Info- Familienbroschüre Gersheim

© LStockStudio - shutterstock.com 23 Gut beraten 10.5 Mutterschutz und Mutterschaftsgeld Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen, wenn die (werdende) Mutter sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt des Kindes nicht arbeitet. 10.6 Windelzuschuss Bei der Gemeinde Gersheim kann nach der Geburt des Kindes ein Windelzuschuss beantragt werden, welcher helfen soll, die anfallenden Windelmüllkosten etwas abzufedern. Sobald der neue Erdenbürger in der Gemeinde angemeldet wird, bekommen die Eltern mit einem Begrüßungspaket das Anmeldeformular für den Windelzuschuss überreicht. 10.7 Kindergeld Kindergeld wird von den Familienkassen als steuerliche Ausgleichszahlung unabhängig vom Einkommen gezahlt, wobei dessen Höhe nach der Kinderzahl gestaffelt ist. 10.8 Anrechnung von Kindererziehungszeit Widmen sich Eltern in den ersten drei Jahren nach der Geburt der häuslichen Betreuung und Erziehung ihres Kindes, werden diese Zeiten als Beitrags- und Wartezeiten auf die spätere gesetzliche Altersrente angerechnet. Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Rente/ bundeselterngeld_elternzeitgesetz.html 10.9 Kinderzuschlag Kinderzuschlag unterstützt Elternpaare mit kleinem Einkommen oder Alleinerziehende. Dadurch soll der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. Informationen unter: familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/kinderzuschlag/ was-ist-kinderzuschlag--124590 10.10 Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und soll Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen, in angemessenem Wohnraum zu leben. Informationen unter: https://familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/weitere-leistungen/ wohngeld/wohngeld-135244 10.11 Bürgergeld Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Hartz IV wurden zum 01.01.2023 vom sogenannten „Bürgergeld“ abgelöst. Diese gesetzlich verankerte Unterstützung ermöglicht den Leistungsbeziehenden eine menschenwürdige Lebensführung. Information unter: www.arbeitsagentur.de/ DUEHLWVORV DUEHLW ǤQGHQ EXHUJHUJHOG ǤQDQ]LHOO DEVLFKHUQ YRUDXVVHW]XQJHQ einkommen-vermoegen (PSI¦QJHU ,QQHQ YRQ %¾UJHUJHOG G¾UIHQ sich bei Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern, Möbelbörsen und bei der Tafel versorgen. 10.12 Schuldnerberatung Schuldnerberatungsstellen unterstützen durch lösungsorientierte Beratung beim Abbau von Schulden. Informationen zur Schuldnerberatung des Saarpfalz-Kreises unter: www.saarpfalz-kreis.de/ leben-soziales-gesundheit/soziales/ schuldnerberatung-undinsolvenzberatung

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