicht die Abwicklung sämtlicher Formalitäten übernimmt (zum Arbeitsvertrag, zu Sozialabgaben, Steuern etc.). Die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes sollte selbstverständlich sein, z.B. Einhaltung der Arbeitszeit an Werktagen von höchstens acht Stunden (maximal 48 Stunden pro Woche), tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden, wöchentlich ein freier Tag sowie Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen. Dass die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns keinesfalls unterschritten werden darf, versteht sich von selbst. Fahrdienst Die Alternative zu Bus, Bahn und PKW sind Fahrdienste, die Senior*innen sicher ans gewünschte Ziel bringen. So stellen sie sicher, dass der gewohnte Anspruch an Flexibilität beibehalten werden kann. Bei vielen Anbietern besteht auch die Möglichkeit des Transports von Rollator oder Rollstuhl. Je nach Gesundheitszustand und körperlicher Verfassung ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich. © New Africa - AdobeStock.com © Halfpoint - AdobeStock.com 73

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