Pflege und Pflegegrade Feststellung der Pflegebedürftigkeit Der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen übernimmt neben der jeweils zuständigen Pflegekasse für gesetzlich Versicherte und deren Angehörige die Pflegeberatung. PFLEGESTÜTZPUNKT IM LANDKREIS NEUNKIRCHEN a Knappschaftstr. 1 66538 Neunkirchen t06821 102674 aneunkirchen@psp-saar.net Q www.saarland.de/masfg/DE/ portale/sozialesleben/ leistungensoziales/ pflege/pflegestuetzpunkte Compass private Pflegeberatung Compass private Pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbands der Privaten Krankenversicherten, bietet kostenfrei und unabhängig persönliche Pflegeberatung per Telefon oder Videogespräch für private Pflegeversicherte an. ANSPRECHPARTNER n Alexander Andrzejczak, Pflegeberater für den Landkreis Neunkirchen a alexander.andrzejczak@ compass- pflegeberatung.de Q www.pflegeberatung.de Hilfe zur Pflege im Landkreis Neunkirchen Hilfe zur Pflege kann gewährt werden in Form der ambulanten Versorgung in den eigenen Häuslichkeiten sowie in teil-/vollstationären Einrichtungen. Wenn Sie infolge von Krankheit, Behinderung oder kognitiver Einschränkung auf Pflege angewiesen sind, können Sie, wenn Sie diesen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Hilfe zur Pflege beantragen. Q www.landkreis-neunkirchen.de/ soziales/kreissozialamt/ hilfe-zur-pflege Sozialamt des Landkreises Neunkirchen Wird ein Mensch, ganz gleich ob alt oder jung, pflegebedürftig, deckt die soziale Pflegeversicherung manchmal nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Wenn das Geld für die Pflege nicht reicht, gibt es die Möglichkeit die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Was ist die „Hilfe zur Pflege“? Die Leistungen und Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege sind im Zwölften Buch – SGB XII, § 61 bis § 66a verankert. Grundsätzlich richtet sich diese Form der Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Pflege zu zahlen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. a sozialamt@landkreis- neunkirchen.de Q www.landkreis-neunkirchen.de/ soziales/themen-soziales Landesamt für Soziales Das Landesamt für Soziales (LAS) ist seit über 25 Jahren der soziale Dienstleister des Saarlandes. Das Aufgabenspektrum des LAS umfasst unter anderem die Feststellung von Behinderungen, Hilfeleistungen bei der Eingliederung behinderter Personen, Entschädigungen für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten, Gewährung von Blindheitshilfe und die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Qwww.saarland.de/las/DE/home © Halfpoint - AdobeStock.com 63
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