Bauen & Wohnen Zweibrücken

Bauen & Wohnen Ausgabe 2024/2025 Broschüre für Bauwillige

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Vorwort ein eigenes Haus für sich und die Familie zu bauen, ist heute noch ein großer Wunsch vieler Menschen. Manchmal sprechen aber auch gute Gründe dafür, HLQ DOWHV +DXV HLQHP 1HXEDX YRU]X]LHKHQ ΖQ GLHVHQ )¦OOHQ VLQG K¦XȴJ PHKU oder weniger umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um die eigenen vier Wände nach den individuellen Wünschen zu gestalten. Dabei werden heute gerade in energetischer Hinsicht an ein Wohngebäude ganz andere Anforderungen gestellt als beispielsweise noch vor 10 Jahren. Mit dieser Broschüre möchte Ihnen die Stadtverwaltung Zweibrücken Informationen, Hinweise und Empfehlungen an die Hand geben, die dazu beitragen sollen, die Vorbereitung und Durchführung Ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens zu erleichtern. Dieser Ratgeber kann sicherlich nicht alle Ihre Fragen beantworten. Für weiterführende Informationen, beispielsweise zur Beteiligung im Planungsverfahren, zu Bauanträgen oder für energetische Tipps, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbauamtes gerne beratend zur Verfügung. Mit Ihrem Entschluss, die Rosenstadt Zweibrücken als Wohnort zu wählen, haben Sie schon HLQH ZLFKWLJH XQG ULFKWLJH (QWVFKHLGXQJ JHWUR΍HQ GLH LFK DOV 2EHUE¾UJHUPHLVter nur begrüßen kann. Die Bewohnerinnen und Bewohner schätzen diese Stadt wegen der zahlreichen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote und wegen des hohen Erholungswertes durch die Grünachse der Stadt und durch die Lage zwischen den Biosphärenreservaten Bliesgau und Pfälzer Wald. Die hier lebenGHQ 0HQVFKHQ LQ GHQ ]DKOUHLFKHQ 9HUHLQHQ 1DFKEDUVFKDIWHQ XQG 2UWVWHLOHQ machen die Stadt zu einer lebenswerten und menschlichen Stadt. Auch Sie werden sich sicherlich dem Charme dieser Stadt nicht entziehen können. Liebe Leserinnen und Leser, Ich freue mich, wenn diese Baubroschüre dabei hilft Ihren Traum vom Eigenheim in =ZHLEU¾FNHQ ]X YHUZLUNOLFKHQ XQG KR΍H sie bald als Neu-Zweibrückerin oder Neu-Zweibrücker in unserer schönen Stadt begrüßen zu dürfen. Bei Ihrem Bauvorhaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg! 2EHUE¾UJHUPHLVWHU Dr. Marold Wosnitza 03

04 Vorteile Strombezugskosten senken Schutz vor steigenden Strompreisen Wertsteigerung Ihrer Immobilie Autarkiegrad steigern Strom für die Nacht speichern Schutz vor Stromausfällen Nachhaltig & Umweltfreundlich CO2-Ausstoß senken Ladepunkte für E-Autos Rückbau & Entsorgung von Altanlagen Erneuerbare Energie aus Eigenproduktion Teil der Energiewende Unsere Leistungen Individuelle Beratung & Planung Montage von PhotovoltaikAnlagen Solarzäune Speicherlösungen Cloud-Lösungen Modulreinigung Photovoltaik-Anlagen Durch verschiedene Faktoren, wie z.B mangelnde Energiereserven und ständig steigendem Energiebedarf, sind Alternativen der Energieversorgung unausweichlich. Die Kraft der Sonnenenergie ist unendlich, umweltfreundlich und überall verfügbar. Klimaveränderungen und ihre Folgen wie der Treibhauseffekt zwingen uns den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Grundprinzip Die Module der Photovoltaikanlage erzeugen aus Sonnenenergie elektrische Energie. Dieser produzierte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Anschließend wird die umgewandelte Sonnenenergie ihrem Hausnetz zur Verfügung gestellt, sodass Sie ihren eigenproduzierten Strom nutzen können. Die überschüssige Energie können Sie in einem PV-Speicher zwischenspeichern/lagern oder in das öffentlich Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Warum Photovoltaik? Wagner Photovoltaik Company GmbH Tivolistraße 1 66989 Höheischweiler Sparen sie bis 100% der Stromkosten ÖKO? LOGISCH! Durch eine Photovoltaik-Anlage helfen Sie nicht nur der Umwelt und werden ein Teil der Energiewende, sondern tun auch Ihrem Geldbeutel etwas Gutes. ABSOLUTE SPITZENKLASSE! Hochleistungsmodule, stabile Montagesysteme und modernste Speicherlösungen beziehen wir von namhaften Qualitätsherstellern. ZAHLEN & FAKTEN Mit einer Photovoltaik-Anlage und einem zusätzlichen Batteriespeicher kann man die monatliche Stromrechnung um bis zu 100% reduzieren. 06331 8288989 E-Mail info@wagner-photovoltaik.de Internet www.wagner-photovoltaik.de 25 Jahre Leistungsgarantie

Inhaltsverzeichnis Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2024 Titelfoto: © Ben - AdobeStock.com.psd Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECFVerfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de 03Ʉ_Ʉ9RUZRUW 05Ʉ_ɄΖQKDOWVYHU]HLFKQLV 06Ʉ_Ʉ'DV %DXUHFKW 12Ʉ_Ʉ'DV %DXJUXQGVW¾FN Ʉ_ 'DV %DXYRUKDEHQ 'LH %DXJHQHKPLJXQJ Ʉ_ 3ODQHQ XQG %DXHQ PLW $UFKLWHNWHQ XQG ΖQJHQLHXUHQ 21 _ 5HQRYLHUHQ 0RGHUQLVLHUHQ 6DQLHUHQ 23Ʉ_Ʉ$OWEDX RGHU 1HXEDX 25Ʉ_Ʉ%DXHQ PLW *U¾Q 27Ʉ_Ʉ)¸UGHUP¸JOLFKNHLWHQ 30Ʉ_Ʉ9HU XQG (QWVRUJXQJ 37Ʉ_Ʉ:LFKWLJH 3DUWQHU 05

© Witoon- AdobeStock.com Das Bauplanungsrecht Bevor ein Grundstück zur Realisierung einer bestimmten Bauabsicht HUZRUEHQ ZLUG HPSȴHKOW HV VLFK sich beim Bauamt zu erkundigen, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist, und wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Nutzung. Jedes Grundstück in der Stadt Zweibrücken liegt entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (§ 30 Baugesetzbuch – BauGB), innerhalb eines im =XVDPPHQKDQJ EHEDXWHQ 2UWVWHLOV (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB). Vom Grundsatz her vermitteln die §§ 30 und 34 BauGB das Baurecht. Grundstücke im Außenbereich sind von der Bebauung und wesensfremder Nutzung grundsätzlich freizuhalten und nur in Ausnahmefällen baulich nutzbar. Das Baugesetzbuch geht davon aus, dass die Gemeinden das Baugeschehen in ihrem Gebiet vorrangig durch Bauleitpläne regeln. Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen: Die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan festgelegt wird, und die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Das Baurecht 'DV ¸΍HQWOLFKH %DXUHFKW JOLHGHUW VLFK LQ GDV %DXSODQXQJVUHFKW XQG GDV %DXRUGQXQJVUHFKW 'DV %DXSODQXQJVUHFKW GDV LP %DXJHVHW]EXFK XQG LQ GHU %DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ JHUHJHOW LVW EHVFK¦IWLJW VLFK GDPLW ZR XQG ZDV JHEDXW ZHUGHQ GDUI 'DV %DXRUGQXQJVUHFKW NO¦UW ZDQQ XQG ZLH JHEDXW ZHUGHQ GDUI NRQ]HQWULHUW VLFK DOVR DXI GLH $XVI¾KUXQJ GHV %DXYRUKDEHQV DXI GHP *UXQGVW¾FN 'LHVHV 5HFKW LVW LQ GHU /DQGHVEDXRUGQXQJ I¾U GDV /DQG 5KHLQODQG 3IDO] /%DX2 JHUHJHOW 06

Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Zweibrücken, diese ist also zuständig für die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen NutzungsmöglichNHLWHQ ZLH ] ɋ% I¾U :RKQHQ $UEHLten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. 2E GLH KLHU]X IHVWJHOHJWHQ )O¦FKHQ tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit diesem Plan jedoch noch nicht bestimmt, sondern erst mit einem Bebauungsplanverfahren, wenn der konkrete Bedarf entsteht. Der Bebauungsplan Die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließt der Stadtrat, sobald und soweit es für die städtische (QWZLFNOXQJ XQG 2UGQXQJ HUIRUderlich ist. Das BauGB fordert eine Beteiligung der Bürger bei allen Planungen. Die Mitwirkung soll zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem wesentliche Planänderungen auch noch möglich sind. Je nach verwendetem Bebauungsplanverfahren werden die Bürger und 7U¦JHU ¸΍HQWOLFKHU %HODQJH HLQ RGHU zwei Mal zu der Planung angehört. Bei der frühzeitigen Beteiligung werden die Entwürfe in Form von Texten und Plangebietsskizzen nach BeNDQQWJDEH LP ΖQWHUQHW YHU¸΍HQWOLFKW und im Stadtbauamt ausgelegt sowie bei Bedarf den Bürgern von Fachkräften erläutert. Die Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der 7U¦JHU ¸΍HQWOLFKHU %HODQJH ZHUGHQ dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt. Der Rat entscheidet anschließend, wie weit derartige Anregungen/Stellungnahmen bereits GLH 3ODQHQWZ¾UIH EHHLQȵXVVHQ XQG beschließt dann den endgültigen (QWZXUI ]XU Ȍ¸΍HQWOLFKHQ $XVOHJXQJȊ Der Entwurf des Bebauungsplans, der aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen besteht, wird einen Monat lang mit BegrünGXQJ LP ΖQWHUQHW YHU¸΍HQWOLFKW 2UW und Dauer werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Der Bebauungsplanentwurf ist mit dem Hinweis versehen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der Stadtrat prüft und entscheidet über die fristgemäß vorgebrachten Anregungen. Der dann als Satzung beschlossene Bebauungsplan wird YHU¸΍HQWOLFKW 0LW GHU 9HU¸΍HQWOLFKXQJ GHV %Hbauungsplans wird dieser materiell geltendes Recht und ist von jedem Bauherrn sowie der Baubehörde zu beachten. Der Bebauungsplan regelt abschließend für jedes Grundstück in seinem Geltungsbereich in welchem Umfang (Lage und Größe des Baukörpers) und in welcher Art (Wohnen oder Gewerbe) diese Fläche nutzbar ist. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan kann beim Stadtbauamt eingesehen werden, zu dem erfolgt eine 9HU¸΍HQWOLFKXQJ LP ΖQWHUQHW 6RODQJH HLQ LQ $XIVWHOOXQJ EHȴQGOLFKHU %HEDXungsplan noch nicht als verlässliche Beurteilungsgrundlage dienen kann, muss ein Bauherr mit der Zurückstellung seiner Bauvoranfrage oder seines Baugesuchs für die Dauer von bis zu zwölf Monaten rechnen, wenn dies die Stadt zur Sicherung der Bauleitplanung beantragt. Soweit bereits die Stadt eine Veränderungssperre erlassen hat, bedarf die vorzeitige Zulassung eines Vorhabens auch der Gewährung der Ausnahme von der Veränderungssperre. Von der Veränderungssperre unberührt bleiben die Vorhaben, die bereits durch einen planungsrechtlichen Vorbescheid oder durch eine Baugenehmigung baurechtlich zugelassen worden sind. Der unbeplante Innenbereich Liegt das zur Bebauung vorgesehene Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang EHEDXWHQ 2UWVWHLOV ΖQQHQEHUHLFK VR regelt sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB. 2E LP (LQ]HOIDOO ΖKU *UXQGVW¾FN GHP Innenbereich zuzuordnen ist, erfahren Sie beim Bauamt. Im Innenbereich ist ein Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn Ġes sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der über- EDXEDUHQ *UXQGVW¾FNVȵ¦FKH in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und Ġdie Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müsVHQ JHZDKUW EOHLEHQ 'DV 2UWVELOG darf nicht beeinträchtig werden. § 34 BauGB sagt also zu den Nutzungsmöglichkeiten des jeweiligen Grundstücks aus, dass sich sowohl Art als auch Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Sehen Sie sich in der Umgebung um: Stehen dort zweigeschossige Gebäude, so können auch Sie wahrscheinlich ]ZHLJHVFKRVVLJ EDXHQ EHȴQGHQ sich dort Wohngebäude, so können auch Sie vermutlich ein Wohnhaus errichten. In Zweifelsfällen berät Sie auch hier das Bauamt. 07

08 Smolets Hausmeisterservice · Entrümpelung Gebäudereinigung · Handwerkerservice Rohrreinigung Hausmeisterservice Smolets Postfach 1615 · 66407 Homburg 0176 24271001 · info@smolets.de KERNBOHRUNGEN & WANDDURCHBRÜCHE ABRISS, ENTKERNUNG & ENTSORGUNG ENTRÜMPELUNG & AUFLÖSUNGEN HAUSMEISTERSERVICE GEBÄUDEREINIGUNG GARTENPFLEGE WINTERDIENST TROCKENBAU Kirchbergstr. 2b | 66482 Zweibrücken Tel. 06332 9798889 HAUSVERWALTUNG BAUMANN Hausverwaltung Frank Baumann Fasaneriestraße 40a 66482 Zweibrücken 0176 84515305 | 06332 8739373 kontakt@verwaltungbaumann.de Öffnungszeiten Mo.–Fr. 9.00–18.00 Uhr Sa. 10.00–16.00 Uhr So. geschlossen Mietverwaltung Verwaltung von Mietern WEG-Verwaltung Verwaltung von Eigentümergemeinschaften Einfamilienhaus Beratung Beratung von Einfamilienhaus Energieausweis Erstellung und Beratung für Energieausweis Hausmeisterservice und Hausverwaltung DANNER INGENIEURBÜRO • Energieberatung (BAFA) • Fördermittelberatung • Sanierungsbegleitung (KFW/BAFA) • Blower-Door und Thermografie Dipl. Ing. Klaus Danner Fachingenieur für Energieeffizienz Ottilie-Baader-Straße 12 · 66482 Zweibrücken Tel. 06332 906550 · E-Mail kdanner@online.de www.energie-und-technik.com Ingenieure Ladengeschäft: Mühlstraße 1 Fußgängerzone Zweibrücken 0177 3762424 yvettehahmann@ymail.com www.drachenzentrum-ullrich.de Alternativer, Kleinbäuerlicher Betrieb Kunsthandwerks Atelier Trainingszentrum · Gnadenhofanteil Leistungsfähige Betriebe stellen sich vor

© Daniel Bahrmann - AdobeStock.com Der Außenbereich Sollte Ihr Grundstück jedoch im Außenbereich liegen, also außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten 2UWVWHLOV LVW HLQH %HEDXXQJ JUXQGsätzlich nicht zulässig (§ 35 BauGB). Hier können Sie mit einer Baugenehmigung nur in Ausnahmefällen rechnen. Allgemein geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Außenbereich von baulichen Anlagen und wesensfremden Nutzungen freizuhalten ist. Der auch von der Ökologie her schutzwürdige Freiraum im Außenbereich dient vorwiegend der Land- und Forstwirtschaft, der Erhaltung der Natur und der Erholung der Bevölkerung. Doch möchten Bauherren vielfach kostengünstiges Land nutzen oder erwerben, um Gebäude zu Wohnzwecken als Wochenend- und Ferienhäuser oder zu anderen Freizeitzwecken zu errichten. In aller Regel kann aber im Außenbereich nur ein zwingend ortsgebundenes Vorhaben verwirklicht werden. Das sind insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude, ortsgebundene %HWULHEH ] ɋ% I¾U GHQ $EEDX YRQ Bodenschätzen) sowie notwendige (LQULFKWXQJHQ I¾U ¸΍HQWOLFKH 9HUVRUgungsanlagen (Wasserwerke, Hochbehälter, Pump- und Trafostationen). Die Einzelheiten der komplexen Regelungen des § 35 Baugesetzbuch sollten Bauwillige zunächst mit dem Bauamt besprechen und anschließend die Genehmigungsfähigkeit ihres Bauvorhabens mit einer sogenannten Bauvoranfrage prüfen lassen. Ein Grundstück ist im Außenbereich erschlossen, wenn es an einer ausgebauten Straße liegt, Abwässer sich nach dem geltenden Abwasserrecht schadlos beseitigen lassen und die Versorgung mit Trink- und Löschwasser gesichert ist. Im Übrigen dürfen Bauvorhaben im $X¡HQEHUHLFK ZHLWHUH ¸΍HQWOLFKH Belange nicht beeinträchtigen. So LVW ] ɋ% ]X SU¾IHQ RE GDV 9RUKDEHQ mit den Belangen des Naturschutzes XQG GHU /DQGVFKDIWVSȵHJH GHU :DVserwirtschaft oder des Straßen- und Verkehrswesens vereinbar ist. Wesentlich ist, dass ein genehmiJXQJVSȵLFKWLJHV %DXYRUKDEHQ GXUFK die Baugenehmigungsbehörde erst zugelassen werden kann, wenn die notwendigen besonderen Erlaubnisse bereits erteilt oder durch die jeweilige Fachbehörde verbindlich zugesichert sind; dies bedingt im Regelfall eine längere Bearbeitungszeit des Bauantrags. 09

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© hykoe - AdobeStock.com Die Baulandumlegung Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, aber auch im Innenbereich zur Erschließung oder Neugestaltung eines Gebiets, können Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Durch Bebauungspläne wird eine geordnete Bebauung möglich, von der MHGHU YRQ GHQ 3ODQXQJHQ EHWUR΍HQH Grundstückseigentümer grundsätzlich einen Vorteil genießt. Beispielsweise können Bebauungspläne Grundlage für eine notwendige Wohnumfeldverbesserung sein. Zur Bebauung und Erschießung müssen oftmals erst Grundstücke gebildet werden, die eine den Festsetzungen der Bebauungspläne entsprechende Bebauung bzw. Nutzung zulassen. Hierzu gehören auch die Flächen für den Allgemeinbedarf wie HWZD 9HUNHKUVȵ¦FKHQ 6SLHOSO¦W]H ¸΍HQWOLFKH *U¾Qȵ¦FKHQ XVZ Damit die Stadt nicht mit jedem Beteiligten aufwändige Grundstücksverhandlungen mit anschließender Einzelvermessung, notariellem Kaufvertrag und Grundbuchberichtigung betreiben muss, kann der Stadtrat eine Umlegung beschließen. Eine Umlegung wird meistens für den gesamten Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt. Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches und mit gesetzlichen Zwangsmöglichkeiten ausgestattetes Grundstücksverfahren, in dem – nach Zuteilung der für ¸΍HQWOLFKH 9HUNHKUV XQG *U¾Qȵ¦FKHQ EHVWLPPWHQ *UXQGVW¾FNHQ an die Bedarfsträger – der Zuschnitt der übrigen Grundstücke und der Inhalt der Rechtsverhältnisse so umgestaltet wird, dass die Grundstücke entsprechend dem Bebauungsplan zweckmäßig genutzt werden können. Für die Durchführung von Umlegungen wird in der Regel ein Umlegungsausschuss gebildet, dem Sachverständige und Stadtratsmitglieder angehören. Verschiedene Verteilungsmaßstäbe im Grundstückstauschverfahren VLQG P¸JOLFK 0HLVW ȴQGHW GHU 9HUteilungsmaßstab nach den Werten der in die Umlegung eingebrachten Grundstücke Anwendung. Es soll jedem Eigentümer ein Grundstück mindestens mit dem Verkehrswert zugeteilt werden, den das eingebrachte Grundstück zum Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses hatte. Abgefunden wird zunächst die Stadt mit den ausgewiesenen ¸΍HQWOLFKHQ )O¦FKHQ RKQH :HUWausgleich. Dadurch entfallen für die übrigen Grundstückseigentümer die umlagefähigen anteiligen *UXQGHUZHUEVNRVWHQ I¾U GLH ¸΍HQWlichen Flächen. Die verbleibenden Flächen werden entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans neu geordnet und vermessen. Danach tritt der Umlegungsplan mit den neuen Grundstücksgrenzen in Kraft. Das Bauordnungsrecht Die Landesbauordnung für das Land 5KHLQODQG 3IDO] /%DX2 ELOGHW PLW den dazu ergangenen Rechtsverordnungen das sogenannte Bauordnungsrecht. Dies gilt für alle baulichen Anlagen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich genehmigungsSȵLFKWLJ VLQG Neben Anforderungen an Grundstücke und an bauliche Anlagen sind in der Landesbauordnung das Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Bauüberwachung sowie die Zuständigkeit der am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) und der Behörden geregelt. Es ist vor allen Dingen Aufgabe des Entwurfsverfassers (Architekten), aber auch des mit der Erstellung der bautechnischen Nachweise beaufWUDJWHQ 6RQGHUSODQHUV ] ɋ% 6WDWLNHU VLFK LQ GHQ 9RUVFKULIWHQ GHU /%DX2 auszukennen und das Bauvorhaben des Auftraggebers mit ihnen in Einklang zu bringen. 11

© Mediaparts - AdobeStock.com Der Grundstücksmarkt 'LH %HVFKD΍XQJ HLQHV JHHLJQHWHQ Grundstücks kann zum einen auf GHP ȌIUHLHQ 0DUNWȊ ¾EHU $QQRQFHQ oder die Einschaltung von Immobilienmaklern erfolgen, zum anderen bietet die Verwaltung durch die 9HU¸΍HQWOLFKXQJ GHV %DXO¾FNHQNDtasters auf der städtischen Internetseite (www.zweibruecken.de) Hilfestellung bei der Suche. Das Baulückenkataster beinhaltet alle bekannten unbebauten, untergenutzten oder geringfügig bebauten Grundstücke im Stadtgebiet, die DXV ¸΍HQWOLFK UHFKWOLFKHU 6LFKW sofort bzw. in absehbarere Zeit bebaubar sind, deren Eigentümer GHU 9HU¸΍HQWOLFKXQJ QLFKW ZLGHUsprochen haben. Bei Grundstücken in Privateigentum erhalten sie die Eigentümerauskunft beim Katasteramt bzw. dessen Auskunftsstelle im Rathaus. Auskunft über Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Zweibrücken erhalten Sie beim Stadtbauamt, Abteilung Liegenschaften. Erschließung Nachdem Sie sich als Grundstücksbesitzer oder -käufer bei der Stadt Klarheit über die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Bebauung verVFKD΍W KDEHQ LVW HV I¾U 6LH ZLFKWLJ sich über den Stand der Erschließung zu informieren, da davon der Zeitpunkt einer möglichen Bebauung abhängig ist. Die tatsächliche Nutzung einer Fläche hängt also davon ab, dass die Grundstücke an Straßen und Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen und so mit dem vorhandenen Netz solcher Anlagen verbunden werden. Erst wenn die Erschließung vorhanden ist, sind Grundstücke baureif. Im Einzelnen versteht man unter Erschließungsanlagen die Herstellung und UnterKDOWXQJ GHU ¸΍HQWOLFKHQ ]XP $QEDX bestimmten Straßen, Wege, Plätze XQG 6DPPHOVWUD¡HQ GLH 3DUNȵ¦FKHQ und Grünanlagen (soweit sie Bestandteile der genannten Verkehrsanlagen sind) sowie Lärmschutzwände bzw. -wälle und Ähnliches. Darüber hinaus zählen dazu die Herstellung XQG 8QWHUKDOWXQJ GHU ¸΍HQWOLFKHQ Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie der Strom- und Energieversorgung und der Straßenbeleuchtung. In Neubaugebieten ist es grundsätzlich Aufgabe der Stadt, die Erschließungsanlagen herzustellen. Im Ausnahmefall kann die Erschließung durch Vertrag auch auf einen Dritten (Erschließungsträger) übertragen werden. Die Kosten hierfür werden nach Maßgabe der städtischen Erschließungsbeitragssatzung in GHU 5HJHO ELV ]X ɋ DXI GLH GXUFK die jeweilige Anlage erschlossenen Grundstücke umgelegt. Erschließungsbeiträge sind in der Regel zu Das Baugrundstück 12

leisten, wenn die entsprechenden Anlagen endgültig fertiggestellt sind. Die Stadt kann jedoch den Bauherrn mit Beginn der Baumaßnahme zu Vorausleistungen heranziehen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines Grundstücks in einem Neubaugebiet zu erkundigen, ob Erschließungsbeiträge noch anfallen oder bereits gezahlt worden sind. Auch die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung GHU ¸΍HQWOLFKHQ :DVVHUYHUVRUJXQJV und Abwasseranlagen werden nach Maßgabe von Satzungen auf die Anlieger in Form von Beiträgen, Anschluss- und Benutzungsgebühren umgelegt. Der Grundstückskauf Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennenlernen. Eine wichtige Rolle spielt die UntergrundEHVFKD΍HQKHLW %HL IHOVLJHP *UXQG oder hohem Grundwasserspiegel müssen beispielsweise entsprechenGH 9RUNHKUXQJHQ JHWUR΍HQ ZHUGHQ die auch die Baukosten erhöhen. Auch sollten Sie sich erkundigen, ob sich das Grundstück im Bereich einer NDUWLHUWHQ $OWDEODJHUXQJ EHȴQGHW oder ein sogenannter Altstandort im Sinne des Bodenschutzrechts ist. Die EHLGHQ %HJUL΍H $OWDEODJHUXQJHQ XQG Altstandort sind im BundesbodenVFKXW]JHVHW] %%RG6FK* GHȴQLHUW 6ROOWH GDV EHWUR΍HQH *UXQGVW¾FN LQ einem solchen Bereich liegen, könnten Kosten für Gefahrerforschungsmaßnahmen und auch Sanierungsmaßnahmen bei einer Kontamination anfallen. Das Stadtbauamt– Sachgebiet Untere Abfall-/Bodenschutz- und Wasserbehörde – hat hierzu ein Merkblatt „Bodenschutzrelevante )O¦FKHQȊ I¾U *UXQGVW¾FNVHLJHQW¾PHU Bauinteressenten, Planer und Architekten herausgegeben. Außer einem Blick in das Grundbuch, aus dem Sie über privatrechtliche 9HUSȵLFKWXQJHQ ] ɋ% 'LHQVWEDUNHLW informiert werden, die auf dem Grundstück ruhen, ist es ratsam auch einen Blick in das Baulastenverzeichnis zu werfen. Dies wird beim Bauamt geführt und informiert Sie ¾EHU ¸΍HQWOLFK UHFKWOLFKH 9HUSȵLFKtungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Baulasten zur Sicherung HLQHU $EVWDQGVȵ¦FKH RGHU HLQHU Zuwegung zugunsten des Nachbarn. Hieraus können sich unmittelbar Einschränkungen für die bauliche Ausnutzung Ihres Grundstücks ergeben. Nebenkosten Bei jedem Grundstückskauf kommen neben den reinen Grundstückskosten noch Nebenkosten dazu. Dies sind die Grunderwerbssteuer ɋ YRP .DXISUHLV GLH 1RWDULDWV XQG *UXQGEXFKNRVWHQ ɋ vom Kaufpreis), die Vermessungsgebühren (Auskunft erteilt das Vermessungs- und Katasteramt) und eventuell die Maklerprovision (in =ZHLEU¾FNHQ ɋ GHV .DXISUHLVHV zuzüglich Mehrwertsteuer). Grundstückswerte Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte, die beim Vermessungs- und Katasteramt Pirmasens eingerichtet ist oder auf der Internetseite des Landesvermessungsamtes (www.lvermgeo.rlp.de). Diese :HUWH VWHOOHQ HLQH JXWH 2ULHQWLHUXQJ für Ihre Kaufverhandlungen dar. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie auch eine Bescheinigung über den aktuHOOHQ %RGHQULFKWZHUW GLH 6LH ] ɋ% I¾U das Finanzamt benötigen. Möchten Sie den individuellen augenblicklichen Wert eines Grundstücks VRJ Ȍ9HUNHKUVZHUWȊ ZLVVHQ VR besteht auch die Möglichkeit – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Verkehrswertgutachten bei einem Grundstückssachverständigen oder dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Auftrag zu geben. Diese Gutachten sind jedoch unverELQGOLFK XQG YHUSȵLFKWHQ QLHPDQGHQ zu dem ermittelten Ergebnis zu kaufen oder zu verkaufen. Gleichwohl kann die Kenntnis dieses ermittelten Wertes für Sie selbst eine wesentliche Entscheidungshilfe oder auch ein Verhandlungsargument sein. Grundstücksteilungen In vielen Fällen ist es erforderlich, das Baugrundstück im rechtlichen 6LQQH HUVW QRFK ]X VFKD΍HQ Falls Ihr Baugrundstück aus einem größeren im Grundbuch eingetragenen Grundstück herausgetrennt werden muss, ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Diese kann nur vom Katasteramt oder einem ¸΍HQWOLFK EHVWHOOWHQ 9HUPHVVXQJVLQgenieur (ÖBVI) durchgeführt werden. Erst nach Übernahme der Vermessung in das Kataster ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch möglich. Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung erst vornehmen, wenn die Gemeinde die Teilung genehmigt hat bzw. ein Zeugnis über die Nichterfordernis einer solchen Genehmigung erteilt hat. Soll Ihr Baugrundstück dagegen umgekehrt aus mehreren kleinen Teilstücken zusammengefügt werden, so ist eine Parzellenvereinigung erforderlich. Kann diese im Einzelfall nicht durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, eine Vereinigungsbaulast einzutragen. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht eine besondere *HQHKPLJXQJVSȵLFKW I¾U MHGHV Grundstücksgeschäft und jede Baumaßnahme. 13

© BalanceFormCreative - AdobeStock.com Das Bauvorhaben Die Baugenehmigung Genehmigungspflicht Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie der Abbruch von Hochhäusern sind JHQHKPLJXQJVSȵLFKWLJ Die Durchführung ohne notwendige Baugenehmigung oder Baufreigabe VWHOOW HLQH 2UGQXQJVZLGULJNHLW GDU und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss. Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit, zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Bauvoranfrage zu stellen. Dieser Bescheid setzt eine eindeutige Fragestellung und die zur Beantwortung notwendigen Unterlagen voraus. Die Abfrage bzw. Prüfung aller dem Bauantrags-/Genehmigungsverfahren vorbehaltenen Fragen ist mit der Bauvoranfrage nicht möglich. Entwurfsverfasser/-in – Bauvorlageberechtigung Der geeignete Partner für die BauKHUUVFKDIW LVW HLQ H TXDOLȴ]LHUWH U Entwurfsverfasser/-in. Wesentlich ist auch, dass diejenige entwurfsverfassende Person, der Sie die Planung und Abwicklung Ihres Bauvorhabens 14

anvertrauen wollen, nicht nur Kompetenz in allen Baufragen, sondern auch die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Bauvorlageberechtigung besitzt. In welchen Fällen es der Bauvorlageberechtigung bedarf und wer für welche Bauvorhaben vorlageEHUHFKWLJW LVW UHJHOW i /%DX2 Genehmigungsfreie Vorhaben Bestimmte Baumaßnahmen können genehmigungsfrei durchgeführt werden. Denken Sie aber bitte daran, dass genehmigungsfreie BaumaßnahPHQ GLH $QIRUGHUXQJHQ GHV ¸΍HQWlichen Baurechts ebenso wie genehPLJXQJVSȵLFKWLJH %DXPD¡QDKPHQ erfüllen müssen. D. h., genehmigungsfrei ist nicht automatisch zulässig. In jedem Fall sollten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. beim Stadtplanungsamt nachfragen, ob Ihr Vorhaben zulässig und evtl. genehmigungsfrei ist. Widersprechen bauliche Anlagen GHP ¸΍HQWOLFKHQ %DXUHFKW P¾Vsen sie auch dann wieder beseitigt werden, wenn sie genehmigungsfrei errichtet wurden. ΖP i /%DX2 VLQG DOOH JHQHKPLgungsfreien Bauvorhaben aufgeführt. Handelt es sich bei dem Gebäude oder bei der baulichen Anlage um ein Denkmal, so ist der Abbruch zwar bauaufsichtlich genehmigungsfrei, jedoch denkmalrechtlich genehPLJXQJVSȵLFKWLJ Bauvoranfrage Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauunterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen (klare Fragestellung) des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest: Lageplan mit Darstellung des geplanten Vorhabens sowie der Bebauung auf den Nachbargrundstücken, Entwurfsskizzen. Diese Unterlagen müssen mindestens zweifach bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides HPSȴHKOW VLFK YRU DOOHP GDQQ ZHQQ =ZHLIHO ] ɋ% ¾EHU GLH JUXQGV¦W]OLFKH Bebaubarkeit des Grundstückes, die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch zu bestimmten Detailfragen bestehen. Auf diese Weise lassen sich eventuell aufwendige, jedoch letztlich vergebliche Planungsarbeiten und Kosten vermeiden. Der Bauvorbescheid hat vier Jahre Gültigkeit, auf Antrag kann er verlängert werden, sofern sich die äußeren Voraussetzungen nicht geändert haben. Bauantrag und Baugenehmigung Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erstellung des Bauantrages bedarf es einer bauvorlageberechtigten entwurfsverfassenden Person. Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen alle notwendigen Unterlagen nach der Landesverordnung über Bauunterlagen und bautechnische Prüfung (Bauunt Prüf 92 EHLJHI¾JW ZHUGHQ Nach Vorlage des vollständigen Bauantrages mit den erforderlichen Bauunterlagen werden die notwendigen Stellungnahmen der Fachbehörden und Fachbereiche eingeholt. Bei Bauvorhaben besonderer Art und Nutzung wird empfohlen, dass die Planung bereits im Vorfeld mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, mit dem Brandschutz im Bereich Bauaufsicht und mit der Bauaufsichtsbehörde sowie der Stadtplanung abgestimmt wird. Erst wenn sämtliche Stellungnahmen der Fachbehörden vorliegen, kann der Bauantrag abschließend bearbeitet werden. Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass der Bauantrag vollständig ist. Es ist deshalb wichtig, dass dem Bauantrag alle erforderlichen Bauunterlagen beigefügt werden. Bei Neubauten bzw. Erweiterungen von Gebäuden wird empfohlen, bereits während der Planung des Vorhabens die Stadtwerke und den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) zu beteiligen. Sind Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich oder handelt es sich um ein Vorhaben, das im Planbereich eines aufzustellenden Bebauungsplanes, oder um ein Vorhaben, das im unbeplanten Innenbereich verwirklicht werden soll und von dem eine gewisse Bedeutung für die Stadtentwicklung ausgeht, ist die Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates (Bau- und UmweltDXVVFKXVV XQG JJI 2UWVEHLUDW JHP § 36 BauGB erforderlich. Baugenehmigungsverfahren Mit dem Eingang Ihres Bauantrages bei der Bauaufsichtsbehörde wird neben der quantitativen (= Inhalt der vorgelegten Bauvorlagen bzw. bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit) Vorprüfung insbesondere geprüft, in welches Baugenehmigungsverfahren Ihr Bauantrag einzuordnen ist, d. h., ob Ihr Antrag im ĠȌQRUPDOHQȊ *HQHKPLJXQJV YHUIDKUHQ ii X /%DX2 ĠȌYHUHLQIDFKWHQȊ *HQHKPLJXQJVYHUIDKUHQ i /%DX2 oder ĠȌ)UHLVWHOOXQJVYHUIDKUHQȊ i /%DX2 läuft. 15

16 Ohne Stress - Ohne Arbeit - Ohne Ämter Wir kümmern uns um alles! Vom Anfang bis zum Notartermin Ohne St Wir küm VomAnf Beste Preise für Ihre Immobilien Mobil: 0176 55499458 Angham Ghadeer Dipl. Wirtschaftsingenieurin Hofenfelsstr. 236 | 66482 Zweibrücken | Tel: 06332 8799840 a.ghadeer@t-online.de | www.ghadeer-immobilien.de | Mo.–Fr.: 14:00–16:00 Uhr Ghadeer Immobilien Wir nehmen den Verkauf Ihrer Immobilie in die Hand, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Immobilien Wohnen in Zweibrücken Finanzierungslösungen rund um Ihre Immobilie

„Vereinfachtes“ Baugenehmigungsverfahren 'LH 8QWHUVFKLHGH ]XP ȌQRUPDOHQȊ Baugenehmigungsverfahren sind EHLP ȌYHUHLQIDFKWHQȊ 9HUIDKUHQ LP Wesentlichen zu sehen: Ġim Vorliegen bestimmter Anwendungsvoraussetzungen, d. h. nach Art und Umfang bestimmter baulicher Anlagen Ġim eingeschränkten Prüfungsumfang der Genehmigungsbehörde und damit in der besonderen Verantwortlichkeit der Bauherrschaft und der am Bau Beteiligten, insbesondere der entwurfsverfassenden Person, für die nicht von der Prüfung erfassten Teile des Bauvorhabens ĠLQ GHU %HQHQQXQJ GHV 3U¾ȴQJHQLHXUV GHU 3U¾ȴQJHQLHXULQ I¾U die Prüfung der bautechnischen Nachweise bei bestimmten Vorhaben Ġin der Abhängigkeit des Baubeginns vom Zeitpunkt der Vorlage bestimmter Bauvorlagen bzw. Nachweise Ġin der Einhaltung vorgegebener Fristen „Freistellungsverfahren“ Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 12 oder des § 30 Abs. 1 BauGB bedürfen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und -anlagen keiner Baugenehmigung, wenn Ġsie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und die Erschließung gesichert ist. Das bedeutet, der Bauherr ist auch verantwortlich, dass sein BauvorKDEHQ DOOH ¸΍HQWOLFK UHFKWOLFKHQ Anforderungen erfüllt. Die Bauunterlagen müssen vollständig 2-fach vorgelegt werden. Teilbaugenehmigung Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf nicht mit den Bauarbeiten einschließlich des Baugrubenaushubs begonnen werden. Liegt der Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag vor, so ist es möglich, zur schnelleren Abwicklung eines Bauvorhabens, auf schriftlichen Antrag der Bauherrschaft unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Teile GHV 9RUKDEHQV ] ɋ% %DXJUXEHQaushub, Entwässerung, Fundamentierung) eine Teilbaugenehmigung zu erhalten. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilbaugenehmigung kann nur im jeweiligen konkreten Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden. Geltungsdauer der Baugenehmigung Die Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung beträgt vier Jahre. Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jeweils bis zu vier Jahren verlängert werden. Hierbei sind jedoch evtl. eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden. Baubeginn – Baustellenkennzeichnung Mindestens eine Woche vor Ausführung des Vorhabens ist die Baubeginnanzeige mit den entsprechenden 1DFKZHLVHQ ] ɋ% 6WDQGVLFKHUKHLWVnachweis, Bestellung des/der Bauleiters/in) vorzulegen. Die Vordrucke für die Baubeginnanzeige, die Anzeige für die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung erhalten Sie mit der Baugenehmigung. Baugenehmigung und Bauunterlagen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorgehalten werden. Bei der Ausführung des Vorhabens VLQG 6LH YHUSȵLFKWHW DQ GHU %DXVWHOOH eine von der Bauaufsicht ausgehändigte Baustellenkennzeichnung (Roter Punkt) anzubringen, die Angaben über die Art des Vorhabens enthalten muss. Sie haben außerdem die 9HUSȵLFKWXQJ YRU %DXEHJLQQ GHQ Namen, die Anschrift und Rufnummer der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers und der am Rohbau beteiligten Unternehmen in die Kennzeichnung einzutragen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, OHLFKW OHVEDU XQG YRQ GHU ¸΍HQWOLFKHQ 9HUNHKUVȵ¦FKH DXV VLFKWEDU angebracht sein. Baugenehmigungsgebühren Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. Sie richten sich nach der Höhe des Rohbauwertes. der nach der Anlage 2 der Verordnung errechnet wird, und in einigen Sonderfällen auch nach den Herstellungskosten bzw. dem VerwaltungsDXIZDQG *HE¾KUHQSȵLFKWLJ LVW DXFK die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages. 17

18 ƒ Innenausbau ƒ Komplettrenovierungen ƒ 3ƮDVWHU XQG Maurerarbeiten ƒ Außenanlagen ƒ Abrissarbeiten ƒ Baggerarbeiten ƒ Zaunbau Ç :LOGVWUDºH ƒ 66969 Lemberg ^ ƒ N LQIR#VSLULQ EDX GH PICKERT&KLEIN BAUDIENSTLEISTER DACHDECKER INNENAUSBAU ZZZ SLFNHUWXQGNOHLQEDX GH +DVHQWDOVWUD–H 5RGDOEHQ BAUPROJEKT MANAGEMENT PLANUNG DACH ARBEITEN Baudienstleistungen

© Misho - AdobeStock.com Der Bauherr oder die Bauherrin ist zunächst auch überfordert, wenn es darum geht, Vorgaben des Baugesetzbuchs einzuhalten. Was darf ich bei einem Umbau? Wie kann ich auf einem Neubaugrundstück ein Haus meiner Wünsche hinstellen? Was in Baugebieten mit Bebauungsplan noch mit einigem Zeitaufwand für den Laien noch nachvollziehbar ist, kann sich in älterem Baubestand ohne konkrete Vorgaben schon als Buch mit sieben Siegeln erweisen. Für Architekten und Bauingenieure gehören solche Fragen zum „tägOLFKHQ %URWȊ (V LVW ZLFKWLJ VLFK VROFK professioneller Hilfe zu bedienen. Denn die Bauherrin oder der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass GLH ¸΍HQWOLFK UHFKWOLFKHQ 9RUJDEHQ eingehalten werden. Der Architekt oder Bauingenieur trägt dafür Sorge und kann mit dem Bauamt auch Punkte klären, die unklar sind. Schließlich muss der Fachmann, der ȌEDXYRUODJHEHUHFKWLJWȊ LVW LP $XIWUDJ des Bauherrn dafür sorgen, dass alle Unterlagen an die Verwaltung und die Versorger richtig, brauchbar und vollständig sind. Energiesparen heißt die Devise angesichts explodierender Heizkosten. Der Planungsfachmann weiß, welche Materialien einzusetzen sind, was sie NRVWHQ XQG ZLH GLH (QHUJLH H΍HNWLY eingesetzt werden kann. Eine gute und durchdachte Planung, die sich individuell an den Bedürfnisse des Bauherren orientiert kann auch hier bares Geld sparen. An einem Bau, gleich ob Neu- oder Umbau, kann Einiges schiefgehen, wenn unsachgemäß gearbeitet wird. Was sachgemäß ist, weiß kaum ein Laie. Er braucht also jemanden, der sich auskennt und die einzelnen Planen und Bauen mit Architekten und Ingenieuren Arbeitsabschnitte überwacht, damit sie ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zudem hat der Bauleiter, so heißt in diesem Fall die Bezeichnung für bauüberwachende Architekten und Bauingenieure, die Aufgabe, die einzelnen Gewerke so zu koordinieren, dass die Arbeiten möglichst rasch und in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden. $P $QIDQJ VWHKW GHU :XQVFK QDFK GHQ HLJHQHQ YLHU :¦QGHQ GLH QDFK GHQ LQGLYLGXHOOHQ 9RUVWHOOXQJHQ HQWVWHKHQ VROOHQ 1HXEDX RGHU 8PEDX Ȃ GDV LVW DXFK HLQH )UDJH GHV *HOGHV .HLQH )UDJH LVW HV GDVV I¾U GLH QRWZHQGLJH 3ODQXQJ HLQ )DFKPDQQ ]X 5DW JH]RJHQ ZHUGHQ VROOWH :HU HLQPDO DOV /DLH VHOEVW YHUVXFKW KDW VHLQHQ :RKQUDXP ]X NRQ]LSLHUHQ ZLUG IHVWVWHOOHQ GDVV HU DQ VHLQH *UHQ]HQ VW¸¡W 'D SDVVHQ :RKQ]LPPHU .¾FKH XQG %DG ZXQGHUEDU ]XVDPPHQ 'RFK ZR LVW 3ODW] I¾U GLH 7UHSSH LQV 2EHUJHVFKRVV RGHU LQ GHQ .HOOHU 2GHU ZLH NDQQ LFK )HQVWHU XQG 7¾UHQ VR SODW]LHUHQ GDVV GHU 5DXP DXFK QRFK YHUQ¾QIWLJ P¸EOLHUW ZHUGHQ NDQQ 'HU )DFKPDQQ ZHL¡ HV 8QG GHU )DFKPDQQ LVW $UFKLWHNW LQ RGHU %DXLQJHQLHXU LQ 19

20 Trockenbau Metz Nur das Beste für Ihr Zuhause! Manuel Metz, Inhaber v0178 6615310 ftrockenbaumetz@outlook.de a Höhenstr. 21 · 66482 Zweibrücken Btrockenbaumetz.de Edelstahlhandel • Edelstahlverarbeitung Balkon-/Treppengeländer Eugen Helbrecht EDELSTAHLGELÄNDER EH Oklahomastraße 5 66482 Zweibrücken Mobil: 0176 44596269 Webseite: www.eh-fachschweisser.de MODERN SANIEREN Sanierung · Renovierung · Modernisierung Habsburgerstraße 14 66482 Zweibrücken Telefon 0176 81145359 info@ms-modern-sanieren.de www.ms-modern-sanieren.de Trockenbau Sanierung · Renovierung · Modernisierung Stahl- und Metallbau Erdarbeiten Terrassenbau ˃Є˔˦˧˘˥˔˥˕˘˜˧˘ˡ Planung und Gestaltung Mazur Bauunternehmen a Wildstraße 4 ƒ 66969 Lemberg t 0176 8789511 ainfo@mazur-bauunternehmen.de Owww.mazur-bauunternehmen.de

© contrastwerkstatt - AdobeStock.com Öl, Gas, Strom alle drei hatten bisher eines gemeinsam: Die Preise stiegen stetig. Das reißt tiefe Löcher in die Finanzen der Wohnungseigentümer. Auch wenn auf dem Gasmarkt eine Beruhigung eingetreten ist und auch der Ölpreis zwischendurch gesunken ist, wird sich längerfristig am Trend der steigenden Preise weniger ändern. Schon jetzt machen die Energiekosten ein Drittel der Wohnungskosten aus. Sie werden weiter klettern. Da ist es selbstverständlich, dass jeder nach Einsparmöglichkeiten sucht. Die alte Waschmaschine wird durch eine ersetzt, die weniger Strom verbraucht. Statt Glühlampen ZHUGHQ /(' /DPSHQ DQJHVFKD΍W ΖQ der Wohnung wird die Temperatur gesenkt und ein Pullover übergezogen. Das sind kleine und notwendige Schritte, um die Kosten zu drosseln. Der große Wurf ist das nicht. Die Einsparpotenziale sind begrenzt. Solange die alte Heizung zu viel Gas oder Öl in Wärme umsetzt, wird Geld verbrannt. Wenn die Wärme sich durch undichte Fenster oder einfache Verglasung nach draußen YHUȵ¾FKWLJW ZLUG *HOG ]XP )HQVWHU hinaus geworfen. Wenn auch noch die Fassade zu viel Wärme abgibt, YHUȵ¾FKWLJW VLFK GDV *HOG Um Geld zu sparen, muss zunächst einmal investiert werden. Das kostet zwar im Moment ebenfalls Geld. Längerfristig ist es aber eine Investition, die Geld spart. Wer vor einer Renovierung seines Wohneigentums steht, sollte sich deshalb die Frage stellen, ob nicht besser gleich saniert Renovieren Modernisieren Sanieren wird. Ansatzpunkte sind: Wärmedämmende Fenster einbauen, Heizanlage erneuern, und vor allem Dach und Fassanden vor Wärmeverlust schützen. Jedes Haus hat seine eigene Geschichte und Möglichkeiten Energie zu sparen. Alleine eine richtig gedämmte Fassade kann die M¦KUOLFKHQ +HL]NRVWHQ XP ɋ ELV ɋ YHUULQJHUQ 'LH (QWVFKHLGXQJ für Energiesparende Maßnahmen kann durch Förderprogramme des Staates erleichtert werden. Für den richtigen Einsatz der Mittel DQ HLQHP EHVWLPPWHQ 2EMHNW Ȃ YRQ Maßnahmen über Materialien bis zum Geld – ist in der Regel ein Fachmann hilfreich. Aufnahmen des Sanierungsobjekts mit einer Wärmebildkamera zeigen die Schwachstellen, die es zu beseitigen gilt. Auch die Zweibrücker Stadtwerke stehen mit ihrem Energieberater Sanierungsinteressenten mit Beratungen zur Seite. Mit dem Geld, das ohne Sanierung in die Luft geblasen wird, lässt sich die Umwelt schonen und Arbeitsplätze sichern. 21

22 • 3ÀDVWHUDUEHLWHQ • %DJJHUDUEHLWHQ • $EULVV • $X‰HQDQODJHQ • =DXQEDX • %DXPIlOOXQJHQ =ZHLEUFNHQ LQIR#JDODEDXRVDM GH 7HO ChaninBau einfach persönlicher. 66482 Zweibrücken Tel. 0176 30162798 info@chaninbau.de www.chaninbau.de Rund um Haus und Garten Energie- und Umwelttechnik

k ȴQHFNL $GREH6WRFN FRP Ein bestehendes Haus umzubauen hat seine Vorteile. Es liegt meist in JXWHU 2UWVODJH PLW JHZDFKVHQHQ Strukturen. Das Umfeld ist bekannt. Mit etwas Glück können auch die Dinge des täglichen Lebens noch zu Fuß besorgt werden – und die Gaststätte liegt gleich um die Ecke. Auf dem Grundstück ist der Garten schon angelegt und bedarf so gut wie keiner Korrektur oder nur geringfügiJHU (LQJUL΍H GHU QHXHQ (LJHQW¾PHULQ oder des neuen Besitzers. In der Regel haben die neuen Bewohner etwas andere Vorstellungen vom Wohnen als die Ehemaligen. Neben Sanierungsarbeiten wird deshalb auch über Umbauarbeiten nachgedacht. Sollten die Finanzen nach dem Hauskauf etwas knapp sein, hat der Bestandsbau den Vorteil, dort nach Verschönerungs- und Energiesparmaßnahmen gleich einziehen zu können und die Umgestaltung auf ȴQDQ]LHOO EHVVHUH =HLWHQ ]X YHUODJHUQ :HU NHLQ +DXV ȴQGHW GDV VHLQHQ Vorstellungen gerecht wird, wird neu bauen. In diesem Fall haben die Auftraggeber die Möglichkeit, nach entsprechenden Vorstellungen und Wünschen, die der Geldbeutel zulässt, das Eigenheim zu gestalten. Neubaugebiete liegen meist aber etwas außerhalb des gewachsenen 2UWVNHUQV 'DV VSH]LHOOH 8PIHOG PXVV sich erst noch entwickeln. Bis der Garten den Wünschen entspricht, dauert es naturgemäß einige Jahre. Ökologisches Bauen lässt sich bei einem Neubau aber meist grundsätzlicher umsetzen als bei Bestandsbauten. 'XUFK GHQ GHPRJUDȴVFKHQ :DQGHO werden künftig mehr Bestandsbauten auf den Markt kommen, während die Nachfrage nach Neubaugebieten sich abschwächt. Das belegt auch das Flächenentwicklungskonzept der Stadt Zweibrücken. Die Verwaltung setzt darauf, bestehende Baulücken in GHQ YHUVFKLHGHQHQ 2UWVODJHQ ]X schließen und bestehende Baugebiete abzurunden. Der Vorteil liegt darin, dass keine neue Infrastruktur JHVFKD΍HQ ZHUGHQ PXVV VRQGHUQ DXI EHVWHKHQGH ]XU¾FNJHJUL΍HQ werden kann. Es macht wenig Sinn, das Ver- und Entsorgungsnetz bei U¾FNO¦XȴJHQ %HY¸ONHUXQJV]DKOHQ zu erweitern. Dadurch würden die HLQ]HOQHQ +DXVEHVLW]HU ȴQDQ]LHOO ständig mehr belastet. Altbau oder Neubau 1HX EDXHQ RGHU HLQ EHVWHKHQGHV +DXV VDQLHUHQ 9RU GLHVHU )UDJH VWHKW LP *UXQGVDW] MHGHU GHU VLFK *HGDQNHQ ¾EHU GLH HLJHQHQ YLHU :¦QGH PDFKW =HLW XQG *HOG NRVWHW EHLGHV 'LH (QWVFKHLGXQJ PXVV MHGHU JDQ] LQGLYLGXHOO WUH΍HQ 23

24 Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Marc Freyberger | Garten- und Landschaftsbau *CWRVUVT şC ^ %NCWUGP 6GN ^ KPHQ"OCTE HTG[DGTIGT ICNCDCW FG $GTCVWPI 2NCPWPI 5VGKPCTDGKVGP /CWGTCTDGKVGP $CIIGT 'TFCTDGKVGP Zaunbau Außenanlagen · Terrassen- und Wegebau WŇĂƐƚĞƌĂƌďĞŝƚĞŶ ͼ ĂŐŐĞƌĂƌďĞŝƚĞŶ ƵŶĚ ǀŝĞůĞƐ ŵĞŚƌ͙ Außenanlagen Terrassen und Wegebau 0176 64828271 ŬŽŶƚĂŬƚΛĨĂďŝĂŶŚĂĂŐͲŐĂůĂďĂƵ͘ ĚĞ Blocksbergstr. 52 · 66955 Pirmasens kontakt@fabianhaag-galabau.de 0176 64828271 Betontankstelle Heizung und Sanitär Ringstraße 10 · 66919 Hermersberg Tel. 06333 9280268 · Mobil 0176 32258325 E-Mail markus.salnaitis@gmx.de www.gärtner-mit-herzblut.de Rückschnitt von Pflanzen und Sträuchern Heckenschnitt · Rasen mähen und Rasenpflege Gartenarbeit · Baumpflege DENNIS FREYBERGER GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU 0176 23751201 Rodalben ZZZ KHL]XQJV SLW GH LQIR#KHL]XQJV SLW GH 0¾QFKZLHVHU 6WU %H[EDFK +HL]XQJ _ 6DQLW¦U _ .OLPDWHFKQLN +HL]XQJ )Ζ7 GDQN +HL]XQJV3Ζ7 Garten- und Landschaftsbau

© miss_mafalda - AdobeStock.com Grüne Dächer speichern Regenwasser. Der Umwelt- und Servicebetrieb, in der Stadt Zweibrücken zuständig I¾U GLH .DQDO XQG 2EHUȵ¦FKHQZDVsergebühren, honoriert das mit verminderten Gebühren. Denn je nach Art der Begrünung können solche '¦FKHU ]ZLVFKHQ ɋ XQG QDKH]X ɋ GHV 1LHGHUVFKODJV DXIQHKmen. Er kommt deshalb nicht in den Kanal und vermeidet Kosten in der Kläranlage oder dient dem Hochwasserschutz. Durch das zurückgehaltene und langsam verdunstende Wasser verbessert sich in der Regel das Umgebungsklima. Gleichzeitig ist ein grünes Dach ein Hitzeschild im Sommer und Wärmedämmung im :LQWHU 'LH 3ȵDQ]HQ VSHLFKHUQ GDV umweltschädliche Kohlendioxid und ȴOWHUQ 6FKDGVWR΍H XQG )HLQVWDXE aus der Luft. Sie schützen die DachDEGHFNXQJ YRU 8PZHOWHLQȵ¾VVHQ und verlängern so ihre Lebensdauer. Gleichzeitig können grüne Dächer Lebensräume für Tiere sein und sind GHVKDOE DXFK $XVJOHLFKVȵ¦FKHQ I¾U versiegelte Flächen in der Stadt. Auch wenn der österreichische Künstler Friedensreich Hundertwasser die Dachbegrünung als wichtigen Teil der der Versöhnung von Mensch und Natur sah, ist die Idee der Dachbegrünung nicht neu. Die Bewohner der Färör-Insel kennen diese Art der Dachbedeckung bereits seit langem und schätzen ihre positiven Eigenschaften. Bauen mit Grün heißt aber nicht nur EHJU¾QWH '¦FKHU $OV 2EHUEHJUL΍ *U¾Q LVW LQ 'DYRQ P¾VVHQ +DXV XQG :RKQXQJVEHVLW]HU DEHU HUVW QRFK ¾EHU]HXJW ZHUGHQ 'HQQ JU¾QH '¦FKHU EHLVSLHOVZHLVH VLQG GHU]HLW QRFK HKHU VHOWHQ 'DEHL KDEHQ VLH QLFKW QXU RSWLVFK &KDUPH VRQGHUQ DXFK HLQHQ QDFKKDOWLJHQ 1XW]HQ steht es für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Wir sollten unsere Welt so behandeln, dass sie für unsere Nachkommen noch lebenswert ist. Wir verstehen heute darunter, möglichst Materialien aus heimischer Produktion einzusetzen, beim +HL]HQ ZHQLJ 6FKDGVWR΍H DXV]Xstoßen, erzeugte Wärme im Haus in so geringer Menge wie möglich an die Umwelt abzugeben. Die Kraft der Sonne soll durch große Fenster- und :DQGȵ¦FKHQ QDFK 6¾GHQ HEHQVR genutzt werden wie für Warmwasser durch Kollektoren oder Strom durch Photovoltaikanlagen. Regenwasser soll versickern können oder sinnvoll Trinkwasser ersetzen, beispielsweise bei der Bewässerung des Gartens bei der Toilettenspülung oder in der Waschmaschine. Bauen mit Grün 25

26 Hauptstraße 79 · 66497 Contwig Telefon 0176 23639959 ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag 09.00–18.00 Uhr BAILEY-HEIZUNG HEIZUNG - SANITÄR - SOLAR - KLIMA Bailey Heizung Alte Ixheimer Straße 25 66482 Zweibrücken 0176 06903061 info@bailey-heizung.de www.bailey-heizung.de „Wir bringen Wärme in Ihr Eigenheim“ „Lassen Sie Ihr Bad in eine Wohlfühloase verwandeln“ „Sonne tanken und dabei Energie sparen“ „Immer frische Luft genießen“ Heizung und Sanitär Finanzberatung Boßlet & Bethge Maschinen- und Metallbau GmbH Bauertstr. 5, 66894 Wiesbach Telefon: 06337 7229222 E-Mail: info@bosslet-bethge.de Internet: www.bosslet-bethge.de Maschinen- und Metallbau

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