Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren. Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. © Marian Weyo - shutterstock.com EIN ANTRAG LOHNT SICH, WENN › die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen, › das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommens- grenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht (Stand 09.2025), › und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. MEHR INFOS UNTER www.bmfsfj.de/bmfsfj/ themen/familie/familien leistungen/kinderzuschlagund-leistungen-fuer- bildung-und-teilhabe-73906 MEHR INFOS UNTER www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-imueberblick-73754 Kranken- versicherung des Kindes Krankenversicherung des Kindes anmelden – (unmittelbar nach Geburt bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist). Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte. 13
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