Info- Familienbroschüre Gersheim

© tanatat - Fotolia.com 20 Familie und Beruf im Einklang 8.3 Elterngeld Elterngeld schafft einen Ausgleich für Mindereinnahmen beim Arbeitseinkommen während GHU (OWHUQ]HLW 'DGXUFK KLOIW HV GLH ǤQDQ]LHOle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen bezogen haben. Informationen unter: https://familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/elterngeld/faq/ elterngeld-162344 und www.elterngeldpiloten.de/elterngeld 3ǥHJH]HLW XQG )DPLOLHQSǥHJHJHVHW] Familien stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn Kindererziehung, Beruf und die 3ǥHJH HLQHV $QJHK¸ULJHQ DXIHLQDQGHUWUHIIHQ Durch größere zeitliche Flexibilität unterstützt Ũ)DPLOLHQSǥHJH]HLWŦ 3ǥHJHQGH EHL GHU 9HUHLQEDUNHLW YRQ 3ǥHJH XQG %HUXI %HUXIVW¦WLJH können sich bis zu 24 Monate teilweise von ihrer Arbeit freistellen lassen. Informationen unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/ DHOWHUH PHQVFKHQ KLOIH XQG SǥHJH GLH IDPLOLHQSǥHJH]HLW und www.saarpfalz-kreis.de/ leben-soziales-gesundheit/senioren/ SǥHJHVWXHW]SXQNW 8.5 Arbeitsausfall durch Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle in Vollzeit und Teilzeit Beschäftigten, die arbeitsunfähig erkranken. Voraussetzung ist, dass sie ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 8.6 Erkrankung eines Elternteils Fällt ein betreuender Elternteil wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Kur aus, gewährt die Krankenkasse für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren eine Haushaltshilfe. Ein entsprechender Antrag ist schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. 8.7 Erkrankung eines Kindes Berufstätige Mütter und Väter haben bei einer Erkrankung des Kindes Anspruch auf einen Kinderkrankenschein. Wenn das Kind über einen O¦QJHUHQ =HLWUDXP ]X +DXVH JHSǥHJW ZHUGHQ muss, haben Sorgeberechtigte Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Informationen unter: www.kindergesundheit-info.de/ themen/krankes-kind/recht/ berufstaetigkeit und www.kindergesundheit-info.de/ themen/krankes-kind/recht/ KDXVKDOWV XQG SǥHJHKLOIH 8.8 Mutter/Vater (– Kind)-Kur Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine stationäre, medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Obwohl Mutter oder Vater von ihren Kindern begleitet werden können, hat die Kur vor allem die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils zum Ziel. Kuren, die Mutter oder Vater ohne Kind wahrnehmen können, heißen Mütter- oder Väter-Kuren. Beide Kuren können durch ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

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