Generationen-Atlas Gemeinde Illingen

Schutz vor sexueller Belästigung Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle zu beschweren. Diese sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitzuteilen. Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet. Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet unter anderem die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Sie informiert und berät über die aktuelle Rechtslage und zeigt Möglichkeiten auf, die eigenen Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen durchzusetzen. HILFREICHE LINKS www.hilfetelefon.de www.antidiskriminierungsstelle.de LANDKREIS NEUENKIRCHEN – KOMMUNALE FRAUENBEAUFTRAGTE IM SAARLAND www.frauenbeauftragte. saarland/standort/heike- neurohr-kleer-ottweiler/ HILFETELEFON "GEWALT GEGEN FRAUEN" t116 016 © patronestaff - shutterstock.com © Lolostock - shutterstock.com www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/ alle-meldungen/initiative-staerker-als- gewalt-startet-141680 55

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