Wohngeld Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für Bürger*innen mit niedrigem Einkommen dar. Für Wohngeldberechtigte besteht ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe. Ziel ist die Förderung eines angemessenen, familiengerechten Wohnens. Es wird entweder als Mietzuschuss (bei einer Mietwohnung) als auch als Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt. Anlaufstelle ist der Landkreis Neunkirchen. MEHR INFOS ZUR WOHNGELDSTELLE IM LANDKREIS NEUNKIRCHEN UNTER www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/ kreissozialamt/wohngeldstelle#c410 © Looker_Studio - AdobeStock.com 15
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